Jobcenter Kontoauszüge, Aufforderung zur Mitwirkung?
Hallo,
ich habe der Dame von Jobcenter meine Kontoauszüge gesendet und jetzt fragt sie mich, wie es zu dem Vermögen von über 10.000€ gekommen ist, sie will, dass ich eine schriftliche Stellungnahme dazu verfasse und mit Belegen nachweise.
Ich bekomme derzeit ALG II und habe mich darüber informiert, dass es einen Grundfreibetrag gibt, der für jeden Bezieher legitim ist, der den Anspruch hat und keine Grundsicherung bekommt.
Ich habe es so verstanden, dass man nach dem Geburtsjahr eine gewisse Freibetragshöhe erhält z.B. wenn man nach dem 31.12.1963 geboren wurde entspricht das 10.050,00€ und was ich noch zusätzlich gelesen habe ist, dass man 150 x Lebensalter rechnet.
Zum Sachverhalt: Ich habe jeden Monat etwas um die 200 bis 300 Euro von den Sozialleistungen zurückgelegt und für ein neues Auto gespart (muss aber noch etwas sparen) und habe eine Barauszahlung vorgenommen, damit ich das Geld in bar übergeben kann, natürlich mit schriftlichem Nachweis.
Ich weiß nicht, wie ich an die Sache rangehen soll, ich zeige ihr gerne alle Kontoauszüge und habe auch kein Problem damit, aber ich weiß nicht, ob es genügt, zu sagen, dass mir der zweckungebundene Grundfreibetrag zusteht und ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, also die Höhe des Vermögens sich erhöhen kann. Kann sie dagegen sprechen?
Danke für jede ausführliche Antwort!
4 Antworten
Diese 10.050 € wäre der max.Freibetrag pro Person die nach dem 31.12.1963 geboren ist, der min.Freibetrag liegt bei minderjährigen Kindern ( muss auf eigenem Konto oder Sparbuch sein ) und bei volljährigen Kindern unter 21 Jahren bei 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen.
Ab dem 21 Lebensjahr gelten pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen, max.aber nur bis zu diesen 10.050 € wenn man das gewisse Alter hätte.
Bildet man wie ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) , dann könnt ihr natürlich dementsprechend insgesamt mehr haben, es ist also egal bei wem Geld auf dem Konto oder Sparbuch liegt, wenn ihr also sonst keine anderen Vermögen habt die verwertbar wären, also z.B. Lebensversicherungen, Bausparverträge usw. und ihr mit diesen + euer gespartes Geld die gesamte Höchstgrenze an Schonvermögen nicht übersteigen würde, kann da gar nichts passieren.
Es muss nur nachvollziehbar sein wie man so einen Betrag über einen gewissen Zeitraum ansparen kann und das ist nun dem Jobcenter plausibel zu erklären.
Einfacher wäre es für dich / euch gewesen, man hätte in den Weiterbewilligungsanträgen auch immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht, also auch die Frage nach vorhandenem Bargeld immer korrekt angegeben, dann kann das Jobcenter auch nachvollziehen wenn man mal einen höheren Betrag aufs Konto oder Sparbuch einzahlt bzw.man kann dann glaubhaft erklären aus was dieser eingezahlte Betrag stammt.
Das ein KFZ - im Normalfall nur einen Zeitwert von 7500 € haben darf ist dir / euch aber klar ?
Da kann man nicht auf eine BG - hinweisen und sagen wir sind ein Paar, dann dürfen wir ein KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 15.000 € besitzen, dass geht nicht, entweder es würden 2 KFZ - existieren, dann wäre das kein Problem, wenn auf jeden ( ab dem 15 Lebensjahr, weil man erst ab da als arbeitsfähige Person gilt und Anspruch auf ALG - 2 und nicht nur auf Sozialgeld hätte ) ein KFZ - zugelassen wäre und nicht über diesen Zeitwert von jeweils 7500 € kommen würde.
Wenn du also im Leistungsbezug ein KFZ - mit einem Zeitwert über 7500 € kaufen würdest, könnte das Jobcenter eigentlich verlangen das KFZ - zu verwerten und dir ein angemessenes KFZ - zu kaufen, da aber ein angemessenes KFZ - als privilegiertes Vermögen gilt, also nicht auf das Schonvermögen angerechnet würde, könnte diese Forderung zur Verwertung nicht mehr wirtschaftlich sein, wenn du / ihr mit dem übersteigenden Betrag der über diesen max.7500 € liegen würde + anderes angespartes / verwertbares Vermögen nicht über euer gesamtes Schonvermögen kommen würdet.
Also z.B. das KFZ - würde einen Zeitwert von 10.000 € haben, ihr hättet insgesamt an Vermögen noch 6000 € und es würden durch den Verkauf noch 2500 € dazu kommen, für die 7500 € kaufst du ein angemessenes KFZ - dann läge das Vermögen bei 8500 € und würde bei z.B. jeweils einem Alter von 40 Jahren ( 40 x 150 € = 6000 € + einmalig 750 € = 6750 € x 2 Personen = 13.500 € ) immer noch 5000 € unter eurem Schonvermögen liegen und eine Forderung zur Verwertung wäre dann vom Jobcenter nicht mehr angemessen.
Denn der Erlös müsste dann ja nicht zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden, sondern würde als Vermögen zu eurem Schonvermögen gerechnet werden müssen, dem Jobcenter würde das ganze also nichts bringen, es müsste weiterhin die euch zustehenden Leistungen zahlen und würde nichts einsparen.
