Stromguthaben bei laufender Insolvenz?
Hallo, vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen. Ich habe ein Stromguthaben aus der letzten Abrechnung (auch schon aus dem Jahr davor) und dieses wurde bis heute nicht ausgezahlt. Ich befinde mich in der Privatinsolvenz (im vierten Jahr) und bekomme Hartz IV. Da ich unter der pfändbaren Grenze liege verstehe ich nicht warum der Stromanbieter das nicht überweist. Letztes Jahr sagte man mir man müsse erst das OK vom Insolvenzverwalter abwarten. Nun auf der neuen Abrechnung habe ich gesehen das die das Guthaben (aus der letzten Abrechnung) einfach abgezogen haben. Dürfen die das so einfach?
4 Antworten
Wenn Dein Verfahren abgeschlossen ist befindest Du Dich in der Wohlverhaltensphase. Woher weiß der Stromanbieter das Du in Insolvenz bist? Es kann durchaus sein das der Verwalter erstmal befriedigt wird.
Zum einen wird die InsEröffnung öffentlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und zum anderen gibt es viele InsVerw, die bspw. Stromanbieter anschreiben, da sämtliche Erstattungsbeträge, die im Hauptverfahren entstehen, einen Vermögenswert darstellen und zur InsMasse gezogen werden müssen.
sicher können die aufrechnen
sind gleicher art, du hast guthaben und schulden für strom, wird aufgerechnet, pew pew
Weil jeder einmal im Jahr Schulden für Strom hat.
Ich habe keine Schulden für Strom wie kommst Du denn darauf????
ja sie dürfen... im rahmen der privatinsolvenz bist du verpflichtet, alles an einkommen und vermögen bis auf den selbstbehalt (pfändungsgrenze) abzugeben... und stromguthaben ist vermögen.
lg, Anna
Hallo,
danke für die Antwort. Aber ich liege ja unter der Pfändungsgrenze :)
Führ mal bitte etwas genauer aus.. Mit was verrechnen die? Mit Verbindlichkeiten, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind?
Würde Dein Insolvenzverfahren bereits aufgehoben, sprich bist Du schon in der Restschuldbefreiungsphase?
Hallo,
die haben das mit der neuen Stromrechnung verrechnet :)
Im vierten Jahr der Insolvenz kann es ja nicht aufgehoben sein denn die Insolvenz geht ja 6 Jahre :)
Aufgehoben heißt nicht, dass das InsV vorbei ist, sondern dass Du vom Hauptverfahren in die Wohlverhaltensphase gegangen bist. Das sind unterschiedliche Verfahrensabschnitte, in welchen sich aber einige Dinge ändern..
Wenn sie es mit der laufenden Rechnung verrechnet haben, verstehe ich das Problem nicht. Ob sie Dir das Geld nun auszahlen und Du dafür die lfd. Rate zahlst oder sie es verrechnen und Du nichts zahlen musst, das Ergebnis bleibt doch das gleiche..
Woher mein Stromanbieter das weiß, weiß ich nicht denn ich habe denen das nicht gesagt. Ich habe die Stromkosten aus meinem nicht verpfändbaren Einkommen bezahlt und denke das das Guthaben dann auch nicht dem Verwalter zusteht (eine Nachzahlung zahlt er mir ja auch nicht) :)