Einstellung nach §153a StPO? wegen Cannabis?
Wurde mit mehreren kleinen Portionen Cannabis Produkten erwischt- Dummerweise bei einem Grenzübertritt. Es waren ganze 8.5g, Verklagt nach § 29 BtMG.
(§§ 1 Abs. 1, 3 Abs, 1 Nr. 1)
Das verfahren soll gem. §153a Abs. 1 StPO Eingestellt werden.
Kein Eintrag in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis.
Weiss jemand ob ich sonst noch irgendwo registriert bin? Bekommt der Zoll dies bei einer Kontrolle mit bei welcher ich Pass/Ausweis zeigen muss?
Und- Weiss jemand ob € 600.- ein "guter Deanl" ist für eine Einstellung des Verfahrens?
Dies fand in Baden Würtemberg statt sollte dies eine Rolle spielen.
1 Antwort
Der "gute Deal" ist die Einstellung des Verfahrens. Wie Du schon schriebst, bekommst Du durch die Einstellung keine Eintragung ins Bundeszentralregister oder Führungszeugnis.
Gütiges Glück gehabt. :)
Das Geschehen wird nicht ungeschehen. Aber durch die Einstellung bleibt auch die Unschuldsvermutung bestehen. Du bist damit unschuldig.
In "normalen Alltagskontrollen" etc. ist der Vorfall nicht "präsent".
Denk also nicht so viel,;vermeide lieber ein zweites Mal :) Viel Glück!
PS: Ja, das bedeutet es. Ganz sauber.
Danke. Du hast mir weiter geholfen.
War gar nicht meine Absicht. Freut mich aber, wenn Du dich gut fühlst :)
danke für deine antwort. weisst du auch wie es mit der polizeilichen kriminalakte aussieht? sprich wenn ein polizist meinen perso prüft? bedeutet dies "ganz sauber" und nirgendwo auf die schnelle "abrufbar" wegen diesem "vergehen"?