Drogenfahrt - THC im Urin, nach 2 Monaten kam Brief mit Vorwurf - Verdacht des Ewerbes von Cannabis! Kommt noch ein Brief oder war es das?

6 Antworten

Hoffentlich kommt noch was und hoffentlich nehmen sie dir den Führerschein für IMMER weg.

DaBrzo 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 15:04

Ich danke allen, auch dir Dachau, aber ich verstehe nicht, was deine Aufgabe hier ist oder was du mit diesen Posts bewirken willst?
ICh habe eine Frage gestellt und du redest am Thema vorbei!

tony5689  03.07.2015, 14:47

Ach gottchen in dachau leben anscheinend noch ein paar hinterwäldler! Ich dachte die gibts nurnoch im süden der USA...

1992Dachau  03.07.2015, 14:49
@tony5689

Wer Hirn hat, fährt weder mit Drogen, noch mit Alkohol Auto.

ratgeHber  03.07.2015, 14:56
@1992Dachau

und wer kein hirn hat, dem möge verziehen werden. von gott & vom staat :D

den schock und das schlechte gewissen nimmt man sowieso mit & manch einem hilft das mehr als noch obendrauf ne bestafung, die wieder nur frust schafft ^^

hanging  03.07.2015, 15:02
@1992Dachau

Wer hat gesagt, dass er bekifft Auto gefahren ist? THC wird vom Körper nur sehr langsam abgebaut, wobei die Wirkung nach 5 Stunden nach Wirkungseintritt wieder weg ist. Btw: Alkohol ist auch eine Droge.

1992Dachau  03.07.2015, 15:03
@hanging

Nur blöd, dass die Frage unter dem Thema "Drogen" ist. Jetzt antwortet hier jeder Kiffer.

hanging  03.07.2015, 15:28
@1992Dachau

Oder einfach nur Leute, die im Gegensatz zu dir ein wenig Ahnung von der Materie haben?

ratgeHber  03.07.2015, 14:45

werden sie niemals machen ^^... besteht auch gar kein grund dazu.

btw lässt sich bekifft wesentlich besser fahrn, als betrunken xD ..

abgesehn davon, is man nach 5 stunden nich mehr stoned....  da isses gefährlicher mit kopfschmerzen zu fahren... oder die ganzen rentner die unterwegs sind...

wie oft wurd mir bekifft schon die vorfahrt von rentnern genommen...  XD

Da kommt mir Sicherheit noch einiges nach - nicht nur ein einzelner Brief.

Vorab: Der Strafantrag wegen Besitz und Zubereitung von THC ist Standard (wird bei solchen Delikten immer geschrieben). Wenn Du keine nennenswerten Mengen dabei hattest und bei der Staatsanwaltschaft nicht einschlägig bekannt bist, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt nach BtMG §31a (Absehen von der Verfolgung bei geringer Schuld).

Jetzt zu den "interessanteren" Dingen:

Wenn Du 5 h vor Fahrtantritt zuletzt konsumiert hast, dann dürfte der Wert an aktivem THC mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit über dem (vom BGH bestätigen) Grenzwert von 1ng/ml liegen.

Das kann dann entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden.

Wenn die Polizisten dich nur nach dem Zufallsprinzip kontrolliert haben, dann ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit nach StVG §24a.

Folgen: 500€ Geldbuße, 28,50€ Gebühren und Auslagen, dazu kommen noch die Laborkosten, also insgesamt ca. 700€ - 800€ zu zahlen. 2 Punkte im FAER (also Entzug der Fahrerlaubnis, da Du ja bereits 6 Punkte hast) sowie 1 Monat Fahrverbot.

Bei Ordnungswidrigkeiten ist die Bußgeldstelle zuständig, Du bekommst also von dort Post.

Haben die Polizisten hingegen Fahrauffälligkeiten bemerkt (und da reichen schon Kleinigkeiten wie Blinken vergessen o.ä.), dann wird daraus eine Straftat nach StGB §316 (Trunkenheit im Verkehr).

Folgen: Gerichtsverhandlung, Geldstrafe (als ungefährer Richtwert) iHv ca. 30-50 Tagessätzen , Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre zwischen ca. 9 und 15 Monaten.

Hier kommt die Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Des weiteren wird bei Drogendelikten immer auch die Führerscheinstelle von der Polizei informiert und ergreift dann weitere Schritte:

Falls nämlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit vorliegt (s.o.), dann entzieht die Führerscheinstelle deine Fahrerlaubnis, da bei dir sowohl 8 Punkte als auch Konsum von weichen Drogen iVm mangelnder Trennung zwsichen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.

Das wäre für dich die schlechteste Möglichkeit: Denn nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Punkten oder Drogen musst Du eine MPU ablegen.

