Stromrechnung an Untermieter?
Ich habe eine Wohnung untervermietet. Kann ich verlangen, dass die Stromkosten direkt dem Mieter in Rechnung gestellt wird?
3 Antworten
Na wenn Du sie untervermietet hast , gibt es doch einen Vertrag dazu, wenn es alles Hand und Fuss hat dann darfst Du das wenn ich da richtig Informiert bin....
er sollte sich bei einer stromgesellschaft anmelden und einen eigenen stromzähler bekommen ... ist das nicht möglich, musst du eine stromkostenpauschale verlangen. merkst du dass er mehr strom braucht musst dann die pauschale immer anpassen ....
rechnung direkt bringt ja nichts, weil du ja die rechnung fürs ganze haus kriegst .. woher siehst du dann wieviel er braucht. allenfalls wenn du privat irgend einen zwischenzähler drin hast. das sollte aber bei einzug abgesprochen sein.
hat er eh einen eigenen stromzäher einer stromgesellschaft, die dich als kunden sieht ist es quatsch ... einfach auf ihn umschreiben lassen bei der stromgesellschaft .... gibt nur ärger das weiterzuleiten ... soll er direkt kunde der stromgesellschaft sein
Vielen Dank für die Antwort. Es besteht ein schriftlicher Untermietvertrag. Die Untermieterin hat sich angemeldet bei der Stromgesellschaft. Diese weigert sich, die Rechnung zu stornieren und auf ihren Namen umzuschreiben. Die Untermieterin bezahlt die Rechnung nur, wenn ihr Name drauf steht. Stromgesellschaft droht damit, den Strom abzuschalten.
Wenn ein eigener Stromzähler für die Wohnung vorhanden ist würde ich den Untermieter beim Stromversorger direkt anmelden (lassen). Dann bekommt er selber die Rechnungen.