Stromguthaben bei Aufstocker, wird als Einkommen angerechnet?
Hallo alle zusammen,
ich bin seit Juli 2016 in Teilzeit beschäftigt und bekomme vom Jobcenter noch Leistung dazu. Ich musste meine Kontoauszüge wegen einer anderen Sache dem Jobcenter schicken. Dort war das Guthaben von dem Stromanbieter. Dann habe ich ein Schreiben bekommen, Aufforderung zur Mitwirkung, es wäre unklar wofür ich ein Guthaben erhalten hätte. Dürfen die das mittlerweile als Einkommen anrechnen? Ich muss noch dazu sagen das ich Eingliederungszuschuss bekommen hatte, aber bis Dezember 2016 und die Nachbeschäftigungszeit war im Februar 2017 rum. Hat das was damit zu tun? So weit ich informiert bin darf man das Guthaben doch behalten, oder hat sich da Gesetzmäßig was geändert?
Es wäre schön wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
4 Antworten
Nein..
Du zahlst ja schließlich deine Stromrechnung von deine Lebensunterhalt selbst..
Stromguthaben gehört immer zu dir..
Strom hast du aus deinem Regelsatz bezahlt. Erkläre es, Guthaben vom Stromanbieter. Vielleicht hast du die alte Abrechnung noch. Ansonsten gibt es ein Duplikat. Mit dem EGZ hat es nichts zu tun.
Die stellen sich auch manchmal doof.
Schick einfach deine Endabrechnung hin, damit müsste das geklärt sein
Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 (Az.: B
14 AS 185/10 R) hat sich dies jedoch geändert. Erhalten
Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, wird der Betrag nicht mehr angerechnet. Allerdings gilt dies nur, wenn der Strom ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlt wurde.
Strom wird immer vom Regelsatz bezahlt.
Jobcenter übernimmt das sowieso nicht..