Kann ich als Opfer den Täter Opfer Ausgleich Verweigern?

5 Antworten

Sie es mal umgekehrt. nicht du, sondern der Täter wurde zu einem TOA verdonnert. D. h. er muss sich mit seiner Tat und seiner Schuld befassen. Das ist besser, als wenn er wegen seines Alters oder der Geringfügikeit gar nichts bekommt.

pillepalle0815 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 18:41

Wenn die Täterin dort genauso einen interessierten Eindruck macht wie heute an der Verhandlung kann ich mir das wirklich sparen. Sie hat heute auf dem Gang von ihrem Verteidiger noch einmal gesagt bekommen, dass sie sich Entschuldigen soll. Das hat sie dann auch halbherzig getan. Mehr als eine halbherzige Entschuldigung werde ich wohl auch beim TOA nicht bekommen.  Dazu ist mir meine Zeit zu schade.

Lohnt sich wegen 900 Euro sicher nicht, zumal sich das bei diesem Aufwand gar nicht rechnen würde. Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit, gibt da leider viele Fälle...

ja, wie haben Sie sich denn dann gewehrt? Man kann es ablehnen. Hatten Sie keinen Anwalt der Nebenklage?

Aber sicher doch.

Du hättest diesen Täter Opfer Ausgleich nicht annehmen müssen. Dies ist in § 155a Täter-Opfer-Ausgleich geregelt. 

Siehe http://dejure.org/gesetze/StPO/155a.html