Wer ist für den Zustand des Gehweges vor dem Haus zuständig, wenn er stetig durch die Räder Nachbars Kinder ausgehöhlt wird?
Also mein Haus steht an einer abschüssigen Straße und der Gehweg davor besteht außer meiner Einfahrt nur aus verdichteter Erde. Jetzt ist es den Kindern augenscheinlich ein Vergnügen genau vor meinem Haus in einen kleinen Gang zuschalten und dann kraftvoll das Hinterrad durchdrehen zulassen, weil die Erde dann so schön nach hinten fliegt und auf meiner Einfahrt landet. Im letzten Jahr habe ich den ganzen Kram einfach wieder hoch gekehrt, nur kann das ja nicht die Lösung sein. Inzwischen ist da auch kaum noch Erde, sondern nur noch Steine auf denen man ganz schön ins Rutschen kommen kann wenn die sich auf meiner Einfahrt befinden. Was ist wenn sich ein Fußgänger nun vor meinem Haus den Hals bricht? Bin ich dann Schuld?
8 Antworten
Ein unbefestigter Streifen ist kein Gehweg, auch wenn er evtl als solcher genutzt wird.
Als nächstes kommt das Eigentumsproblem. Wer ist Eigentümer dieses Streifens? Ist es dein Eigentum, bist du verantwortlich, hast aber die Möglichkeit entsprechend durch Hecke, Zaun die öffentliche Nutzung zu unterbinden. ( Falls keine Baulast existiert)
Ist es ein Mehrzweckstreifen der Gemeinde: rufst du das Ordnungsamt oder machst Bilder mit der Hinweis auf eine mögliche Verkehrsgefährdung.
Du bist nur dafür verantwortlich, dass von deinem Grundstück keine Gefahren ausgehen. Öffentliches Straßenland musst du nicht baulich instand halten.
Unsicher bin ich mir auf deiner Einfahrt - so wie ich dich verstehe, ist das Straßenland, aber du hast sie gepflastert. Diesen Bereich würde ich dann der Vorsicht halber in einwandfreiem Zustand halten. Die Verkehrssicherungspflicht trifft ja grundsätzlich den, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Wenn du dort gepflastert hast, betrachte ich dich erst mal als sicherungspflichtig, auch wenn dir der Grund und Boden nicht gehört.
Nach den meisten Ortssatzungen bist du vor deinem Haus nur für die Straßenreinigung und das Schneeräumen zuständig, aber nicht für den Bauunterhalt.
Bitte gib auf deiner Gemeinde über den Zustand des Gehweges Bescheid! Die MBenutzung bzw. der Missbrauch eines öffentlichen Verkehrsweges ist nämlich Angelegenheit des Ordnungsamtes.
Es geht hier um die Verkehrssicherungspflicht. Wenn das ein öffentlicher Weg ist, ist der Träger der Straßenbaulast dafür zuständig. Bei Anliegerstraßen ist das normalerweise die Gemeinde.
Ist es dein Gehsteig, bist du dafür verantwortlich. Aber du könntest ein paar sehr schwere blumentröge hinstellen, ein Fußgeher kann außenrum gehen, Radfahrer müssen entweder Schlangenlinien fahren oder absteigen
Das war ja die Frage ob es öffentlich ist... außerdem kann man es durchaus so stellen, dass man selbst mit einem zwillingswagen durchkommt. Aber Radfahrer haben nicht mehr genug schwung
Wenn es der öffentliche Gehweg ist, darf man diesen nicht einfach verstellen. Dann kommt ja auch kein Kinderwagen mehr vorbei.