Fachanwalt Strafrecht (BtmG) Kosten?!
Guten Tag, habe z.Z einen Fachanwalt im Strafrecht bei dem ich heute zum zweiten mal gewesen bin. Anfangs habe ich mich erstmal bei Ihm informiert, danach gleichzeitig eingeschaltet! Am Ende des Gesrpäches habe ich nach den Kosten gefragt und er meinte sein Honorar liegt bei 1000,-€ plus Mwst. = 1190,-€ !! Davon habe ich dann 2 Wochen später eine Anzahlung von 500,-€ überwiesen. Heute 4 Wochen nach dem ersten Gespräch war ich wieder bei Ihm um alles weitere zu besprächen.. (Akteneinsicht, Zeugenaussagen, usw.) Zum Schluss kam er dann mit einer Vergütungsvereinbarung worin es heißt: "Für das oben genannte Verfahren wird zusätzlich zur Vereinbarung vom 22.08 eine zweite bis zum Ende der ersten Instanz abschließende Vereinbarung in Höhe von 5.000,-€ zzgl. Mwst = 5.950,-€ vereinbart. !!
Meine frage dazu.. Kann es wirklich sein das ein Fachanwalt für Strafrecht in Sachen; BTM Handeltreiben mit nicht geringer Menge so Teuer ist..????? Bitte schnellstmöglich um Antwort!? Danke..
7 Antworten
Die Hornorarforderung ist eine Unverschämtheit. SO viel kann er gar nichts nützen, wie er kostet. Ich hätte auch Zweifel, daß die Staatskasse Dir im Falle eines Freispruchs tatsächlich derart horrende Kosten ersetzen würde.
Ein "normaler" Anwalt kostet bis zum Ende der 1. Instanz ca. 600,-€. Vom ersten Gespräch an.
Mit 600,00 kommt man da nicht hin. Wenn man Abrechnung nach RVG-Mittelgebühr und 1 Verhandlungstag zugrunde legt, ist man schon bei rd. 1.000,00 € incl. MWST. Ein Fachanwalt rechnet iaR. höher als Mittelgebühr ab. Die Maximalgebühr nach RVG wären etwas über 1.700 €. Eine Honorarforderung wie o.g. ist schon selbst bei -ich nenne sie immer Provinz-Staranwälte- nicht so selten. Für Leute vom Kaliber eines Steffen Ufer oder Gerhard Strate legt man auch gerne mal das 5-10fache hin.
Nö. Du mußt beim Augenarzt ja auch nicht doppelt bezahlen, weil er Deine Augen und nicht Deinen Fuß behandelt^^
Rechtsvertretung besitzt ein Monopol zur Rechtsberatung und jedes Anfanggespräch ist kostenlos laut Gesetz.
Heute stellen die Rechtsanwaltbüros den Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Lebensgrundlage im Armutsrecht, sonst vergesse die Rechtsvertretung.
Informiere Dich ob der Fall an andere Gerichte laufen kann, bei Deiner Vertretung in anderer Stadt.
Das ist ziemlich happig, aber es zwingt Dich ja auch keiner, sowas zu unterschreiben. 1000 Euro für ein BtM Verfahren mit einem Verhandlungstag am Gericht sind aber üblich, selbst wenn die Sache im Vorfeld eingestellt wird, ist das eher normal. Aber 5000? Dann muss es sich schon um einen Anwalt der Spitzenklasse handeln, keine Frage. Prof. Dr. von und zu mit exzellenten Ruf Richtung Starverteidiger.
Dein Anwalt geht davon aus, dass Du beim Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge erhebliche Gewinne auf die Seite geschafft hast und möchte nunmehr daran partizipieren. Das ist mehr als unseriös.
Nachdem er beim Erstgespräch lediglich von 1000 € Honorar ausgegangen ist und nunmehr gleich mit 5000 € bis zum Abschluss der ersten Instanz nachlegt, kannst Du Dir denken wo Du preislich landest, falls es nötig ist in Berufung gegen das Urteil zu gehen. Überdies ist die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für BtM-Delikte absolut keine Garantie dafür, dass es nicht zu einer Haftstrafe kommt.
Mein Rat: Entbinde ihn vom Mandat und such Dir einen weniger gierigen Anwalt. Die Anzahlung musst Du allerdings als Lehrgeld abschreiben.
außerdem gibt es in meiner akte eine aussage von jemandem der behauptet ich habe damals 1mal im monat bei ihm 500g amphetamine gekauft das über 1 jahr lang. dazu sagte er noch das ich zu ihm gesagt hätte ich hole mir wo anders noch zusätzlich 500 - 1000g monatlich dazu.. was absoluter blödsinn ist!! gilt denn sowas überhaupt als beweis.. ????
Natürlich kannst Du Deinen Anwalt einfach so von seiner Arbeit für Dich entbinden. Begründe es mit dem Verlust des Vertrauensverhältnisses wegen überzogener Honorarforderungen.
Zur Beweiskraft der Aussage Deines Dealers kann ich nichts sagen. Ein fähiger Anwalt sollte die Glaubwürdigkeit dieser Aussage jedoch erschüttern können, wenn sie nicht stimmt und keine Anhaltspunkte für den Ankauf weiterer Amphetaminmengen vorliegen.
wenn ich meinen anwalt nun von der sache entbinde kann ich dann meine akte von ihm vordern ?? da ich ja bereits 500,-€ anzahlung geleistet habe, und erst 2mal bei ihm gewesen bin.. ?
Nein, die Akte ist ihm lediglich zur Einsichtnahme überlassen. Falls Du Dir einen anderen Anwalt nimmst oder einen Pflichtverteidiger bekommst, erhält dieser dann ebenfalls Akteneinsicht.
kann ich den anwalt denn jetzt so einfach entbinden ? da ich die vergütungsvereinbarung mit schlechtem gewissen unterschrieben hab.. =( ??
Ich hab für meinen Anwalt in ähnlicher Sache 550 € bezahlt, allerdings kam es bei mir nicht zur Verhandlung, d.h. es wurden lediglich ein Paar Briefe geschrieben und Akteneinsicht eingeholt...Wenn du was genauer wissen willst meld dich per PM!
Lg Knacki
Ein "normaler" Anwalt ja aber es ist ein Fachanwalt in dieser Sache. Könnte das da evtl anders aussehen..??