Kommt jetzt aber beides zusammen, dann wird auch bei der MPU eine doppelte Fragestellung  (Drogen + Punkte) gefordert, d.h. die MPU wird nicht nur teurer, sondern auch wesentlich schwerer.

Die Kosten der MPU liegen günstigstenfalls bei ca. 1.000€ - 1.500€, bei doppelter Fragestellung werden da aber auch leicht 2.500€ - 3.500€ daraus.

Den Konsum solltest Du übrigens ab sofort einstellen, denn für eine positive MPU ist der Nachweis von min. 6 Monaten Abstinenz notwendig

Fazit:

- Deine Fahrerlaubnis wird voraussichtlich entzogen

- Zwischen 6 und 15 Monate vor Neuerteilung.

- MPU nötig.

- Mehrere Tausend € Kosten.

P.S: Daß Du im Außendienst arbeitest, interessiert niemanden. Hier geht es nicht mehr um Fahrverbote (da kann man evtl. ein Fahrverbot noch abwenden) sondern um den Entzug der Fahrerlaubnis, da bei dir ein Eignungsmangel vorliegt.

mal so zur klärung.. DU bist gefahren, ja? oder wartse beifahrer? ^^

DaBrzo 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 14:36

Bin gefahren aber....es war in meiner Straße, die waren max. 5-10 Sekunden hinter mir, dann habe ich Zuhause geparkt, wollte aussteigen und die haben sich mit Ihrem Auto neben mich gestellt und gesagt Kontrolle. Man hat mich beim Fahren gesehen, aber man kann es auch als Umparken abstempeln :) falls es was ändert...danke

ratgeHber  03.07.2015, 14:41
@DaBrzo

lol.. ne gar nicht.  da gibts doch auch mal wieder so ne behinderte regel.. du fährst, sobald der schlüssel steckt ...

sitzte besoffen im wagen, der AUS ist, aber der schlüssel steckt biste dran ... da ist das mit umparken das gleiche... trotzdem seltsam das ganze...

ja vermutlich kommt was... ich hatte das ganze bisher 2 mal xD .. hab in 2 wochen den termin für die 2. mpu XD ...

bei mir stand alles immer direkt drin... dieses "besitz von 0 g" wird natürlich fallengelassen... stand denn was drin, von wegen führerschein abgeben?

falls ja, bekämst du den ja nur über die führerscheinstelle wieder, die dich dann fisten wird..

ansonsten kööööönnte ich mir auch vorstellen dass es von bundesland zu bundesland unterschiedlich is (ob 1 oder 2 briefe) .. aber das wüsste dann dein anwalt ja eig...

in meinem zweiten fall haben sie aber auch n bissi was verpennt..  aber... ich kann mir kaum vorstellen, dass da nichts mehr kommt ...

wobei... 1-2 falsche haken vonnem blöden, bald feierabend habendem beamten reichen... und es läuft in die falsche kategorie... dann wird die 1. anklage standardmäßig fallengelassen und gut is...

aber.. .mhh... normalerweise müssten auch dieblutwerte im brief stehen, dass wundert michn bisschen... langzeit und kurzzeit wert... aufgespaltet, über 3 verschiedene abbauprodukte von thc... wenn davon auch nichts im brief stand... wird wohl noch iwas kommen ^^

ratgeHber  03.07.2015, 14:44
@ratgeHber

das wären dann 400 € ordnungswidrigkeit, ~50 euro bearbeitungsgebühr, mpu... 1 monat führerschein weg + aufbauseminar (~350€) (kommt dann noch drauf an obs dein erster verstoß war und ob du in der probezeit warst) ...

mpu kostet unterschiedlich. je nach stelle und jenachdem wie du dich anstellst, aber auch so ~ 1000-1200€ aufwärts.

+ anwaltskosten ...  (den du ja schon befragt hast) ...

schon echt ätzend :D

DaBrzo 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 14:48
@ratgeHber

ja deswegen ja, bisher was ich an Erfahrungen gelesen habe und von Freunden/Bekannten gehört habe stand alles direkt drin. Ja das mit dem Anwalt war ne 1. Beratung, die sprechen immer generell ohne wirklich darauf einzugehen. Die Erfahrungen im Netz, auch wenn die meisten geposteten was älter sind sprechen gegen einen zweiten Brief, aber von der Logik muss eigentlich ein zweiter kommen. Hoffe, dass da einer gepennt hat :) bin aus NRW und hoffe, dass die Mal easy machen, vorallem hängt mein Job daran was ich denen gesagt hatte bei der Kontrolle und hoffentlich haben die es sich gemekrt und ein schlechtes Gewissen bekommen.  Hatte nen Bandscheibenvorfall und deshalb im Urlaub einfach bischen gekifft um mich zu entspannen, sonst habe ich seid Jahren mit dem Kiffen aufgehört. Kiffe auch jetzt nicht mehr, deshalb eher keine Angst vor der MPU etc, meinem Rücken gehts auch besser...hat wenigstens dafür was geholfen.

