Einverständniserklärung widerrufen beim Psychotherapeuten?
Hallo,
ich frage mich, ob ich eine einmal erteilte Einverständniserklärung beim Psychotherapeuten widerrufen kann. Hintergrund ist, dass ich zu Beginn der ersten Stunde dazu angewiesen wurde zu unterschreiben, dass ich ein Ausfallhonorar von 60€ übernehme, wenn ich Termine nicht mehr als zwei Werktage im Voraus absage. Schon damals hatte ich beim unterzeichnen Bedenken, doch tat dies, da mir gesagt wurde, dass sonst die Therapie nicht möglich sei. Nun bin ich in der fünften Sitzen und merke wie mich dieser Passus zunehmend belastet. Ich habe ein kleines Baby, welches aktuell das erste Mal krank ist. Trotzdem war es mir nicht möglich einen Termin für Dienstag Nachmittag am Montag vor 9Uhr abzusagen (also mehr als 24h im Voraus). Begründung war eben die besagten zwei Werktage Vorlauf. Auch wenn ich verstehe, dass es ärgerlich für Therapeuten ist, wenn Termine abgesagt werden, habe ich einfach nicht die finanziellen Mittel dieses Risiko regelmäßig einzugehen. 60€ sind für mich viel Geld und ein Baby wird schon mal krank, manchmal eben auch am Wochenende und eine Fremdbetreuung ist dann nicht mehr möglich. Ich fühle mich mit diesem Druck einen Termin nicht mehr absagen zu können, ohne "Strafzahlung" nicht wohl und möchte mein Einverständnis hierzu widerrufen. Im Zweifel würde die Therapeutin mich dann als Patientin ablehnen und ich könnte erneut einen geeigneten Platz suchen. Meint ihr das ist Möglich? Hat damit jemand Erfahrung?
Vielen Dank!
3 Antworten
Da wird sich kein Psychotherapeut drauf einlassen. Mit Recht. Er würde sonst indirekt die Betreuung für dein Baby bezahlen.
Wenn du Glück hast, hat die Therapeutin eine Sekretärin. Vielleicht kann die notfalls auf das Baby aufpassen.
Die Therapeutin hat, wenn du nicht rechtzeitig absagst - in der REgel mindestens 24 Stunden vorher - einen Verdienstausfall. Warum sollte sie den in Kauf nehmen? Es ist ja nicht wie bei einem Arzt mit vollem Wartezimmer, wo es gar nicht auffällt, wenn ein Patient nicht kommt.
Du kannst natürlich die Therapie abbrechen, aber ändern kannst du einen unterschriebenen Vertrag ohne Einverständnis des Vertragspartners an und für sich nicht.
Die Frage ist, ob ein Vertrag, der derart massiv und unzumutbar eingreift, nicht sittenwidrig gemäss § 138 BGB sein könnte. In diesem Fall wäre auch nicht nur dein Vertrag sittenwidrig, sondern auch die anderen Verträge der Psychologin, aber das ist von hier aus jetzt schwer zu beurteilen.
Ich würde der Therapeutin den Vorschlag machen, dass die Vertragsklausel so geändert wird, dass auch ein späteres Absagen keine Ansprüche schafft, wenn du beweisen kannst, dass eine vorherige Absage nicht möglich war.
Vielleicht lässt sie sich drauf ein.
Vermutlich nicht, aber man kann's versuchen.
Brich die Therapie ab, wenn das für dich nicht zumutbar ist.
Generell ist eine Stornierungsklausel rechtlich in Ordnung und auch üblich. Wenn du ein Hotelzimmer nicht innerhalb einer bestimmten Zeit vor der Übernachtung stornierst, wirst du bezahlen müssen. Während einer Messe sind das bis zu zwei Wochen (sonst weniger).
Ja das stimmt schon. Allerdings ist dies kein einmaliges Risiko, sondern eines welches ich erneut jede Woche über mehrere Monate eingehen müsste. Und da ich eine doppelte Verantwortung habe (dass ich krank werde und dass mein Baby krank wird), sehe ich die Möglichkeit das verspätete Absagen unabwendbar wären, für gegeben. Ich werde dies noch einmal mit meiner Therapeutin besprechen. Ich habe bereits erwähnt, dass ich in dem Fall keine Termine mehr zum Anfang der Woche vereinbaren kann, um wenigstens noch eine Chance zu haben einen Termin fristgerecht abzusagen. Ironischer Weise befasst sie die Therapie mit der Angst krank zu werden. Ein weiterer Trigger wird den Erfolg nicht beschleunigen, daher werde ich die Therapie im Zweifel abbrechen.
Das wird sie nicht tun. Mit REcht. Und der Vertrag ist weder massiv noch unzumutbar, sondern völlig normal und üblich.