Hier mal ein paar Informationen zum Thema:
Das Schonvermögen: An einem Beispiel berechnetAusführlöiche Informationen findest du hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/schonvermoegen/#DasSchonvermoegen_An_einem_Beispiel_berechnet
Hartz 4: Das Schonvermögen kostenlos berechnenDen kostenlosen Rechner zur Ermittlung des Schonvermögens findest du hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/schonvermoegen/
Was zählt zu Hartz-4-Schonvermögen?Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/schonvermoegen/#Was_zaehlt_zuHartz-4-Schonvermoegen
Vorsicht beim Autokauf!!
Zum Schonvermögen zählen nur Fahrzeuge mit einem Wert von 7.500,- EUR oder weniger.
Was darüber liegt gilt als Vermögen und wird berechnet!!
ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person bis zu einem Wert von etwa 7.500 Euro,
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/schonvermoegen/#Was_zaehlt_zuHartz-4-Schonvermoegen
da liegst du völlig falsch. der betrag an vermögen den du haben darfst liegt bei 150 euro pro lebensalter zzgl. 750 euro für eventuelle anschaffungen. macht also für dein alter ca. 9000 euro aus.
du wirst also belegen müssen wo du das geld her hast, welches du angespart haben möchtest und wie du 200-300 euro deiner regelleistung weg legen konntest ohne durch andere unterstützung deine rechnungen zahlen konntest: strom, internet/telefon, lebensmittel etc.
wenn du das nicht kannst, wird der überschüssige betrag von deinen leistungen abgezogen. kannst du nicht nachweisen, wie der große betrag zustande kommt wird man dir betrug unterstellen und unter umständen leistungen einstellen.
Bei duir gilt nicht 10.000€ das wäre wen du vorher geboren wärst
Die wollen wissen wie dudas geschaft zu sparerenhast aber wen du auf alles verzichtes ist das knap möglich 100-150€ zu spare Aber das ist doppel soveil wie dein Schönvermögen!
Fals du das geld zb auf dem konto gelassne hast ist das Nachvollziebar!
Deswegen die Bedarfsgemeinschaft, da wird das Vermögen zusammengerechnet und so komme ich auch auf die Summe, es fällt keine Grundsicherung an!
https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Du hast völlig richtig gelesen. Schreib das der Sachbearbeiterin so.
Weil das nicht geht,der Fragesteller hat selber geschrieben:
"Ich bekomme derzeit ALG II...." also Hartz IV
Also zählt ALLES, was er nach dem Zeitpunkt der Antragstellung an Geld bekommt zum EINKOMMEN.
Wenn er also 200 € im Monat "angeblich" spart und auf das Girokonto einzahlt, ist das gemäß SGB ein EINKOMMEN und muß vom Hilfeempfänger angegeben werden.Da er ja wieder über eigenes Einkommen verfügt.
Was der FG anspart (das darf er), ist selbstverständlich kein Einkommen. Das wäre ja noch schöner. Er kann mit dem Regelsatz machen, was er will.
Erhält er Geld aus anderen Quellen (Verwandte zahlen was aufs Konto), ist das Einkommem.
@Beangato nein, das kann er nicht, Hartz IV ist im gegensatz zum ALG I nicht dafür gedacht, daß der Hilfeempfänger durch den Bezug von Hartz IV Vermögen aufbaut.
Was jeweils unter Vermögen und Einkommen fällt, ergibt sich aus SGB II und aus Urteilen des Bundesozialgerichts (AZ: B14/7b AS 12/07 R und AZ: B14/11 AS 17/07 R).Danach zählen zum Vermögen alle Werte, die jemand zu dem Zeitpunkt besitzt, an dem er oder sie einen (Folge-)Antrag auf Hartz IV stellt. „Demgegenüber fällt unter Einkommen das, was jemand während des Bezugs von Hartz IV erhält bzw.anspart.
Noch einmal: Was der FS mit dem Regelsatz macht, ist ihm überlassen - und wenn er den ganzen Monat hungert.
Im Übrigen ist er sogar verpflicht, anzusparen für den Fall, das ein Haushaltsgerät kaputt geht.
Nein, das ist keineswegs dem Hilfeempfänger überlassen,denn da spricht das SGB (also der Staat) ein kapitales Wort mit.
Und dein Witz ist gut , der mit dem Ansparen meine ich......leider ist das ganze eben nicht zum Lachen, sondern absolut traurig für ein Land wie Deutschland.Während Banken, wenn sie sich mal verzocken wird im "Schnellgang" (3 Tage für ein Gesetz bis zum Beschluß im Bundestag ist absoluter Rekord) mal kurz en gesetz beschlossen und die bekommen ihre Kohle in den ****** gesteckt (obwohl sie genug Vermögen haben).
Der arme Hartz IV -Empfänger hingegen soll aus dem ohnehin "Schöngerechneten" Hartz IV-Geld auch noch für eine Waschmaschine sparen wer auf solche Ideen kommt, den sollte man aufhängen, denn von den 35,01 € die im Regelsatz für
..man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen......
Wohnen, Energie und Instandhaltung vorgesehen sind, soll man also eien Waschmaschine ansparen ??
Ja wenn man die Wohnung mit Kerzen beleuchtet und auf alle elektrischen Geräte verzichtet, denn die 35 € gehen ja schon für den monatlichen Stromabschlag drauf, wenn man äußerst sparsam ist und alleine wohnt.
Also wenn 150 x 51 ist doch 7.650€ und bezogen auf eine Bedarfsgemeinschaft 150 x 55= 8.250€ macht zusammen 15.900€. Ich dachte, diese Summe darf man nach Gesetz frei halten.