Führerscheinentzug bei Verstoß gegen BTMG?
Hallo,
eine fiktive Person X aus Rheinland-Pfalz hat eine Vorladung wegen Verstoß gegen das BtmG (geringe Menge XTC - 17 Pillen). X wird vorgeworfen, diese Anzahl Pillen im Darknet bestellt zu haben. X hat einen Anwalt eingeschaltet. Der Darknet-Verkäufer hat eine Kundenliste, in denen Name, Adresse sowie Bestellmenge von X stehen. Es kam zum Strafbefehl: 40 Tagessätze, Strafe im geringen vierstelligen Bereich, Mitteilung an die Führerscheinbehörde. X kann noch 14 Tage Einspruch gegen den Strafbefehl erheben.
X hat vorher noch nie eine Straftat begangen. X hatte noch nie Kontakt mit der Polizei. X wurde nie mit BTM erwischt und nie positiv auf BTM getestet. Wird die Führerscheinbehörde dennoch direkt eine MPU anordnen, wenn X keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt? X ist auf seinen Führerschein angewiesen. Blut- sowie Urintests würden negativ ausfallen, eine Haar-Analyse allerdings vermutlich positiv.
3 Antworten
Lies das mal, dann sollte Deine Frage hinreichend beantwortet sein: http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug
X kann Einspruch gegen den Strafbefehl machen aber dann musst er damit rechnen dass die Strafe höher ausfällt bei der dann anstehenden Verhandlung.
Der Führerschein ist so oder so erst mal weg.
X hat Mist gebaut und das sind dann halt die Konsequenzen. Im übrigen reicht bei harten Drogen der nachgewiesene Besitz aus um die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Dass X auf seinen Führerschein angewiesen ist ist der Führerscheinstelle egal. X war es ja auch egal anscheinend sonst hätte er die Finger von dem Zeug gelassen.
Falls X Eigenkonsum geltend gemacht hat, wird die Führerscheinstelle keine MPU anordnen, sondern sofort X die Fahrerlaubnis entziehen.
Eine MPU wird dann erst bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis fällig. Voraussetzung ist der Nachweis der Abstinenz über min 12 Monate.
X hat keinen Eigenkonsum geltend gemacht, aber aus seiner Akte geht hervor, dass aufgrund geringer Menge von Eigenkonsum ausgegangen wird.
Sollte X also Einspruch gegen den Strafbefehl, in Hoffnung auf Freispruch, einlegen, um einen Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden?
X hat nach anderen Betroffenen im selben Fall (selber Darknet Händler) gesucht und einige gefunden, bei denen es unter gleichen Bedingungen zum Einspruch gekommen ist - allerdings kam es dort auch nie zum Strafbefehl.
Laut Anwalt handelt es sich, wenn X keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt, nicht um ein Schuldgeständnis. Wird die Führerscheinbehörde den Führerschein dennoch sofort enziehen? X wurde schließlich nie mit BTM erwischt oder positiv getestet.
Vielen Dank schonmal!