Krankmeldung vergessen beim Jobcenter einzureichen, welche Sanktionen drohen?
Hallo alle zusammen,
ich habe Eingliederungszuschuss erhalten ( 2016/2017) und war in diesem Zeitraum krank. Jetzt habe ich von einer Bekannten erfahren das ich die Krankmeldung auch an das Jobcenter schicken muss, stimmt das? Sonst drohen Sanktionen oder ich muss was zurück zahlen? Ich habe jetzt nur noch die Ausfertigung der Krankmeldung für Versicherte (dort steht die Diagnose drauf) eins ging an den Arbeitgeber und das andere an die Krankenkasse. Soll ich eine Kopie machen und die Diagnose Schwärzen, und an meinen Betreuer vom Jobcenter schicken? Und was ist der Unterschied zwischen Einstiegsgeld und Eingliederungszuschuss?
Es wäre schön von Euch Auskunft zu bekommen. Danke schon mal.
3 Antworten
Grundsätzlich tritt das JobCenter an die Stelle des Arbeitgebers, wenn keine Tätigkeit ausgeführt wird. damit ist man genauso verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Jobcenter innerhalb von 3 Arbeitstage auszuhändigen, Hier aber nur den Bescheinigungsteil für den Arbeitgeber.
Hast Du das nachweislich nicht getan können deine Bezüge um die Tage bis zur Vorlage gekürzt werden.
Man kann aber auch ein wenig trixen. Wie oft kommen Briefe und Unterlagen im JobCenter nicht an, obwohl man diese abgeschickt hat bzw. in den Briefkasten der Dienststelle persönlich eingeworfen bzw. am Eingangstresen selbst abgegeben hat ??? Du darfst nur nie zugeben das du die Bescheinigung nicht abgeschickt /abgegeben hast. Ich nehme an das du zwischen den Zeilen lesen kannst und weißt was ich meine ???
Wenn Du weiter krank bist und eine neue Bescheinigung hast dann dies4 sofort an das JobCenter schicken. Dort ist dann ja auch das Datum des Beginnes der Krankheit und die voraussichtliche Dauer vermerkt
Das Einstiegsgeld ist eine Förderleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Damit soll die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden.
Der Eingliederungszuschuss ist eine Förderleistung an Arbeitgeber, die Empfänger von Arbeitslosengeld II mit verschiedenen Vermittlungshemmnissen einstellen (z.B. langzeitarbeitslos, geringqualifiziert).
Du bist nur dann verpflichtet, dem Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, wenn du Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dort erhältst (§ 56 SGB II; auch bei aufstockenden Leistungen zum Erwerbseinkommen). Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wären Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft usw. Wenn du nur Einstiegsgeld erhältst, musst du also keinen Krankenschein beim Jobcenter vorlegen.
Aber selbst wenn du Leistungen zur Sicherung deines Lebensunterhalts erhalten würdest, hätte eine nicht vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch Nachteile für dich. Die Nichtvorlage selbst ist kein Sanktionsgrund. Solltest du einen Meldetermin wegen Krankheit versäumt haben, könntest du notfalls auch im Widerspruchsverfahren gegen eine Sanktion noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen.
Bist du denn noch krank?
Wenn es nichts Dramatisches war oder ist, muss man nicht jeden Krankenschein ans Amt schicken. Es geht eher um Krankheiten, die längerer Dauer sind und in der keine Vermittlung möglich ist oder wäre.
Wenn es eine Folgekrankmeldung aufgrund derselben Krankheit ist, dann ja. Ansonsten sollte die aktuelle Krankmeldung reichen.
Ja ich bin noch krank, jetzt sind es 13 Tage. Muss ich denn die Krankmeldungen von 2016 noch einreichen?