Ich habe ein Kind von einem Afrikaner er kommt aus Gambia kann er bleiben oder nicht?
Hallo ihr lieben
Mein Freund ist ein afrikaner, er lebt seit über 4 Jahren in Deutschland, er hat vor 6 Monaten einen abschiebungsbrief bekommen,und ist mit dem Schreiben sofort zu seinem Anwalt gegangen, ich leider wusste davon nichts, da Wir in der Zeit seit er hier ist 3 mal getrennt waren aber haben einen Sohn gemeinsam der 18 Monate jung ist.
Meine Frage ist nun was kann der Anwalt jetzt tun da wir erst wieder frisch zusammen sind und er erst morgen von meiner Seite aus erfährt das ich seine Freundin bin und wir ein Kind zusammen haben
Wie will der Anwalt weiter vorgehen ?!
Was wird auf uns zukommen ?!
Was wir getestet ?!
7 Antworten
Der Anwalt wird euch den Rat geben, gemeinsam nach Gambia auszuwandern. Dort könnt ihr dann heiraten und danach könnt ihr versuchen wieder gemeinsam nach Deutschland zurück zu kehren. Dies sollte eurer Anwalt vorab klären!
Und dies weißt du woher?
er hat die aufforderung auszureisen, der ist er nicht nachgekommen das kann strafrechtlich verfolgt werden. er bekommt eh eine einreisesperre und bevor er die schulden die dann für die abschiebung auf ihn zukommen nicht bezahlt, braucht er nicht drüber nachdenken einen antrag auf familienzusammenführung zu stellen.
diesen wird man zu hoher wahrscheinlichkeit abweisen. wer weiß ob er überhaupt zugelassen wird zur vaterschaftsanerkennung. auch das kann ihm noch auf die füße fallen. hilft ihm aber nicht.
eine heirat bedeutet keinen automatismus der einreise und aufenthaltserlaubnis.
Habe ich dies behauptet.
Wenn du meinen Kommentar richtig gelesen hättest, wäre dir dieser Text aufgefallen:
Dies sollte eurer Anwalt vorab klären!
Nur deine komplette Ablehnung für eine Einreise eines Ehegatten ist falsch!
Die Möglichkeit besteht immer, ist aber an Vorschriften geknüpft.
man wird ihn so oder so abschieben, daran wird auch ein anwalt nichts ändern. selbst wenn sie heiraten, wird hat er keine automatische einreiseerlaubnis. er muss familienzusammenführung beantragen. dafür muss er hürden überwinden: deutschtest bestehen, über eine berufsquail verfügen und die ehefrau sollte über genügend einkommen verfügen um ihn zu ernähren, ihn unterhalten zu können und die versicherungen tragen können die er eventuell braucht. das wird sie sicher alles erfüllen können. ein solches verfahren kann sich über jahre ziehen und endet meist im nirgendwo.
Du kennst die beiden doch gar nicht.
Also solltest du auf solche unnötigen Kommentare verzichten.
Mein Hinweis auf den RA war sinnvoll, da sich die beiden mit den Möglichkeiten nicht auskennen und der RA kann ihnen hier Möglichkeiten aufzeigen, die dir scheinbar nicht bekannt sind.
es wird garnichts getestet. da dein freund das kind bis dato noch nicht anerkannt hat, gibt es kein gemeinsames kind.
er ist illegal in deutschland und hat die aufforderung auszureisen. dem hat er folge zu leisten oder er wird abgeschoben. er erhält dann eine einreisesperre und die rechnung der abschiebung.
ein anwalt kann hier nichts weiter machen. ein gemeinsames kind wird den aufenthalt nicht sichern. zahlt er unterhalt? hat er gesichertes einkommen? hat er arbeit? kann er vernünftig deutsch nachweisen?
Was wird auf uns zukommen ?!
schätze in Kürze die 4. Trennung
da scheint sich aber jemand zu freuen
na dann vielen Dank für deine hilfreiche Antwort
nee Mädle, du tust mir leid
Ein gemeinsames Kind, ist kein Bleiberecht für einen Asylanten, Flüchtling usw.
Dein Beitrag läßt viele Fragen offen....
- was heißt Abschiedsbrief?
- von wem ist er und
- was hat der Anwalt damit zu tun?
Die Einwohner von Gambia nennt man Gambianer. Das hast du bestimmt in der Aufregung verwechselt.
Gambianer? Bist du sicher? Dachte immer, die nennt man Gambier!
beides ist gebräuchlich
Ok!
Aber Gambier ist korrekt
Danke für dein Verständnis ! Ja vor lauter Aufregung das kann man sagen
es soll heißen Abschiebungs Brief
sie kann zurück kommen, er nicht.