Aufforderung zu Mitwirkung Jobcenter--- Betriebskostenabrechnung der letzten 8 (!) Jahre

9 Antworten

wenn ich dieser Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nachkomme, werden mir Leistungen ganz versagt. muss ich das tatsächlich alles einreichen?

Möglicherweise.
Kann sein, dass eine Betrugsverdacht und Leistungsmissbrauch im Raum steht.
Tatsache ist: Nk-Guthaben hättest du von dir aus und unaufgefordert dem Jobcenter mitteilen müssen im Leistungsbezug mitteilen müssen; zudem - das ist allerdings rechtlich fragwürdig - soll wohl geklärt werden, ob du die Kosten der Unterkunft ihrem Zweck zugeführt und damit die Miete beglichen hast; ist gut möglich, dass sich ein Vermieter beim JC über dich beschwert hat.

Hast du Guthaben nicht (unaufgefordert) gemeldet, war das im Leistungsbezug eine Verletzung deiner Mitwirkungspflicht, womit die Leistungseinstellung bis zur Klärung nach § 66 Abs. 1 SGB II grundsätzlich möglich wäre.

Bzgl. der Verjährung gibt es zahlreiche Feinheiten zu beachten, sodass durchaus möglich ist, dass die Vorgänge noch nicht verjährt sind.

Willst du etwas Zeit schinden, widersprch der Aufforderung mit dem Hinweis, dass aus dem Anschreiben die Gründe für die Forderung nicht in der rechtlich notwendigen Klarheit hervorgehen. Der allgemeine Hinweis auf eine Bedarfsermittlung und irgendwelche Mitwirkungspflichten ist nicht hinreichend konkret.

Ich wuerde denen halt vorlegen, was du hast und dort auch mal nachfragen, warum genau du die brauchst. Sag ihnen, wenn sie den alten Kram unbedingt brauchen, dann sollen sie sich an die ehemaligen Vermieter mit deinem Einverstaendnis wenden, um da ran zu kommen. Was verjaehrt ist, brauchst du eigentlich auch nicht mehr aufzubewahren.

Nun als Leistungsbezieher bist du der Nachweispflicht verpflichtet.

2 Jahre ist auf jeden Fall rechtens.

Aber ich würde mir mal Rechtsbeistand holen

Amtsgericht mit Bescheid und diesem Brief--> Rechtspfleger --> Beratungsschein --> Fachanwalt für Sozialrecht (10 € mitnehmen)

Hier läuft irgendwas unrund, da würde ich persönlich ohne Anwalt nicht rangehen, die versuchen Dir Betrug, oder ähnliches ans Bein zu nageln.

pepinfirefly 
Beitragsersteller
 12.03.2014, 12:04

wow. da wird mir ja gleich schlecht. danke für den Hinweis...

was für einen grund gibts denn das diese abrechnungen angefordert wurden? normalerweise macht das amt das nur wenn da unregelmässigkeiten aufgetaucht sind.

pepinfirefly 
Beitragsersteller
 12.03.2014, 11:03

ein spezifischer Grund wurde nicht angegeben. "Prüfung des Bedarfs" oder so, der standarttext…..

was wären denn unregelmässigkeiten? bisher kam das Thema da nie auf….

martinzuhause  12.03.2014, 11:21
@pepinfirefly

du bist vier mal umgezogen und beziehst leistungen. da möchte das amt gern mal nachprüfen. wenn du das nur von 2008 an hast reiche das erst mal ein