Darf Eon offene Stromrechnungen von mir verlangen?

11 Antworten

In dem Fall würde ich definitiv den ehemaligen Mieter anschreiben und ihn unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Natürlich versucht der Stromversorger erstmal, sich bei dir schadlos zu halten. Das könnte auch nicht schaden, einen entsprechenden Anwalt hinzuzuziehen, denn als Vermieter mit mehreren Wohnungen dürftest du sicherlich einen Rechtsbeistand haben, den du dann und wann zu Rate ziehst.

GoodFella2306  19.10.2016, 12:16

jetzt fällt mir gerade noch etwas ein. Könnte es eventuell sein, dass dein ehemaliger Mieter nur behauptet, Kunde bei Yello gewesen zu sein? Wenn er nämlich keinen Vertrag mit irgendeinem Energieversorger abgeschlossen hat, dann bist natürlich du weiterhin als Kunde der E.ON zahlungspflichtig. Es könnte also gut sein, dass er die ganze Zeit auf deine Kosten Strom verbraucht hat. Wenn nämlich kein Vertrag mit Yello bestanden hat, ist die Eon weiter Grundversorger. ich würde den Mieter auffordern, anhand von Belegen nachzuweisen dass er Kunde von Yello war.

GoodFella2306  19.10.2016, 12:07

dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wieso Eon dir eine Rechnung schicken kann. Yello Strom ist eine Tochter der EnBW, also ein ganz anderes Unternehmen. für mich stünde jetzt um so klarer fest, einen Anwalt hinzu zu ziehen.

anitari  19.10.2016, 12:16
@GoodFella2306

Yello Strom ist eine Tochter der EnBW, also ein ganz anderes Unternehmen

Eigentümer der Leitungen, wie auch der Zähler, ist aber eon. Und dort mußte z. B. Yello beantragen die Leitung für Zähler xyz nutzen zu dürfen. Heißt eon weiß ob ein Kunde bei einem anderen Anbieter ist und bei welchem.

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 12:04

Der Mieter meinte, er hätte einen Vertrag mit Yellow

Es gibt so schlaue Mieter, die übernehmen eine Wohnung, machen aber keinen Stromvertrag mit dem Versorger. Damit bleibt dann die Wohnung in der Grundversorgung und Vertragspartner bleibt der Vermieter. In diesem Fall bist Du tatsächlich der Schuldner der E-On und musst zusehen, wie Du das Geld vom Ex-Mieter bekommst.

Bestand aber nachweislich ein Vertrag zwischen E-On und dem Ex-Mieter, kannst Du nicht in Haftung genommen werden.

Für Dich ist es also wichtig, heraus zu finden, ob ein Vertrag zwischen einem Versorger und Deinem Mieter bestanden hat. Wenn Du nicht mehr an den Mieter ran kannst, weil Du keine gültige Adresse hast und in den geerbten Unterlagen zum Haus findest Du auch keinen Nachweis irgend einer Ummeldung, wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen und von Deinem Erbe 1000 € an die E-On abzweigen. Hast Du noch die Kaution? Dann könntest Du den Betrag wenigstens einbehalten.

Ich hab noch nicht so viel Erfahrung, hatte die Wohnungen geerbt,

Geh zum Verein Haus&Grund in Deiner Nähe. Dort wird man Dir helfen in allen Belangen rund um Deine Vermietung und Dein Hauseigentum. Der Mitgliedsbeitrag lohnt sich gerade für Vermieter-Neulinge auf jeden Fall.

wikinger66  19.10.2016, 13:32

genau so ist es, wichtig ist, sich vom Mieter eine Anmeldung vorlegen zu lassen, oder den Anbieter zu informieren, an wen die Wohnung ab wann vermietet wurde.

... ich durfte in meinem Bestand eine zahlungsfähige Rechnung von denen noch nicht erleben.

Weil wir uns so eine Orgie nicht mehr bieten lassen, sind wir komplett zu Mitbewerbern abgewandert und bezahlen dort bei Leerstand nur den Verbrauch, keine Grundgebühren oder nur geringe.

Richtig hört sich an, daß Du als Vertragspartner für den Leerstand Dich nicht abgemeldet hast (Nutzerwechsel), der Mieter sich somit gar nicht anmelden kann (so auch die EON), und nun nur vom Mieter Zahlung verlangen kannst. "Melde" Dich bitte unverzüglich ab. Viel Glück.

Vielleicht hast Du Dich aber ja sogar abgemeldet, und die haben Dein Schreiben nur verschlammt.

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 09:13

Man ist verpflichtet für die Grundgebühr bei Eon zu bleiben, selbst wenn man Eon nie als Zulieferer nutzt

schleudermaxe  20.10.2016, 18:31
@MuttiSagt

... wo steht das? Keiner muß für eine Grundgebühr zu denen, wetten?

Wenn der Mieter angibt, bei einem anderen Anbieter gewesen zu sein, kann er dafür sicher Beweise vorlegen. Es ist eigentlich Aufgabe des neuen Anbieters, dem "alten" zu kündigen, auch wenn das ggf. ein paar Wochen dauert.

Also beim neuen Anbieter um entsprechende Nachweise bitten.

Natürlich solltest du erst mal Widerspruch einlegen, und EON höflich fragen, warum sie 1000€ Schulden auflaufen lassen, ohne dich zu informieren. (Oder den Strom abzustellen...)

Ich würde es zuerst mit einem "freundlichen Gespräch" versuchen und die Anbieter bitten, das untereinander zu klären.

Einen Anwalt kannst du hinterher immer noch einschalten.

MuttiSagt 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 08:34

Jede Mieter darf seinen eigenen Vertrag mit einen Stromanbieter seiner Wahl machen. Das mache ich schon immer so und ist auch so üblich

schleudermaxe  20.10.2016, 18:33
@MuttiSagt

... richtig, nachdem der vorherige Nutzer seinen Vertrag beendet hat und dies hat er eben nicht, so jedenfalls die Frage.

schleudermaxe  20.10.2016, 07:59

... wie bitte? Ein Mieter kann meine Verträge kündigen? Wo steht das?

Offensichtlich hat der Mieter nicht gezahlt.

Nicht gezahlt oder nicht angemeldet? Das wären 2 verschiedene Latschen.

Es ist auch Sache des Mieters sich beim Stromversorger anzumelden.

Aber aus Erfahrung weiß ich das das gerne mal (ohne böse Absicht) vergessen wird. Darum habe ich mir angewöhnt den Stromversorger zu informieren wer ab wann und mit welchem Zählstand Nutzer der Wohnung bzw. des Zählers ist.

Sollten die Mieter einen Vertrag mit einem anderen Anbieter gehabt haben wüßte eon das, denn der/die ist Eigentümer der Leitungen.

Ich verstehe das so das die Mieter nicht mehr dort wohnen.

Dann wird es schwierig. Versuch es trotzdem und teile eon Namen und Zählerstände, die hoffentlich bei Ein- und Auszug notiert wurden, mit, sowie die neu Anschrift.

Am besten wäre es persönlich, mit Mietvertrag, Zählnummer und Zählerständen, zu einer Geschäftsstelle zu gehen/fahren.

schleudermaxe  20.10.2016, 07:53

Bei EON (und auch bei vielen anderen) kann sich ein Nutzer nicht anmelden, wenn sich der Vertragspartner zuvor nicht abmeldet, so meine Erlebnisse über Jahre.