Arbeit/Ausbildung Im Bereich mit Kindern und Jugendlichen trotz BTM-Strafe?
Hallo ihr lieben!
- Frage Darf man eine Ausbildung oder Arbeit machen wenn man eine Strafe wegen verstoß gegen das BTMG begangen hat?
Diese Strafe wurde ins Führungzeugniss eingetragen da die Strafe 120 Tagessätze waren (alle unter 90 wird ja nicht eingetragen)
- Frage Vor beginn einer Ausbildung oder Arbeit mit Kinder oder Jugendlichen wird ein "ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNISS" verlangt laut diesem Link
http://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/fuehrungszeugnis/faq.html
steht da wohl nur Straftaten Drinn die mit Kindern/Jugendlichen , Erziehung oder Sexuallstraftaten/Pornografie zu tun hatten
Wie sieht es mit Anderen Straftaten aus? Würde der BTM-Gesetz verstoß auch im Erweiteten Drinstehen?
3 Antworten
Tach "yma92". Du stellst so einige Fragen hier rein. Ich gehe mal von deinen "92" aus und denke das du jetzt 20.Jahre alt bist. Hast ja schon so einiges Erlebt und es auch schon so richtig zu spüren bekommen -das" Einen" heutzutage nicks geschenkt wird . Und jetzt noch das mit dem PA. Das ist echt Pech und jetzt so richtig fett .Wann fängst du an ........-.- Deine jetztige Frage ist voll gut .Und klar kannste ne Ausbildung machen ,oder Arbeit .Ne Ausbildung ist wichtiger .Da du Volljährig bist gehen die Ämter von deiner Eigenständigkeit aus .Die hast du nicht . Und ich vermute das deine Eltern dir keine Hilfe geben .Du stehst in einem Loch -wo alles dich Verlassen hat .Wie weiter ? Ich habe zu wenig Kenntnis zur Zeit um dir zu helfen und bin auch echt Erschüttert -was diese Leistungsgesellschaft zu bieten hat -in solche Fälle.Der Knackpunkt ist -das du eben Volljährig bist.Wenn du zb.in den Knast gehst -dann hat unsere Gesellschaft wieder Aufbauprogramme. Wenn ich heute noch was Finde schreibe ich nochmal. Jorki.
Hallo,
vor jeder Ausbildung oder Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Da hast du Recht.
Du wirst nur angenommen, wenn du keine Einträge vorzuweisen hast.
Dafür ist das Führungszeugnis ja gedacht. In deinem Fall wirst du höchstwahrscheinlich deswegen nicht genommen.
Im erweiterten habe ich gelesen vorhin kommt es meist darauf an ob sexualstrafen begangen worden sind oder welche die die Führsorgepflicht für Kinder betrifft !
Und BTM hat ja nix mit Kindern zu tun! Mit einen Drogentest könnte ich ja auch nachweisen das ich keine drogen nehme ! und noch nie genommen habe! Wurde bei der sache ja nur mit gefangen mit gehagen!
Und btw ICH bin schon angenommen ! weiss schon welche klasse ich komme welche lehrerin , habe eine praktikumsstelle fest und wann der erste schultag ist hab sogar schon bücher bekommen!
Das FZ wollen die nur noch nachgereicht bekommen...
es geht doch hier um Drogen, also ich kenne nicht den § worunter deine Straftat steht, vergleich doch mal hier §72a SGB VIII.
Diese erweiterte Form umfasst (im Gegensatz zu den bisherigen Formen des F.) alle Straftaten, nach denen eine Fachkraft im Bereich der Jugendhilfe als persönlich ungeeignet (vgl. § 72a VIII. Sozialgesetzbuch)einzuschätzen ist.
§ 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.
unerlaubter Anbau von BTM
Vergehen nach §§ 1,3 Abs. 1 Nr.1, 33 BtMG, 24 Abs. 2, 74 StGB, 1, 103 JGG
Urteil Geldstafe von 120 Tagesätzen a 10 Euro
kannst du damit was anfangen?
JGG müsste bedeuten, das es nach Jugendstrafrecht geurteil wurde , stimmt es das Jugendstrafen nicht im Führungszeugniss stehen?
nicht wirklich; aber hier steht doch was wann ins Führungszeugnis kommt, warum beantragst du nicht einfach eins auch ein erweitertes dann siehst du doch was drin steht. http://www.bruecke-augsburg.de/ueber_uns/jugendgerichtsgesetz.php
Na da steht ja "das jugendstrafen bis zu 2 jahren bewährung auch nicht im FZ stehen" dann wird meine wohl auch nicht drinne stehen, ist ja nur ne geldstrafe...
glaube ich auch, also steht deinem Wunsch für die Ausbildung und Arbeit nichts im Wege. Und ich glaube, die Unsicherheit, die mit deiner Dummheit zusammenhängt, hat dich für die Zukunft klüger gemacht, also nochmals Glück gehabt :) Viel Glück und Spaß zum erreichen deiner Ziele.
habe bis jetzt nichts Vernünftiges gefunden.Ich hoffe dir können hier auch andere Mitglieder hier weiterhelfen mit Tpps.