Dienstplan - Änderungen zw. Kollegen untereinander erlaubt..?!
hallo,
ich fand leider keine antwort auf diese frage...:
wenn ein dienstplan vom AG erstellt wird, dürfen kollegen die sich einig sind untereinander einzelne schichten tauschen oder müsste generell der AG zustimmen...?
wir arbeiten 10 personen im wechseldienst und bekommen unseren monatlichen dienstplan, da dienste 24h/7 tage sind, ist es doch öfters mal angezeigt, dass kollegen untereinander dienste tauschen um halbwegs mit persönlichen terminen etc. klarzukommen.
es gab noch nie ausfälle, nichtbesetzung, etc - der AG hatte noch nie nachteil.
tauscherei wurde bisher vom AG auch ohne weiteres akzeptiert, erst als jetzt ein kollege (der ironischerweise selbst nie getauscht hat) sich beschwerte, dass es unfair sei, er arbeite seinen plan, die anderen passen an - obwohl er nie "mitmachen" wollte und bei bedarf aber ebenso frei bekam wie andere auch - besteht jetzt AG darauf dass dienstplan so wie entworfen abzuarbeiten sei und änderungen in einzelfällen vom chef genehmigt werden müssten.....
frage ist nun - wie verbindlich ist der dienstplan wenn änderungen nicht klassisch zwischen AG und AN sondern zwischen AN in absprache untereinander gemacht werden möchten..? wobei AG keinerlei "nachteile" hätte -- auch die gesamtstunden die geleistet werden weichen kaum voneinander ab, da meist 1:1 geändert wurde....
bin für jeden tip und rat dankbar, gruss dieMaus
2 Antworten
Normalerweise kenne ich das gar nicht anders als daß der AG einer Dienstplanänderung zustimmen muss. Da hattet ihr eine gute zeitlang einen sehr kulanten AG. Daß das jetzt nicht mehr so ist, habt ihr dann wohl eurem Kollegen mit seiner Beschwerde zu verdanken. Wenn der AG das möchte müsst ihr die Änderungen wohl oder übel von ihm bestätigen lassen. Notfalls wird es eine offizielle Dienstanweisung von Seiten des AG geben, der dann Folge zu leisten ist.
das fällt unter das Direktionsrecht des AG. Er kann festlegen, wie der Plan abgearbeitet werden muss und dass er bei Tausch etc informiert werden möchte. Das ist völlig in Ordnung, denn der AG haftet ja auch als Vertragspartner gegenüber Kunden / Klienten.