Weiters Strafverfahren durch Chatverlauf?
Hallo Liebe GuteFrage-Gemeinde, Ich habe den Auftrag von einem Bekannten bekommen euch folgende Frage Zu stellen: Der erwähnte Bekannte wurde vor einiger Zeit beim begehen einer Straftat festgenommen. Dabei wurde sein Handy mit anderen Gegenständen als Beweismittel Beschlagnahmt. Er durfte noch am selben Tag, durch eine Abholung der Eltern (er ist noch minderjährig), die Wache verlassen. Nach Informationen der Polizei, wird sein Handy nach verwertbaren Informationen durchsucht, um ihm die begangene Straftat zweifellos znachzuweisen. Das Problem jedoch ist, dass dieser per WhatsApp über Cannabiskonsum und Kauf (geringe Mengen von bis zu 2.5g )geschrieben hat (eigentliche Straftat hat nichts mit Cannabis zutuen). Im Chatverlauf ist nachzulesen, dass er sich mit Freunden zum Konsum verabredet und weiteres. Die Frage ist jetzt ob ihm gerichtliche Konsequenzen drohen wegen verschiedenen Chatverläufen mit dem Thema Cannabis, ohne dass er jemals von der Polizei "erwischt" wurde oder ähnliches.
8 Antworten
Im Auftrag eines Bekannten soll ich dir sagen, dass du folgendes deinem Bekannten ausrichten kannst:
Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar. Also ist das sich darüber in einem Chat auszutauschen auch nicht strafbar.
Davon mal abgesehen, dass man vieles schreiben kann. Aber nur durch einen Chatverlauf kann niemand eine Straftat beweisen. Das wären für die Polizei allenfalls Hinweise, denen man nur wenn es sich "lohnen" würde nachgeht. ;)
Dein Bekannter sollte alles abstreiten, sagen das des spaß war und dann alles was Cannabisreste beinhaltet entsorgen besonders Grinder und Bauuntensillien. Das sollten die Freunde auch tun da die Bullen die vllt. auch mal besuchen werden. Der bekannte sollte sich auch nen neues Handy besorgen und ne neue Sim Karte.
Erst kommt die Beweisaufnahme der Polizei.
Danach entscheidet der Staatsanwalt über die ANKLAGEPUNKTE,die dann dem Gericht zur Urteilsfindung übermittelt werden.
Die Polizei wird das für ihre Zwecke auswerten.
Mit Gruß
tja, whatsapp ist schon was g.eiles (für die Polizei). Wenn er sich zum gemeinsamen konsumieren verabredet hat hat er ein Problem. Denn: ohne Besitz ist der Konsum nur schwerlich möglich. Man müsste also bei einer Kontrolle o.ä. nachweisen, Cannabis nur konsumiert, aber nicht besessen zu haben.
ach und steht in meiner Antwort etwas anderes?
Die Polizei muss nachweisen, dass man besessen hat und nicht andersrum.