Danke Dir aufjedenfall für deine Antwort.

DaBrzo 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 14:51
@ratgeHber

ja war mein erstes Mal aber bin im Außedienst und schon 6 Punkte auf dem Konto, deshalb wäre der Lappen weg etc....ganz heikle Geschichte, weil wohl auch der Job weg...halt BErufsrisiko, aber das alte System hat mich ge.... hab 4 Punkte mitgenommen...und damals immer kurz vor Ablauf der 2 Jahre wieder 1-2 Punkte bekommen und so haben die Punkte sich seid 2008 nicht abgebaut :( echt blöd...

ratgeHber  03.07.2015, 14:54
@DaBrzo

lol...  die sache is, wenn du wirklich sonst nicht kiffst... und ihnen das gesagt hast, mit urlaub, und dass dun lappen für die arbeit brauchst, bei derkontrolle kooperiert hast, nich aufmüpfig etc warst... wärs echt möglich :O

sehen die ja an deinen blutwerten ob du die wahrheit gesagt hast... und... mhhh...

also ich wurd auch bei der arbeit damals inner 30er zone geblitzt worden.. mit paar und 60....  (war aber breite straße etc, aber jcukt ja keinen) ... und das war mim dienstwagen..  hab auch reingeschrieben, dass ich zunem patienten auf dem weg war, bei dem unklar war, was dort vorgefallen war. und ich unter äußerster vorsicht das tempolimit ausnahmsweise überschritten habe..

bei "verdienst" hab ich dann "FSJ!!!" reingeschrieben.. damit die sehn, dfass ich kein geld hab..  (war auch wirklich fsj, also nich gelogen etc) .. und dass ich den führerschein brauch  (war damals beim asb ... also soziales engagement etc.. .

und darauf hin kam echt keine antwort mehr...

also manchmal hat man das glück,wenn man ehrlich & freundlich ist, seine schuld eingesteht und sich trotzdem ein kleines bisschen rechtfertigt, ohne nun alle schuld von sich zu weisen... dass der ein oder andere ein auge zudrückt :D

ich wünsch dir, dass dir das auch passiert ^^

clemensw  03.07.2015, 14:57
@ratgeHber

Falsch. Schlüssel stecken reicht nicht aus. Selbst anlassen des Motors ist erlaubt. Erst sobald das Fahrzeug bewegt wird (und sei es nur um 1 cm) dann führt man im rechtlichen Sinne ein Kraftfahrzeug.

Siehe BGH Beschluss vom 27.10.1988 - 4 StR 239/88

DaBrzo 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 15:01
@ratgeHber

vielen Dank, halte euch auf dem Laufenden

ratgeHber  03.07.2015, 15:07
@clemensw

sicher? da hab ich schon anderes gehört ^^

Das Einleiten des Strafverfahrens ist Routine, das wird von Amts wegen verfolgt, und zwar unabhängig von deiner Rauschfahrt. Vermutlich wird sich daraus mangels Beweisen nichts ergeben und du wirst in ein paar Monaten über die Einstellung des Verfahrens informiert.

Höre ab jetzt auf mit diesem Unsinn. Du musst dich in Zukunft entscheiden: Führerschein oder Kiffen? Beides zusammen wird nicht funktionieren.

DaBrzo 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 15:12

das würde die Aussage der beiden 1.Auskünfte der Anwaltskanzei zutreffen. Da in den meisten Fällen im Netz trotzdem alles auf einem Schreiben stand, hoffe ich, dass nichts mehr wg der Rauschfahrt kommt. Wie Du unten siehst kiffe ich nicht mehr. vor 12 Jahren habe ich 2 Jahre regelmäßift gekifft, jetzt wg dem Bandscheibenvorfall habe ich mir das Recht genommen im Urlaub meine Nerven zu entspannen.

also erstmal heisst "versacht auf ..." Dass sie nichts gegen dich in der hand haben bis auf den drogentest. Aber besitz oder erwerb können sie dir soweit ich das jetzt verstanden nicht nachweisen. Und das heisst dass du maximal eine strafe wegen fahren unter BtM einfluss bekommst.

tony5689  03.07.2015, 15:17

Naja wo du das geraucht hast ist egal, du lannst auch in china kiffen, wenn du dann aber immernoch thc im blut hast hier in DE und auto fährst zählt das als fahren unter BtM einfluss...

DaBrzo 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 15:03

hatte gar nichts dabei, habe denen gesagt, dass ich wg dem Rücken im Urlaub war in Holland und mir paar Tage Auszeit gegönnt habe. War auch teilweise so, nur habe ich auch nach dem Hollandbesuch in DE auch einen geraucht. Das ist wohl nen Standard weil die wussten, dass ich es nicht hier geraucht habe, zumindest wussten die das von meinem Statement.