Kann ich als Opfer den Täter Opfer Ausgleich Verweigern?
Hallo, heute fand eine Verhandlung vor dem Jugendgericht statt in der ich als Geschädigte beteiligt war. Es ging um Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der materielle Schaden beläuft sich auch 900 Euro.
Ein Urteil wurde nicht gesprochen, das Verfahren wurde eingestellt. Ich wurde ohne gefragt zu werden als Opfer zu einem Täter Opfer Ausgleich verdonnert. Im Gespräch nach dem Verfahren mit der Staatsanwältin habe ich erfahren, dass wenn ich als Opfer nicht an dem TOA teilnehme, dass das Verfahren ohne Konsequenzen für die Täterin bleibt und einfach eingestellt wird.
Meine Schadensersatzforderungen müsste ich dann wieder auf eigene Kosten vor dem Zivilgericht geltend machen.
Ich finde das nicht fair. Ich bin ohne verschulden Opfer einer Straftat geworden. Ich möchte mich mit der Person die mir das angetan hat nicht mehr auseinandersetzten. Warum werden meine Rechte so mit den Füßen getreten?
Kann ich mich wirklich nicht gegen diese Gerichtsentscheidung wehren?
5 Antworten
Sie es mal umgekehrt. nicht du, sondern der Täter wurde zu einem TOA verdonnert. D. h. er muss sich mit seiner Tat und seiner Schuld befassen. Das ist besser, als wenn er wegen seines Alters oder der Geringfügikeit gar nichts bekommt.
Wenn die Täterin dort genauso einen interessierten Eindruck macht wie heute an der Verhandlung kann ich mir das wirklich sparen. Sie hat heute auf dem Gang von ihrem Verteidiger noch einmal gesagt bekommen, dass sie sich Entschuldigen soll. Das hat sie dann auch halbherzig getan. Mehr als eine halbherzige Entschuldigung werde ich wohl auch beim TOA nicht bekommen. Dazu ist mir meine Zeit zu schade.
Lohnt sich wegen 900 Euro sicher nicht, zumal sich das bei diesem Aufwand gar nicht rechnen würde. Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit, gibt da leider viele Fälle...
ja, wie haben Sie sich denn dann gewehrt? Man kann es ablehnen. Hatten Sie keinen Anwalt der Nebenklage?
Aber sicher doch.
Du hättest diesen Täter Opfer Ausgleich nicht annehmen müssen. Dies ist in § 155a Täter-Opfer-Ausgleich geregelt.