Einverständniserklärung widerrufen beim Psychotherapeuten?

3 Antworten

Da wird sich kein Psychotherapeut drauf einlassen. Mit Recht. Er würde sonst indirekt die Betreuung für dein Baby bezahlen.

Wenn du Glück hast, hat die Therapeutin eine Sekretärin. Vielleicht kann die notfalls auf das Baby aufpassen.

Die Therapeutin hat, wenn du nicht rechtzeitig absagst - in der REgel mindestens 24 Stunden vorher - einen Verdienstausfall. Warum sollte sie den in Kauf nehmen? Es ist ja nicht wie bei einem Arzt mit vollem Wartezimmer, wo es gar nicht auffällt, wenn ein Patient nicht kommt.

Du kannst natürlich die Therapie abbrechen, aber ändern kannst du einen unterschriebenen Vertrag ohne Einverständnis des Vertragspartners an und für sich nicht.

Die Frage ist, ob ein Vertrag, der derart massiv und unzumutbar eingreift, nicht sittenwidrig gemäss § 138 BGB sein könnte. In diesem Fall wäre auch nicht nur dein Vertrag sittenwidrig, sondern auch die anderen Verträge der Psychologin, aber das ist von hier aus jetzt schwer zu beurteilen.

Ich würde der Therapeutin den Vorschlag machen, dass die Vertragsklausel so geändert wird, dass auch ein späteres Absagen keine Ansprüche schafft, wenn du beweisen kannst, dass eine vorherige Absage nicht möglich war.

Vielleicht lässt sie sich drauf ein.

Dahika  13.02.2018, 12:48

Das wird sie nicht tun. Mit REcht. Und der Vertrag ist weder massiv noch unzumutbar, sondern völlig normal und üblich.

TechnologKing72  13.02.2018, 12:52
@Dahika

Vermutlich nicht, aber man kann's versuchen.

Brich die Therapie ab, wenn das für dich nicht zumutbar ist.

Generell ist eine Stornierungsklausel rechtlich in Ordnung und auch üblich. Wenn du ein Hotelzimmer nicht innerhalb einer bestimmten Zeit vor der Übernachtung stornierst, wirst du bezahlen müssen. Während einer Messe sind das bis zu zwei Wochen (sonst weniger).

FloriFly 
Beitragsersteller
 13.02.2018, 08:32

Ja das stimmt schon. Allerdings ist dies kein einmaliges Risiko, sondern eines welches ich erneut jede Woche über mehrere Monate eingehen müsste. Und da ich eine doppelte Verantwortung habe (dass ich krank werde und dass mein Baby krank wird), sehe ich die Möglichkeit das verspätete Absagen unabwendbar wären, für gegeben. Ich werde dies noch einmal mit meiner Therapeutin besprechen. Ich habe bereits erwähnt, dass ich in dem Fall keine Termine mehr zum Anfang der Woche vereinbaren kann, um wenigstens noch eine Chance zu haben einen Termin fristgerecht abzusagen. Ironischer Weise befasst sie die Therapie mit der Angst krank zu werden. Ein weiterer Trigger wird den Erfolg nicht beschleunigen, daher werde ich die Therapie im Zweifel abbrechen.