Unterhalt zahlen?
Ich habe gerade auf Insta gelesen, dass der Mann Unterhalt für ein Kind zahlen muss, auch wenn die Frau die Pille abgesetzt hat ohne etwas zu sagen. Meine Frage: muss ich als Mann auch Unterhalt zahlen wenn sich die Frau selber mit dem gebrauchten Ko**** schwängert?
6 Antworten
Meine Frage: muss ich als Mann auch Unterhalt zahlen wenn sich die Frau selber mit dem gebrauchten Ko**** schwängert?
Wenn du deine gebrauchten Kondome überall liegen lässt, ist das fahrlässig und entbindet dich nicht von möglichen Konsequenzen.
Einmal abgesehen davon, dass es die Unterhaltspflicht nicht berührt, wäre die Beweisführung eher schwierig.
Die Rechtslage:
Als Kindesvater bist du zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Du müsstest diesen ggf. als Schadenersatz von der Mutter einklagen.
Ob diese Klage allerdings Erfolg haben könnte, halte ich für mehr als unwahrscheinlich!
Wieso sollte das irgend etwas am Unterhaltsanspruch des Kindes aendern? Natuerlich wuerde der auch in dem von dir geschilderten Fall bestehen.
Der Unterhaltsanspruch geht vom Kind aus und nicht von der Mutter. Jedes Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem leiblichen Vater, der ist sogar unberührt wenn die Mutter die Schwangerschaft unrechtmäßig oder illegal herbei geführt hat, wie zb durch Vergewaltigung oder Samenraub.
Der Vater hat allenfalls Schadensersatzanspruch gegenüber der Mutter, kann sich aber der Verantwortung gegenüber dem Kind nicht entziehen.
Schlicht und ergreifend: ja.
Denn der Unterhalt ist für das Kind gedacht. Und unter 18 fordert ihn der betreuende Elternteil ein.
Und zudem ist Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig - bei Leistungsfähigkeit.
Könnte man sich so einfach aus der Affäre ziehen, dann würden plötzlich zig Tausende Männer behaupten, sie wollten ja nie ein Kind und es wurde ihnen untergeschoben...
Aber ein Mann weiß nun mal auch was passieren könnte. Und ein Kind kann nichts für die Eltern.
Ja das musst du. Du kannst wahrscheinlich nicht beweisen das sie ohne deine Zustimmung schwanger ist
Selbst wenn er dies beweisen koennte, wuerde das nichts am Unterhaltsanspruch des Kindes aendern.