Ausfallhonorar lt. Psychotherapievertrag - wie seht es aus?
Diese Frage betrifft nicht mich, möchte ich aber dieser Person gerne helfen. Es geht um die Themen Ausfallhonorar und Psychotherapievertrag.
Die Person hat sich intensiv nach einem Psychotherapeut gesucht. Heutzutage ist es leider oft schwierig ohne erhebliche Wartezeit einen zu finden. Bei der Person hat es auch monaten lang gedauert.
Der Therapeut wäre der Person geeignet. Die probatorische und dann die erste "echte" Sitzungen verliefen positiv.
Da gibt es jedoch einen Punkt, wo sie sich nicht einigen konnten...
Der Psychotherapeut will in ihrem Psychotherapievertrag eine Klausel mit folgendem Wortlaut vereinbaren: "Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. dass ich für Sie die vorher abgesprochene Therapiestunde reserviere. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, unabhängig von Gründen, auch Krankheit/Unfall/Verkehrsstau, privat berechnet werden. Mein Honorar beträgt in diesem Fall 80,00 €."
Ohne den Psychotherapievertrag nimmt der Psychotherapeut die Person als Patient nicht an! Auch interessant ist, als sie beim Psychotherapeut argumentiert hat dass ein Unfall, Busausfall usw vorkommen kann; bekam sie als Antwort "dann kann man vom Busunternehmen erstatten lassen". So viel ich weiß, haftet für Verspätungen/Ausfälle kein Verkehrsunternehmen.
Meine Fragen sind:
- Wie sieht es rechtlich aus? Darf der Psychotherapeut einen solchen Vertrag ausmachen?
- Muss die Person (Patient) ohne Rücksicht auf sein Verschulden den Ausfallhonorar wirklich selbst tragen?
- Oder kann es sein, dass einige Vertragsklauseln (wie z.B. die Bezeichnung "unabhängig von Gründen") unwirksam sind? Falls ja, dann wegen welchem Gesetz?
- Wie könnte die Person (Patient) auf der sicheren Seite sein? (sprich: verliert die Therapiemöglichkeit nicht aber auch keine Risiko annehmen muss)
Bitte um Euren Ratschläge, insbesondere die Gesetzgebungen die hier nützlich wären.
6 Antworten
Es gibt zwei Seiten:
die des Therapeuten, der sich den Termin freihält und sich auf den Patienten vorbereitet. Wenn dieser dann nicht erscheint, zahlt die Krankenkasse nicht.
Ich kenne das auch von anderen Ärzten mit Bestellsystem. Meine Zahnreinigerin nimmt kein Ausfallhonorar und hat das Problem, dass die Leute einfach nicht kommen, ohne abzusagen.
Natürlich ist das für den Patienten nervig, vor allem, wenn man nicht schuld ist (Krankheit, Verkehr, Wetter). Aber Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit sind Teil der Therapie (vor allem bei Depressionen). Meine Therapeutin hat mir seinerzeit mehr Druck gemacht, mir eine Arbeit zu suchen als das Arbeitsamt, weil sie befürchtete, dass ich keine Fortschritte mache, wenn mein Leben nicht wieder geregelt abläuft.
Der Therapeut bekommt die Sitzung aber bezahlt, auch wenn der Patient zu spät kam. Also besser später als nie! Und den Termin immer im Kalender notieren und frei halten.
nur das Problem ist: Patient hat ne 1/2 Stunde - kommt 15 Minuten zu spät - die Sitzung dauert nur noch 15 Minuten, dann steht der nächste auf der Matte
ganz legitim - der Psychater nimmt für den gewählten Termin keine andere Person an - Ausfall, kann nicht über die KK abgerechnet werden, ergo zahlst du. Es kann immer was zwischenkommen. Absage bis 48 Std. vorher entstehen keine weiteren Kosten - so schnell wird kein Ersatz gefunden werden können
solche Verträge findest in dem Bereich überall
Der Psychotherapeut will in ihrem Psychotherapievertrag eine Klausel mit folgendem Wortlaut vereinbaren:
Das ist bei vielen Therapeuten so, das ist nicht ungewöhnlich. Wenn sie in einer nicht angemessenen Frist die Therapie kurz vorher absagt entsteht dem Therapeuten ein Schaden. Würde jeder willkürlich kommen und gehen dann kann er die Praxis zusperren.
Das Ausfallhonorar darf er selbstverständlich verlangen, wenn das deine Bekannte nicht unterschreiben möchte, muss sie sich einen anderen Therapeuten suchen.
Kommt darauf an wie er abrechnet und auf die Kulanz.
Die rechnen alle gleich ab. Leider hat die Zuverlässigkeit der Patienten auch nachgelassen. Es war zunehmend egal, wie es den Praxen geht, wenn sie ihre Termine nicht wahrnehmen.
Da haben auch die Kassen selbst drauf reagiert und festgelegt, dass ein Rezept für Heilmittel ungültig wird, wenn man seinen Zyklus nicht erfüllt.
Gruß S.
Nein, die rechnen nicht alle gleich ab. Die einen tun es über die Krankenkasse, die anderen privat und wieder andere werden aus diversen Töpfen von Vereinen bezahlt. Jeder Psychotherapeut entscheidet selbst was er für Kriterien festlegt. Dazu gibt es nicht nur eine Antwort.
Das scheint gängige Praxis zu sein. Hier ein Muster-Vertrag der Psychotherapeuten-Vereinigung:
Der Therapeut hat völlig recht. Es mag dem Patienten zwar ungerecht vorkommen, wenn er einen Unfall hatte auf dem Weg zur Therapiestunde, wenn er frühmorgens krank aufwachte und nicht zur Therapiestunde kommen konnte.
Auf der anderen Seite: soll der Therapeut für die Krankheit, den ausgefallenen Bus, etc.. bezahlen? Wohl kaum, oder? Und das täte er, wenn er bei diesen Gründen nichts berechnen würde.
sie wird keinen anderen Therapeuten finden, der sich darauf einlässt.