Bin 14 Jahre alt und muss wegen Cannabis zu der Polizei, habe ich eine Anzeige zu befürchten?
[BEARBEITET]Hallo , ich bin 14 Jahre alt und als ich letztens mit ein paar Freunden bei einem Freund geschlafen habe, haben wir Cannabis geraucht. Am nächsten Tag kam die Polizei vorbei aus zufälligen Gründen und hat das Cannabis gefunden, als die Polizei fragte wem es denn gehöre antwortete keiner, also brachte die Polizei uns alle nach Hause . Am nächsten Tag hat jeder von uns einen Brief bekommen wo drin stand, dass wir gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben und, dass wir alle zu einer Befragung in die Polizeiwache geladen sind. Das Cannabis gehörte mir nicht, habe es aber konsumiert, wenn jetzt derjenige, dem das gehört hat zugibt, dass es seins war, habe ich dann noch mit schlimmen Folgen zu rechnen oder bin ich dann aus dem Schneider ?
Wäre jedem der mir eine nützliche Antwort auf diese Frage gibt, sehr dankbar :-)
8 Antworten
Naja die haben doch sicher keine Blutprobe von dir genommen.
Also gibt es keine Beweise das du es konsumiert hast.
Du must auch bei der Polizei nix sagen weil du dich im Zweifel selbst belasten könntest.
Mit dieser Begründung könnt ihr alle die Aussage verweigern und es kann keiner angeklagt werden weil kein Schuldiger ermittelt werden kann.
so wie du es gesagt hast haben wir es auch hinterher gemacht, und uns konnte nichts nachgestellt werden es ist nicht mal zu einer anzeige gekommen :D
Das kommt drauf an, was man der Person noch so für Geschichten aus der Nase zieht.
Cannabisprodukte unterliegen den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Gemäß § 29 BtMG dürfen sie unter anderem nicht angebaut, nach Deutschland ein- oder ausgeführt, erworben, besessen, verkauft oder abgegeben werden. Seit einigen Jahren hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn sich die Tat auf eine geringe Menge zum Eigenverbrauch bezieht (§ 31a BtMG). In Nordrhein-Westfalen liegt diese Eigenbedarfsgrenze für Cannabis bei sechs Gramm. Bei Jugendlichen und nach Jugendstrafrecht zu behandelnden Heranwachsenden bleibt eine Verfahrenseinstellung jedoch nie ganz ohne Folgen. Gemäß den in Nordrhein-Westfalen geltenden „Richtlinien zur Anwendung des § 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes“ kommt in diesen Fällen eine Einstellung wegen einer geringen Menge in der Regel nur unter Auflagen im Sinne des § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Betracht. Dies bedeutet konkret: Auch wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender „nur“ mit einer geringen Menge Cannabis (unter sechs Gramm) auffällig wird, muss er grundsätzlich mit erzieherischen Maßnahmen, wie beispielsweise der Auferlegung von Sozialstunden und/oder der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch oder einer Therapiemaßnahme rechnen.
Ok vielen dank deine antwort hat mir sehr geholfen aber wenn ich nichts mit dem besitz zutuhen habe und nur geraucht habe , brauche ich mit keiner anzeige rechnen oder ?
brauche ich mit keiner anzeige rechnen oder ?
Wie deutlich muss man dir eigentlich noch sagen, dass bereits Anzeige erstattet wurde?
Im brief steht nichts von einer anzeige nur von einer befragung , hätte ich schon eine währe ein ganz anderer brief gekommen und wir hätten jetzt schon einen termin beim rechtsanwalt machen müssen . Ausserem kann die polizei mich garnicht anzeigen , ich habe es nur geraucht und das rauchen is in deutschland Legal nur der besitz nicht und da es sowieso nicht meins wahr habe ich meines denkens her nichts mehr zu befürchten
Im brief steht nichts von einer anzeige nur von einer befragung
Ach? Und die Befragung gibt es wohl warum? Weil es ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gibt.
hätte ich schon eine währe ein ganz anderer brief gekommen
Jetzt bin ich aber gespannt. Was denn für einer?
und wir hätten jetzt schon einen termin beim rechtsanwalt machen müssen
Niemand muss müssen.
