Übernehmen der Stromkosten durch Vermieter bei defekter Heizung und elektrischer Heizgeräte
Hallo =)
Letztes Jahr im November bis Dezember (ca. 6 Wochen) ist im ganzen Haus die Heizung ausgefallen. Wir hatten Temperaturen um die 12 Grad in der Wohnung, diese war damit unbewohnbar. Wir minderten die Miete um 100 Prozent. Nun mussten wir zumindest einen Raum der Wohnung mit einem, teilweise mit 2 Elektroheizgeräten beheizen, um auf ca 16/17 Grad zu kommen und somit halbwegs in der Wohnung leben zu können. Es kam natürlich, wie es kommen musste, trotzdem ich nachträglich noch meine Abschlagszahlung für den Strom erhöht habe, kam nun natürlich eine saftige Nachzahlung (240 Euro), von welcher ca. 200 Euro den Heizern zuzuschreiben sind. Meine Frage: Kann ich dieses Geld vom Vermieter erstattet bekommen bzw. dies verlangen? Schließlich minderten wir de Miete nicht, um die Stromkosten damit zu begleichen, sondern weil unsere Wohnung praktisch nicht bewohnbar war, auch bei 16 Grad durch den Heizer war es angesichts der Außentemperaturen alles andere als angenehm in der Wohnung. Natürlich würde ich Zählerstand, Rechnung usw. mit der Forderung an den Vermieter schicken.
3 Antworten
Diesen erhöhten Stromverbrauch hättest du damals sofort in Rechnung stellen müssen. Ob du das jetzt noch aus deinen Rechnungen rekonstruieren kannst, ist fraglich.
Ich habe doch gerade erst die Rechnung bekommen. Vorher wusste ich doch nicht, wieviel mehr Strom ich verbraucht habe.
Wenn eure Wohnung unbewohnbar war, war sie auch nicht zu beheizen.
War sie nicht beheizt, aber nutzbar, trägt der Vermieter keine 100% Mietausfall, aber die Kosten der Zusatzheizer. Oder verrechnet beides.
Nur: Wie man dafür in 6 Wochen rd. 2.150 kw/h oder 200 EUR für Heizgeräte verbraucht haben soll, muss dem dann auch erst mal vorgerechnet werden :-]
G imager761
Wie kommst du auf 2.150 kw/h? Wir zahlen 24 Cent pro kh/w, nicht 9 Cent.
ja, laut diesem Link würde es gehen. Allerdings muß der Mehrverbrauch an Strom durch die Elektroheizgeräte von Euch nachgewiesen werden.
http://www.urteile-mietrecht.net/Heizungsausfall-Winter.html