Darf der Nachbar Einfach in meinen Garten gehen?
Hi Darf der Nachbar einfach in meinen Garten gehen wenn das Kind beispielsweise n Ball rüber geschossen hat ? Sprich er klingelt und ich mache nicht auf weil zB grade auf Klo oder Klingel nicht gehört oder bin vllt gar nicht zu Hause darf der Nachbar dann einfach in meinen Garten gehen und den Ball holen oder kann ich ihn dann anzeigen bezüglich Hausfriedensbruch ? Danke Mit freundlichen Grüßen
14 Antworten
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nchbran nicht gefällt." So heißt ein diesbezügliches, schon sehr altes Sprichwort.
Nein, streng genommen darf er dein Grundstück ohne deine Einwilligung nicht betreten.Ansonsten liegt tatsächlich Hausfriedensbruches nach § 123 Abs. 1 StGB vor, in dem steht, dass, "wer u.a. in das befriedete Eigentum eines anderen ohne dessen Erlaubnis eindringt oder dort verweilt, sich des Hausfriedensbruches schuldig macht. Das individuelle Hausrecht ist ein geschütztes Rechtsgut, das Haus- und Grundbesitzern die rechtliche Befugnis einräumt, über in ihrem Besitz befindliche Bereiche frei zu verfügen. Hausfriedensbruch wird mit einer Geldstrafe bestraft und kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahre nach sich ziehen." Es gibt auch Ausnahmen zu diesem Paragraphen. Soolltest du den nachbran anzeigen, weil er den Ball seines Kindes aus deinem Garten geholt hat, wird der Richter das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen oder die Staatsanwaltschaft wird gar kein Verfahren anstrengen. Auch wenn das mit dem Ball nur ein Beispiel ist, sollte man schon um gute Nachbarschaft bemüht sein und sich nicht über Bagatellen aufregen.
Zum Weiterlesen:
http://www.juraforum.de/lexikon/betreten-des-nachbarlichen-grundstuecks
Nein, streng genommen darf er dein Grundstück ohne deine Einwilligung nicht betreten.
Falsch. Er darf dort nicht "widerrechtlich eindringen", meint, es unerlaubt, also gegen ein ihm bekanntes oder offensichtliches Verbot verstoßend betreten, aber es bis dahin selbstverständlich ohne Erlaubnis betreten.
Nach deiner Lesart wären andernfalls alle vorbestraft, die ohne Erlaubnis das Grundstück betreten und am Haus klingeln :-(
Hat sich aber eben auf "Aufforderung des Berechtigten" dort "zu entfernen".
Abschreiben des § 123 I StGB genügt eben nicht wenn man nicht versteht, was er meint :-(
nein, das darf er nicht. das ist tatsächlich hausfriedensbruch ist. allerdings solltest du dir überlegen, ob es für dich so ein großes problem ist, weil er bzw. sein kind,schnell ein über den zaun geflogenes spielzeug holen will. ist ja nicht so, dass er in ruhe dort spazieren geht oder sogar etwas stiehlt,und jeden tag kommt das sicher auch nicht vor, oder? eine anzeige o.ä. fände ich da total überzogen. also atme mal tief durch und versuch ein freundliches verhältnis zum nachbarn aufzubauen ;-)
Gemein.... keiner sagt: Er darf das nicht.... weil es rein rechtlich eine Bagatelle ist und er lt. Angabe keinen Schaden anrichtet - hoch lebe die Nachbarschaft
Du bist 17 oder 18. Du sprichst von DEINEM Garten.....ist das nicht eher der Garten Deiner Eltern oder Eurer Vermieter?
Zeig den Eindringling an. Dazu musst Du aber dann Deinen Sparstrumpf weit öffnen....
Im Prinzip darf er dies nicht da es Hausfriedensbruch ist, aber wenn ihr gute Nachbarn seid und befreundet spricht für mich nichts dagegen