Ebay Kleinanzeigen - Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

6 Antworten

Mit diesen paar Mails ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Der will jetzt nur den Preis in die Höhe treiben. Ich würde dem absagen

Ein Kaufvertrag besteht aus Antrag und Annahme.

Ihr habt den kauf aller 6 Stühle angeboten, die Verkäuferin hat das mit dem festpreis von 60€ bestätigt und sogar schon Abholtermine vorgeschlagen.

Danach ist der Vertrag gültig zustande gekommen und ihr könnt auf Erfüllung bestehen, ggf sogar vor gericht!

Hallo von ahugawalla

na du machst das aber schon ein bisschen kompliziert. Wo ist denn jetzt dein Problem?

Der erste wo anfragt, der sollte die Stühle bekommen.

Du hast angefragt und dann kam von dem Verkäufer die Frage, ob du auch mehr bezahlen würdest?

Vergiss den, der verkauft an den, der wo am meisten bezahlt und das ist nicht ok. Mit so jemand möchte ich keine Geschäfte machen.

Wenn er viele Anfragen hat, dann wird normalerweise der erste der kaufen will zuerst bedient. Sonst soll er gleich einen höheren Festpreis eingeben und keine VB.

Ob die vielen Anfragen stimmen könnten, lasse ich jetzt mal dahingestellt. Der wollte vielleicht nur einen höheren Preis von dir haben.

Das ist meiner Meinung nach nicht fair und kommt ganz einfach unseriös rüber. Mit so jemand wollte ich keine Geschäfte machen.

Er hat dir keine definitive Zusage gemacht jetzt oder? Auch wenn du seine Adresse hast.

Stühle findest du sicher noch andere.

Ich würde dem eine Mail schreiben, dass er dir geschrieben hätte, der von ihm genannte FP von 60,-- wäre ok und dann kann er nicht daherkommen und fragen, ob du auch 80,-- bezahlen würdest und er die Stühle eben dem geben soll, wo für ihn mehr rausspringt..

Schon nach deiner Mail, dass du alle für den von ihm genannten Preis kaufen willst, wäre für mich diese Anzeige und dieser Verkäufer gestorben.

Für dich ärgerlich, aber ich sehe da jetzt keinen Vertragsabschluss. Das ist halt bei Kleinanzeigen - Portalen so.

Beim großen eBAY ist das etwas anderes, da biete ich und dann gehe ich einen Vertrag ein. Bei Kleinanzeigen kann ich auf einen Preisvorschlag von einen Interessenten eingehen oder nicht.

Aber das was dieser Verkäufer macht, ist reine Hinhaltetaktik. Für mich gilt nach wie vor: der wo zuerst bei mir anklopft wegen meiner Sachen, der wird auch bedient und wenn noch einer das haben will, dann bekommt der das auch zum gleichen Preis, aber fairerweise bekommt der auch eine Mail von mir, dass ich ihn etwas vertrösten muss, weil sich schon jemand gemeldet hat. Sollte derjenige sich anders entscheiden, dann bekommt Nachricht und wenn der das noch haben will, kann man den Verkauf abwickeln.

ahugawalla 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 10:37

So kenn ich das auch, wenn man jemandem eine Zusage gegeben hat, dann gilt das auch. Ich hab auch schonmal mehr Geld geboten bekommen, nachdem ich schon jemand anderem zugesagt hatte, das ist dann eben Pech. Naja, zum Glück hab ich bei Ebay Kleinanzeigen bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Nur in diesem Fall war's mir einfach sehr wichtig. :(

Ach ich weiß auch nicht, ich hab mich einfach wahnsinnig geärgert. Ich hatte schon ein Auto zum Abholen organisiert, hab mich total gefreut weil ich ewig nach Stüheln für meine Praxisräume gesucht hab. Hab mich frisch selbstständig gemacht und super wenig Kohle und das wusste sie auch. Ging danach noch ein bißchen weiter, ich hatte sie noch gefragt, ob es ev. möglich wäre 4 Stühle jetzt abzuholen und zu bezahlen (zum höheren Preis) und die restlichen 2 am Monatsanfang und sie hat nur geschrieben, dass sie darauf keine Rücksicht nehmen könne und ich alle 6 für 90 Euro kaufen könne.

Naja, da war ich ziemlich gefrustet und wollte einfach mal wissen, ob ich theoretisch im Recht bin, auch wenn ich dann nicht dagegen vorgegangen wäre. Wahrscheinlich würde sie ja doch damit durchkommen, das ist die Mühe nicht wert.

Ob hier schon ein KV zustande kam, ist schwer zu sagen. Ich tendiere hier dazu, eine Annahmeerklärung herauszulesen.

Aber: machst Du Dir deswegen nicht zuviel Stress? Das Übereignungsgeschäft kommt mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zustande und ob Dir ein Schaden daraus entstanden ist, lässt sich auch nicht klar definieren.

Mein Tipp: Abhaken, Namen merken - und mit dem einfach nichts mehr zu tun haben wollen... Wenigstens hat er sich nochmal gemeldet. Hatte auch schon den Fall, dass die Ware weg war und ich umsonst vor der Türe stand -.-

ahugawalla 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 10:39

Hm, ich bin bisher zum Glück immer nur an korrekte Leute geraten. Aber hast Recht, einfach abhaken.