Strafvorwurf nach BtMG §29, Kosten für Einstellung des Verfahrens?
Heute erhielt ich einen Brief von der Kreispolizeibehörde in dem mir folgende Straftat vorgeworfen wurde:
Straftat nach dem BtMG mit sonstigen Betäubungsmitteln (§29 BtMG)
Versuch: nein
Es handelt sich hierbei um den Kauf von geringen Mengen Cannabis.
Jetzt stellt sich die Frage, wie teuer es wäre, das Verfahren gegen eine Geldsumme einzustellen. Die einzigen Beweismittel sind alte Chatverläufe.
Wie teuer wäre außerdem ein Anwalt, der sich mit der Sache auseinandersetzt.
Sollte ich zur Polizei gehen und wie soll ich jetzt weiter verfahren?
Könnt ihr mir sonst noch Tipps geben, was ich jetzt am besten machen soll?
Und wird dies im Führungszeugnis angeben?
7 Antworten
im Moment hast Du nur eine Ladung durch die Polizei nehme ich an - die gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter
die entscheidet u.a. nach folgenden Kriterien:
- liegen Vorstrafen vor
- hat sich der Beschuldigte eingelassen (geständig oder Lügenmärchen)
- Tatvorwurf - worum geht es Menge / Häufigkeit
- finanzielle Verhältnisse
Jetzt stellt sich die Frage, wie teuer es wäre, das Verfahren gegen eine Geldsumme einzustellen.
Die Frage stellt sich nicht, da das nicht in deiner Hand liegt.
Wie teuer wäre außerdem ein Anwalt, der sich mit der Sache auseinandersetzt.
Das hängt von der Arbeit ab die sich der Anwalt machen würde, kann daher so pauschal nicht beantwortet werden. Wenn du dir jedoch keinen Anwalt leisten kannst, so kannst du dir auf deinem Amtsgericht einen Hilfeschein holen und damit zu einem Anwalt dackeln. Mein Vorschlag, ruf erstmal einen Anwalt an.
Guter Tipp.
Ich weiß zwar nicht, ob man ein schwebendes Verfahren durch eine Zahlung einer Geldsumme einstellen kann. Du gibst ja hier schon Einiges zu. Ein Gespräch mit einem Anwalt kann bis zu 200€ kosten. In deinem Fall würde ich diesen Betrag ausgeben- allein schon deshalb, daß du möglichst "ungeschoren" herauskommst.
Ich würde es ignorieren, da es wahr. eh fallen gelassen wird (da es sich um eine geringe Menge handelt).
Je nach Bundesland hat er gar nicht so unrecht.
Sich darauf zu verlassen halte ich jedoch für fatal.
Nein, aber Menschenverstand
Ja genau. Man sollte sich "fachgerecht" beraten lassen. Alles Andere sind nur Vermutungen über ein Recht, das nur für die Wenigsten nachvollziehbar ist. Und ein "Verlassen" auf irgendeine Rechtsprechung halte ich für unterhalb von "fatal". Das mögen Juristen auslegen wie sie wollen, aber Sie wissen genau, wovon ich spreche.
Ein Anwalt kann momentan aber auch nichts tun.
Es werden fast alle Cannabisverstöße fallen gelassen. Erst Recht, wenn er zum ersten Mal auffällig wurde. Wenn er auf frischer Tat erfasst wurde, hilft auch ein Anwalt nichts, nur das dieser eben Geld kostet. Falls es zu einer äußert unwahrscheinlichen Bestrafung kommt, sind es ca 200€, ca. was ein Anwalt gekostet. Aus diesem Grund würde ICH keinen Anwalt einschalten. Da allerdings der genaue Sachverhalt für uns unklar ist, bleibt es eben nur ein spekulativer Ratschlag, nach dem Motto "falls..., dann würde".
Eine Einschätzung, der ich nicht so ganz folgen kann. Falls du der Meinung bist, dir kann keine Rechtsberatung helfen, dann laß dir bestätigen, daß du auf verlorenem Posten stehst. Dann bist du halt für irgendetwas verantwortlich.
ooo
Das Spekulative bleibt nun mal an dem hängen, der seine Situation einschätzen muß. Und da ich das nicht kann noch das ich juristische Vorbildungen habe, möchte ich hier und jetzt mit meine Kommentaren abbrechen
Anwaltskosten liegen bei rund 900 Euro bei einem Einfachen btm verfahren. Je nach dem wie kompliziert die Sache wird wird dieser natürlich auch ein gutes Stück teurer
Beinhaltet dein Kommentar irgendeine juristische Kompetenz ?