Kann der Stromanbieter das Stromguthaben bei laufender Insolvenz einfach einbehalten?
Hallo, habe mal eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich soll eine Stromrückzahlung bekommen über 160€. Bin in der Insolvenz (im vierten Jahr), bekomme Hartz IV. Meine Frage ist nun, kann der Stromanbieter das Guthaben einfach einbehalten?? Bis heute ist keine Rückzahlung erfolgt (auch schon nicht vom Jahr davor). Man sagte mir letztes Jahr bei dem Guthaben sie müssen erst abwarten ob der Insolvenzverwalter das Geld frei gibt. Verstehe das nicht so richtig, da ich ja unter der Pfändungsgrenze liege und der Stromanbieter auch kein Gläubiger ist müssten die mir das doch auszahlen oder?!
Im Voraus schon mal lieben Dank.
2 Antworten
Unter uns Juristen gilt meistens: Es kommt drauf an. So auch hier:
Die Frage, ob die 160€ pfändbar sind oder nicht, hat nichts mit der Frage zu tun, ob Dein Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Dieses Guthaben zählt nämlich nicht zu den laufenden Einkünften, folgt rechtlich also ganz anderen Vorschriften.
Du hast in der Frage leider nicht mitgeteilt, ob das Insolvenzverfahren schon aufgehoben ist. Achtung: Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgt üblicherweise schon im Laufe der 6 Jahre, nur das Restschuldbefreiungsverfahren (landläufig als Wohlverhaltensphase bezeichnet) läuft bis die 6 Jahre um sind. So lange das Insolvenzverfahren nicht aufgehoben ist, sind alle neu entstehenden Vermögensgegenstände, die nicht laufende Einkünfte sind (wie hier das Guthaben), sog. Neuerwerb (§ 35 Abs. 1 InsO) und fallen somit immer in die Insolvenzmasse. Wenn das Insolvenzverfahren aber schon aufgehoben ist (also nur noch das Restschuldbefreiungsverfahren läuft bis die 6 Jahre um sind), dann ist der neuerwerb nicht mehr Bestandteil der Insolvenzmasse, sondern steht Dir zur freien Verfügung zu. Du kannst also in diesem Fall einfach Kopie des Aufhebungsbeschlusses an den Stromversorger schicken und Auszahlung an Dich verlangen. Natürlich kannst Du auch den Insolvenzverwalter bitten, gegenüber dem Stromversorger klarzustellen, ob er den Betrag beansprucht. Das machen Insolvenzverwalter üblicherweise auch. Ich bin selbst Insolvenzverwalter und kann für unsere Kanzlei sagen, dass wir solche Fragen immer zügig beantworten.
Achtung: Wenn der Stromversorger noch Forderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat, dann darf er gegen das Guthaben auch dann aufrechnen, wenn inzwischen Restschuldbefreiung erteilt ist. In einem solchen Fall solltest Du zusehen, dass Du den Stromversorger wechselst, damit keine Aufrechnungslage mehr entstehen kann.
Meine habe ein gut haben von 577 Strom ich habe ein Brief bekommen von die Staatskasse die wollen es pfänden geht das oder nicht ich habe nicht Mal ein Beschluss bekommen vom Gericht nur ein Schreiben von die Stadtkasse Gruß Tanja