Ist der Geruch nach cannabis genug um von der polizei auf der straße durchsucht zu werden?
Nehmen wir an zwei zivilpolizisten halten mich auf, zeigen mir ihre ausweise und führen eine allgemeine personenkontrolle durch. Sie fragen ob sie mich durchsuchen dürfen und ich sage nein, worauf sie entgegnen, dass ich nach cannabis rieche, und das sei genug um mich wegen einem verdacht auf eine straftat zu durchsuche. Meine frage ist nun ob das wirklich genug ist, da man ja manchmal schweissgeruch mit cannabisgeruch verwechseln kann, bzw vielleicht riechen ja die räucherstäbchen o.ä. , die ich benutze danach. Ist der geruch von cannabis an einer person genug, um von der polizei durchsucht zu werden?
11 Antworten
Für die Durchsuchung nach der StPO reicht eine Erfolgsvermutung. Diese ist bei Canabisgeruch ausreichend gegeben. Wenn die Polizisten nach dem POLG durchsuchen, braucht es noch weniger Voraussetzungen.
Allemal: Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das BtmG
Der Geruch reicht vollkommen aus. Solche ad hoc-Durchsuchungen fußen i.d.R. auf Polizeirecht, dessen Eingriffsvoraussetzungen unter denen der StPO liegen.
Cannabisgeruch ist sehr charakteristisch und kaum mit Räucherstäbchen oder Schweißgeruch zu verwechseln.
Es mag durchaus sein, dass es Räucherstäbchen gibt, die bei unmittelbarem Abbrennen dem Cannabisgeruch ähneln. Mir ist in meiner langjährigen Tätigkeit jedoch niemand vorgekommen, der mit glimmenden Räucherstäbchen durch die Gegend lief, es könnte lediglich sein, dass in den Klamotten noch der Räuchergeruch drinhängt - der sich aber vom Duft des reinen Cannabis unterscheidet.
Ich habe schon mehrfach Menschen wegen des Haschgeruchs durchsucht, der angeblich von Räuchstäbchen stammen sollte, die erfolgreiche Durchsuchung bestätigte dann meinen Verdacht. Sicherstellung und Strafanzeige war die Folge.
Verdacht auf eine Straftat reicht und Verdacht ist schnell formuliert.
Wenn sie dann nur Räucherstäbchen und/oder Schweiß finden, ist doch alles gut. Wo ist das Problem?
Soweit ich weiß nciht, auch rote Augen sind kein zureichender Grund.
Du musst allerdings in jedem Fall deinen Ausweis zeigen.
Du musst allerdings in jedem Fall deinen Ausweis zeigen
Da es nicht verpflichtend ist einen Ausweis mitzuführen, könnte das mitunter schwierig werden.
Ja, dann dürfen sie dich allerdings zur Identitätsfeststellung festhalten. Ich würde mir also zweimal überlegen, ob ich meinen Ausweis wirklich daheim lasse oder nciht.
Das ist klar, da es ja eine personenkontrolle ist, ich weiss auch, dass rote augen nicht genug sind, nur bei dem geruch bin ich mir nicht sicher...
Da kann ja jeder behaupten er würde wer weiß was riechen!
Du musst auf jeden Fall deinen Ausweis ZEIGEN ist jedenfalls Kappes ....
BItte was ist das? :D
Da kann ich nur Bedingt zustimmen.
Klar ist, dass Cannabis einen sehr eignen Geruch hat, allerdings benutzt meine Mutter häufig Räucherstäbchen und es ist auch schon vorgekommen, dass ich nach Hause kam und dachte ''oh Verflucht, mein Dope verpestet wieder die ganze Wohnung'', allerdings war es nur meine Mutter die sich gerade Räucherstäbchen angezündet hatte.
Es ist auch schon vorgekommen, das ich dachte ich rieche Dope, es war aber nur mein Schweiss.
Der typische Cannabis Geruch wird ja von unzähligen ätherischen Ölen etc. zusammen gesetzt, deshalb riecht auch jedes Dope minimal anders und auch aus diesem Grund ist es möglich, dass man gewöhnliche Stoffe mal mit Cannabis-Geruch verwechselt.