Tausch unter Minderjährigen.
Hallo. Ich hab folgendes Problem. Mein Sohn 11 Jahre, hat mit einem anderen Jungen 10 Jahre einen Laptop gegen einen Gameboy getauscht. Nun will der Junge seinen Laptop wieder haben und sagt mein Sohn hätte ihn geklaut. Wie ist denn da die Rechtslage? Dürfen Kinder untereinander Waren tauschen? Oder muss er ihn zurück geben auch wenn sie getauscht haben? Vielen Dank schon mal im Voraus. Vieleicht liest das hier auch ein Anwalt der das ganz genau weiß.Danke danke an alle.
9 Antworten
Bald 2 Jahre alt, immer noch keine Lösung gefunden? Ihr als Elternteil müsst dem nicht zustimmen, zurücktauschen und gut!
Sorry bin nur ausversehen auf noch eine antwort gekommen, trotzdem danke
im prinzip ist er nicht geschäftsfähig! tauscht das zeug zurück und redet mit euren kindern, solche geschäfte in zukunft zu lassen.
Sie dürfen derartige Artikel nicht ohne Zustimmung der Eltern tauschen. Den Umfang der nicht zustimmungspflichtigen Geschäfte regelt der §110 BGB. Ein Laptop ist davon ganz sicher nicht abgedeckt. Du wirst ihn zurückgeben müssen, was allerdings auch nur fair ist.
Kinder unter 16 sind nur im Rahmen der "Taschengeldregel" geschäftsfähig. Heisst, dass sie nur Waren im Werte des Taschengeldes kaufen dürfen ohne die eltern fragen zu ,müssen. In der Regel sind hier etwa 50€ als Obergrenze veranschlagt.
Geh zu den Eltern und lass deinen Sohn erklären, wie der Tausch vonstatten gegangen ist und tausch die Geräte zurück.
Den Laptop dürft ihr auf keinen Fall behalten, da der Junge nicht das recht hatte ihn ohne Einwilligung der Eltern wegzugeben.
Kinder unter 16
Falsch, 18.
Heisst, dass sie nur Waren im Werte des Taschengeldes kaufen dürfen ohne die eltern fragen zu ,müssen. In der Regel sind hier etwa 50€ als Obergrenze veranschlagt.
Auch Quatsch, davon steht in 110 BGB nichts.
Ich glaube nicht, dass sie in der Hinsicht Geschäftsfähig sind.
Klär doch einfach mit den Eltern des anderen Jungen, dass sie wieder zurücktauschen, jeder seine Sache behält und gut ist.