Führerscheinentzug bei Verstoß gegen BTMG?

3 Antworten

X kann Einspruch gegen den Strafbefehl machen aber dann musst er damit rechnen dass die Strafe höher ausfällt bei der dann anstehenden Verhandlung.

Der Führerschein ist so oder so erst mal weg.

X hat Mist gebaut und das sind dann halt die Konsequenzen. Im übrigen reicht bei harten Drogen der nachgewiesene Besitz aus um die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Dass X auf seinen Führerschein angewiesen ist ist der Führerscheinstelle egal. X war es ja auch egal anscheinend sonst hätte er die Finger von dem Zeug gelassen.

Falls X Eigenkonsum geltend gemacht hat, wird die Führerscheinstelle keine MPU anordnen, sondern sofort X die Fahrerlaubnis entziehen.

Eine MPU wird dann erst bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis fällig. Voraussetzung ist der Nachweis der Abstinenz über min 12 Monate.

lathrowbt 
Beitragsersteller
 27.11.2016, 23:55

X hat keinen Eigenkonsum geltend gemacht, aber aus seiner Akte geht hervor, dass aufgrund geringer Menge von Eigenkonsum ausgegangen wird.

Sollte X also Einspruch gegen den Strafbefehl, in Hoffnung auf Freispruch, einlegen, um einen Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden?

X hat nach anderen Betroffenen im selben Fall (selber Darknet Händler) gesucht und einige gefunden, bei denen es unter gleichen Bedingungen zum Einspruch gekommen ist - allerdings kam es dort auch nie zum Strafbefehl.

Laut Anwalt handelt es sich, wenn X keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt, nicht um ein Schuldgeständnis. Wird die Führerscheinbehörde den Führerschein dennoch sofort enziehen? X wurde schließlich nie mit BTM erwischt oder positiv getestet.


Vielen Dank schonmal!