Ich habe ein Kind von einem Afrikaner er kommt aus Gambia kann er bleiben oder nicht?

7 Antworten

Der Anwalt wird euch den Rat geben, gemeinsam nach Gambia auszuwandern. Dort könnt ihr dann heiraten und danach könnt ihr versuchen wieder gemeinsam nach Deutschland zurück zu kehren.  Dies sollte eurer Anwalt vorab klären!

markusher  20.12.2018, 12:06

sie kann zurück kommen, er nicht.

Unterfranke61  20.12.2018, 12:11
@markusher

Und dies weißt du woher?

markusher  20.12.2018, 18:51
@Unterfranke61

er hat die aufforderung auszureisen, der ist er nicht nachgekommen das kann strafrechtlich verfolgt werden. er bekommt eh eine einreisesperre und bevor er die schulden die dann für die abschiebung auf ihn zukommen nicht bezahlt, braucht er nicht drüber nachdenken einen antrag auf familienzusammenführung zu stellen.

diesen wird man zu hoher wahrscheinlichkeit abweisen. wer weiß ob er überhaupt zugelassen wird zur vaterschaftsanerkennung. auch das kann ihm noch auf die füße fallen. hilft ihm aber nicht.

eine heirat bedeutet keinen automatismus der einreise und aufenthaltserlaubnis.

Unterfranke61  21.12.2018, 00:18
@markusher

Habe ich dies behauptet.

Wenn du meinen Kommentar richtig gelesen hättest, wäre dir dieser Text aufgefallen:

Dies sollte eurer Anwalt vorab klären!

Nur deine komplette Ablehnung für eine Einreise eines Ehegatten ist falsch!

Die Möglichkeit besteht immer, ist aber an Vorschriften geknüpft.

markusher  22.12.2018, 11:51
@Unterfranke61

man wird ihn so oder so abschieben, daran wird auch ein anwalt nichts ändern. selbst wenn sie heiraten, wird hat er keine automatische einreiseerlaubnis. er muss familienzusammenführung beantragen. dafür muss er hürden überwinden: deutschtest bestehen, über eine berufsquail verfügen und die ehefrau sollte über genügend einkommen verfügen um ihn zu ernähren, ihn unterhalten zu können und die versicherungen tragen können die er eventuell braucht. das wird sie sicher alles erfüllen können. ein solches verfahren kann sich über jahre ziehen und endet meist im nirgendwo.

Unterfranke61  22.12.2018, 12:23
@markusher

Du kennst die beiden doch gar nicht.

Also solltest du auf solche unnötigen Kommentare verzichten.

Mein Hinweis auf den RA war sinnvoll, da sich die beiden mit den Möglichkeiten nicht auskennen und der RA kann ihnen hier Möglichkeiten aufzeigen, die dir scheinbar nicht bekannt sind.

es wird garnichts getestet. da dein freund das kind bis dato noch nicht anerkannt hat, gibt es kein gemeinsames kind.

er ist illegal in deutschland und hat die aufforderung auszureisen. dem hat er folge zu leisten oder er wird abgeschoben. er erhält dann eine einreisesperre und die rechnung der abschiebung.

ein anwalt kann hier nichts weiter machen. ein gemeinsames kind wird den aufenthalt nicht sichern. zahlt er unterhalt? hat er gesichertes einkommen? hat er arbeit? kann er vernünftig deutsch nachweisen?

Was wird auf uns zukommen ?! 

schätze in Kürze die 4. Trennung

Dilosh83 
Beitragsersteller
 20.12.2018, 00:29

da scheint sich aber jemand zu freuen

na dann vielen Dank für deine hilfreiche Antwort

peterobm  20.12.2018, 00:31
@Dilosh83

nee Mädle, du tust mir leid

Ein gemeinsames Kind, ist kein Bleiberecht für einen Asylanten, Flüchtling usw.

Dein Beitrag läßt viele Fragen offen....

  • was heißt Abschiedsbrief?
  • von wem ist er und
  • was hat der Anwalt damit zu tun?

Die Einwohner von Gambia nennt man Gambianer. Das hast du bestimmt in der Aufregung verwechselt.

mondfaenger  20.12.2018, 00:28

Gambianer? Bist du sicher? Dachte immer, die nennt man Gambier!

Lotttchens  20.12.2018, 00:50
@mondfaenger

beides ist gebräuchlich

Dilosh83 
Beitragsersteller
 20.12.2018, 00:28

Danke für dein Verständnis ! Ja vor lauter Aufregung das kann man sagen

es soll heißen Abschiebungs Brief

Lotttchens  20.12.2018, 00:53
@Dilosh83

Wie siehst du denn eure Chancen als Paar? Kümmert er sich gut um dich und euer Kind?