islamischer Ehevertrag in Deutschland rechtskräftig?
Hallo! Eine Freundin von mir ist verheiratet. Sowohl standesamtlich als auch nach islamischer Eheschließung. Vor der islamischen Eheschließung wurde ein Ehevertrag aufgesetzt, indem steht, dass der Mann nach der Scheidung die Kinder bekommt. Dieser ist aber nicht notariell beglaubigt o.ä. er wurde "nur" von den Eheleuten, dem Imam und 2 "Zeugen" unterschrieben, aber nicht duch einen Anwalt. Nun will der Mann sich von der Frau scheiden lassen und meine Freundin hat große Angst, dass er ihr somit die Kinder wegnehmen könnte. Meine Freundin war leider vor der Ehe "naiv" und hat nicht daran geglaubt, dass ein solcher Fall eintreten könnte, weshalb sie unterschrieben hat. Nun die Frage: Wenn sich meine Freundin nun weigert ihre Kinder einfach dem Mann zu überlassen, ist sie denn dazu verplfichtet wegen dem islam. Ehevertrag?? Oder greift hier deutsches Recht? Hat sie eine Chance mit ihren Kindern zu leben? Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten.
7 Antworten
Weil der Vertrag nach unserem Rechtsverständnis gegen die guten Sitten verstößt, kann dessen Inhalt hier nicht akzeptiert werden. Allerdings ist er im Herkunftsland bestandskräftig, d. h. wenn die Kinder auf irgendeinem Wege (Besuch beim Vater, auch in Begleitung der Mutter, oder gewaltsame Entführung) ist die Freundin chancenlos, ihre Kinder wieder zu sehen! Es ist also äußerste Vorsicht geboten!
der "ehevertrag" ist das papier nicht wert, da er sittenwidrig ist.
nach deutschen recht haben die eltern das gemeinsame sorgerecht und das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. es heißt nicht, dass die frau automatisch, nur weil sie die mutter ist, auch die kinder zu sich bekommt. wenn sie also auszieht, dann benötigt sie zur mitnahme der kinder sein einverständnis. hat sie das nicht, dann behält er die kinder bei sich.
die chancen der eltern stehen also 50:50. der der in der wohnung verbleibt, der behält auch die kinder. was sollte also gegen den vater sprechen? sie hat ja auch umgangsrecht.
Nein, ein solcher Vertrag verstößt gegen die guten Sitten.
Es bekommt die Person die Kinder, die sich in der Hauptsache gekümmert hat.
Hier greift deutsches Recht.
Sie soll mal ganz fix zum Anwalt gehen.
Der Vertrag ist sittenwidrig und somit nicht gültig.
Warum nimmt deine Freundin keinen Anwalt, statt sich so zu quälen?
Anwalt und vertrag anfechten. Ist unwahrscheinlich das das rechtens ist. Und ja sie leben in D also gilt auch unsere rechtssprechung.