Ausserem kann die polizei mich garnicht anzeigen
Sag mal, bist du so naiv oder tust du nur so?
Und von wo hast du den schönen Text ohne Quellenangabe kopiert?
jurafragen - das siehst Du an dem Link, falls du lesen kannst.
Kann ich. Schön, dass du den Link nachgereicht hast.
Je jünger Konsumenten sind, desto größer die Risiken: • Der Konsum von Cannabis kann insbesondere die persönliche Entwicklung stark behindern (z.B. Schulabschluss, Vorbereitung auf Berufsrolle, Finden der eigenen Identität). Wenn Heranwachsende schon früh gewohnheitsmäßig viel kiffen, kann dadurch die Hirnentwicklung negativ beeinfl usst werden. • Es gibt Zusammenhänge zwischen Cannabiskonsum und anderen psychischen Problemen (z.B. Depressivität, Angst), wobei hier die Ursache-Wirkungs-Beziehungen unklar sind. Untersuchungen weisen darauf hin, dass Cannabiskonsum eine Schizophrenieerkrankung auslösen kann. Bei einer vorhandenen Schizophrenieerkrankung kann Cannabiskonsum den Krankheitsverlauf verschlimmern oder einen Rückfall auslösen.
http://www.ginko-stiftung.de/download/CannabisRatgeberEltern.pdf
Wenn du 14 bist, bist du strafmündig und wirst um eine Anzeige nicht herum kommen, da auch das Rauchen strafbar ist.
da auch das Rauchen strafbar ist.
Nein, ist es nicht.
wirst um eine Anzeige nicht herum kommen
Die Anzeige ist längst ertattet.
Hey Ar0kZ,
du wirst noch einiges zu befürchten haben.
Zunächst einmal bist du ab 14 Jahren strafmündig (siehe: § 19 StGB), das heißt du kannst für deine Fehltritte strafrechtlich belangt werden.
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht strafbar.
Der Besitz hingegen ist gem. § 29 BtMG jedoch nicht erlaubt. Jetzt kann man lang und breit diskutieren, ob du denn wenn du konsumierst auch eine Form des Besitzes impliziert werden kann, aber Fakt ist: Wenn irgendwie diese Kerbe zu dir geschlagen wird, bist du strafrechtlich in der Klemme.
Was aber auf jeden Fall passieren wird ist, dass deine Eltern von der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft informiert werden, dass gegen dich wegen Verstoßes gegen das Betäbungsmittelgesetz ermittelt wird. Ebenfalls wird das Jugenamt eingeschaltet, da es hier um Verfahren gegen Minderjährige geht.
Du wirst also einige sehr unangenehme Gespräche führen müssen.
P.S: Die Anzeige hast du so oder so am Hals, denn "anzeigen" bedeutet lediglich es der jeweiligen Behörde bekannt machen. Was du vermutlich meinst ist ob du ein Strafverfahren/Ermittlungsverfahren zu befürchten hast und die Antwort steht oben.
Lass in Zukunft die Finger von Drogen. Sie bringen dir, wie du jetzt schon gemerkt hast nur Ärger ein und machen dir nach und nach dein komplettes Leben kaputt. Selbst dieser eine Vorfalle kann dir ggf. später einmal (beruflich gesehen) das Genik brechen.
Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und / oder auszusagen. Deine Freunde auch nicht.
habe ich eine anzeige zu befürchten ?
Die Anzeige wurde längst erstattet, sonst würde man dich ja nicht zur Vernehmung laden.
Bei einer Vorladung besteht keine Verpflichtung.
Ja, genau das hab ich geschrieben ...
ok , aber nehmen wir mal an die person der es gehört hat gibt zu das es sein gras wahr, dann habe ich in den augen der polizei doch nur geraucht und soweit ich weiß is das rauchen nicht illegal , und da ich dann nichts mehr mit dem besitz zutuhen habe wenn die person es zugeben würde , könnte mir doch eigendlich nichts passieren oder ?