Vorladung Vergehen § 29 BtMG

8 Antworten

Meist wird Dir ja hier geraten zu einem Anwalt zu gehen, nur das Du höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben wirst, falls das Verfahren eingestellt wird, hat allerdings auch keiner gesagt.

Wenn Du wirklich noch nie was mit Drogen zu tun hattest geh einfach hin und höre Dir an was Dir vorgeworfen wird. Danach erklärst Du kurz und knapp das Du nichts mit der Sache zu tun hast und gehst dann wieder. Lass Dich auf kein weiteres Gespräch ein, auch wenn Du noch so sehr das Gefühl hast Dich verteidigen zu müssen. Lass Dich überhaupt nicht, und wenn noch so freundlich, in ein Gespräch verwickeln. Du bist nicht zu einer Aussage verpflichtet, auch wenn der Polizist Dir das glaubhaft zu machen versucht. Als alleinerziehende Mutter solltest Du das hinbekommen.

Nun musst Du abwarten was weiter passiert. Kommt eine Einstellungsbenachrichtigung von der Staatsanwaltschaft ist alles erledigt. Kommt ein Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift, sofort! zu einem Anwalt (Fristen sind zu beachten). Die Kosten übernimmt dann, bei einem Freispruch, die Staatskasse.

Die Polizei wird Dir übrigens nicht sagen wer das Ermittlungsverfahren ist rollen gebracht hat. Das erfährtst Du eventuell später über die Akteneinsicht des Anwalts, wenn einer notwendig werden sollte.

skyfly71  01.09.2013, 15:41

DH! Genau so

Du brauchst bei der Polizei keine Aussage zu machen! Sag den Termin ab. Suche einen Anwalt auf, damit dieser die Akte einsehen kann. Darin wird ja stehen, wie es zu der Beschuldigung kam.

Bei der Polizei brauchen Sie keine Aussage zu machen. Das sollten Sie auch keinesfalls tun! Suchen Sie einen Anwalt auf, damit dieser Akteneibsicht beantragen kann. Er wird alles Weitere mit Ihnen besprechen.

skyfly71  01.09.2013, 15:42

...und eine schöööne Rechnung schreiben, die aller Voraussicht die Höhe der zu erwartenden Strafe bei weitem übersteigen wird.^^

Hallo Sasori,

zuerst einmal (trotz des Schocks) tief durchatmen und den Schrieb nochmal genau lesen: Da steht auch, in welcher Form Du vorgeladen wurdest:

a) als Beschuldigte(r) b) als Beteiligte(r) c) als Zeuge/in

Im Fall a) und b) solltest Du einen Anwalt anrufen, im Fall c) wird nicht gegen Dich ermittelt, sondern Du wirst als Zeugin vernommen - hier wäre es wichtig zu wissen, wer der Beschuldigte ist (sollte auch im Schrieb stehen)

Eine Aussage bei der Polizei solltest Du aber in allen Fällen nicht ohne weiteres machen - auch als Zeugin kann man sich u Kopf und Kragen reden, ohne es zu wissen. Deshalb die goldene Regel für die Polizei:

KLAPPE HALTEN!

Es besteht keine Verpflichtung, dieser Vorladung nachzukommen, Du kannst also anrufen und sagen: Ich komme nicht.

Erst wenn eine Vorladung vom Gericht zum Prozeß kommt, ist das Erscheinen verpflichtend (ansonsten wirst Du per Haftbefehl gesucht). Alternativ kann auch ein Strafbefehl direkt ausgestellt werden.

Sollte es so weit kommen, benötigst Du auf jeden Fall einen Anwalt, welcher dann auch Akteneinsicht beantragen kann und alles weitere (z.B. Einspruch gg. Strafbefehl) übernmmt.

Ein Anwalt, der Akteneinsicht hat, wird dir sagen können, wer dahintersteckt. Die Polizei wird es aus Ermittlungsgründen nicht tun. Du mußt bei der Polizei keine Aussage machen. Würde ich auch nicht tun! Den Termin kannst du absagen, es passiert nichts. Wegen des Jugendamtes solltest du auch mit dem Anwalt sprechen.