Wenn jemand z.B. einen Strafbefehl bekommt über 60 Tagessätze oder das Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt, kommt es beides mal ins Register?
Wenn jemand z.B. einen Strafbefehl bekommt über 60 Tagessätze oder das Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt, kommt es beides mal ins Register?
Wenn ja, und es kommt ein neuer Strafbefehl hinzu, mit ebenfalls 60 Tagessätzen, so würde man beim ersten Fall einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen. Wie ist es bei Einstellung mit Geldauflage, wenn auch da bei der nächsten Straftat die 60 Tagessätze hinzukommen. Ist der erste Eintrag bei Einstellung gegen Geldauflage dann auch gespeichert und löst der zweite Eintrag dann auch einen Eintrag ins Führungszeugnis aus?
5 Antworten
Nein, das wird nicht im BZR-Auszug erscheinen.
Nur bei rechtmäßige Verurteilung und das hier auch noch nicht bis 90 Tagessätze oder 3 Monat Strafe auf Bewährung.
Aber, die Akte wird nicht geschreddert, sondern bleibt erhalten.
Mit Gruß
Bley 1914
Hallo.
Tagesätze sind üblich, wo das nicht festgestellt werden kann sind Geldauflagen.
Meinetwegen ein Unternehmen wird das in Geldauflage geschrieben, aber
es gibt eine Höchstgrenze von Tagessätzen. Ich meine ohne nachgesehen zu haben 300 Tagessätze dann auch Geldauflage. (Höchstgrenze?)
Beides steht nicht in das Führungszeugniss das normal Bürger sehen. Stehst u erneut vor Gericht gibts ne extra Liste in der es sehr wohl steht
nein, erst ab 91 tagessätzen kommt es ins führungszeugnis
nein, die Strafen werden zusammengerechnet. Zweimal 60 Tagessätze gibt 120 und dann kommt es ins Führungszeugnis. Aber bei welchem Fall?
nein, werden sie nicht
nur wenn es eine straftat war, wofür du 120 bekommen hattest
aber 2 mal 60 sind nur 2 mal 60 und nicht 120
aber was machst du immer?
ich deale seit 20 jahren, bin kriminell, hinterziehe steuern, mache alles mögliche und hatte noch n ie tagessätze
Falsch.
Die Einstellung gegen Geldauflage wird nicht im BZR erfaßt. Im BZR werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen, eine Einstellung ist keine rechtskräftige Verurteilung.
Eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen wird im BZR zwar geführt, erscheint aber nicht im normalen Führungszeugnis. Erst Eintragungen von mehr als 90 Tagen kommen in das Führungszeignis.
Die Einstellung gegen Geldauflage wird nicht im BZR erfaßt.
Nö, aber in dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister.
Das ist richtig, hat aber mit der Frage nichts zu tun. Der Fragesteller fragt nach Eintragungen im Führungszeugnis. Ein Führungszeugnis hat nichts mit dem Verfahrensregister der Staatanwaltschaften zu tun, ebenso wenig mit den Polizeiinternen Systhemen.
Doch, denn zunächst einmal nennt er mehrere Male einfach nur "das Register". Und er will wissen, ob das in "dem Register" auftaucht. Das mit dem Führungszeugnis kommt dann erst später. Das Führungszeugnis ist ein Führungszeugnis und kein Register. Das BZR ist ein Register, das staatsanwaltliche auch. Wenn Korinthen, dann richtig.
Das mit dem Führungszeugnis kommt dann erst später.
Das Führungszeugnis ist aber klar der Hintergrund der Frage, denn er schreibt von da an nur davon. Alles andere wäre auch Blödsinn, denn irgendwelche Registerauskünfte verlangt, und kann niemand von ihm verlangen.
kommt es beides mal ins Register?
Ich weiß nicht, welches Register du meinst.
Ja, es kommt ins Register, und zwar ins BZR.
Nein, es taucht nicht im Führungszeugnis auf, da unter 91 Tagessätzen.
Nein, Tagessätze werden nicht addiert.
Ja, eingestellte Verfahren, so wie alle Verfahren, die nicht in einem Urteil oder einem Strafbefehl enden, kommen ins Register, und zwar bei der Staatsanwaltschaft.
Bley1914 schreibt, dass es nicht ins BZR kommt. Wem soll ich jetzt glauben?
Glaub, was du willst. Bley verwechselt das Führungszeugnis mit dem Bundeszentralregister. Dort wird alles eingetragen, was Geldstrafen und Verurteilungen betrifft. Nur Einstellungen gegen Geldauflage nicht. Aber die sind bei der Staatsanwaltschaft registriert.
wie lange bleiben die und was macht die Staatsanwaltschaft mit dieser Akte. Nehmen die die her bei einem neuen Strafbefehl? Wird der dann höher ausfallen?
Ist da ein Unterschied ob eine Strafe mit 60 Tagessätzen oder ob gegen Geldauflage eingestellt wird?