Ist das grundsicherungsamt berechtigt,mir Verkäufe bei ebay von persönlicher kleidung zu verbieten ,
Ist das Grundsicherungsamt berechtigt, mir Verkäufe von persönlicher Kleidung bei Ebay zu verbieten und mir das als Einkommen anzurechnen ? Ich verkaufe meine gebrauchte kleidung bei ebay, darf das Grundsicherungsamt mir das anrechnen als Einkommen ? Ich bekomme auch Rente wegen voller erwerbsunfähigkeit, da diese aber nicht reicht, bekomme ich seit 1 Monat auch grundsicherung dazu. Wieso dürfen die kleinen Verkäufe nicht auf meinen Kontoauszügen stehen ? LG Marina
11 Antworten
Eigene Kleidung gehört zu den Dingen des täglichen Gebrauchs; diese gehören sozusagen zum "Schonvermögen"; wenn man diese gelegentlich veräußert, dann handelt es sich um eine Vermögensumschichtung.
Die Erlöse aus einer Vermögensumschichtung sind jedoch nicht auf das ALG-II anrechenbar. Und bei der Veräußerung von gebrauchter Kleidung erzielt man i. d. R. keine Gewinne.
Sollte allerdings Kleidung angekauft werden um sie mit Gewinn zu verkaufen, dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit, die anzurechnen und auch zu versteuern ist; zudem benötigst Du dann einen Gewerbeschein.
Das Jobcenter kann solche Veräußerungen nicht verbieten und die Zahlungseingänge können auch auf dem Kontoauszug stehen.
Nur - wenn es dauernd Verkäufe dieser Art gibt, ist zumindest der Verdacht verständlich, wenn man unterstellt, daß man einen Handel betreiben würde - dann liegt es an Dir, das Gegenteil zu beweisen.
...und ALG-II ist durch Grundsicherung zu ersetzen
Wenn Du mit "Arbeit" Deinen Unterhalt bestreiten kannst, brauchst Du keine Zuschüsse aus Steuermitteln.
Wenn Du nur auf die Grundsicherung kommst, darfst Du monatlich etwa €150,- (ohne Garantie), dazuverdienen.
Es gab mal eine Faustformel (weiß nicht, ob das immer noch gilt): Wer im Monat über 20 Dinge der gleichen Art verkauft gilt als gewerblicher Käufer!
Somit würdest du ein Einkommen verschweigen und sogar noch Steuerhinterziehung begehen.
Es gibt sogar spezielle Anwälte, die ebay permanent nach privaten Verkäufern durchforsten, die in großen Mengen Sachen verticken. Die werden dann direkt abgemahnt!
Verkaufe einfach nicht mehr so viele Klamotten, bzw bündele sie zu einem Kleiderpaket.
Verständlich, die Anrechnung, denn
Ich bekomme auch Rente wegen voller erwerbsunfähigkeit
Die Ausarbeitung von ebay-Angeboten ist auch Arbeit. Fotos und aussagekräftige Texte erstellen erstellen sich nicht von alleine und kosten Arbeitszeit, das weiss ich aus eigener Erfahrung. Wenn Du damit einen Teil Deiner Einkünfte bestreiten kannst, ist nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit zu Deinem Lebensunterhalt beitragen soll.
Ein Paypal-Konto ist auch keine Lösung. Paypal ist eine 100%ige ebay-Tochter.
Wieso dürfen die kleinen Verkäufe nicht auf meinen Kontoauszügen stehen
Dürfen sie doch. Die Summe macht es, ob sie angerechnet werden.
Was ist da nun verständlich? Also wenn ich ne Unterhose (sag ich jetzt mal) bei eBay verkaufe, dann muss ich nichts ausarbeiten. Tut mir leid, deinen Kommentar halte ich für alles andere als verständlich...
Verbieten könnte sie das nicht, allenfalls Kleidergeld streichen wenn es vernutet, dass es damit dein "Warenlager" finanziert.
Aber Erwerbe oberhalb 150 EUR auf Grundsicherung anrechnen. Und dem Finanzamt Bescheid geben, wenn es gewerbliches Handeln vermutet.
G imager761
Jobcenter ist durch Grundsicherungsamt zu ersetzen...