verfahren wegen vergewaltigung eingestellt...

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nicht die Polizei, die das Verfahren einstellte, sondern die Staatsanwaltschaft. Somit wird dir die zuständige Polizistin deine Fragen nicht beantworten können. Du mußt dir einen Anwalt nehmen, der Akteneinnsicht beantragt, damit du erfährst, was der Beschuldigte ausgesagt hat.

Gegen eine Einstellung kannst Du innerhalb von 2 Wochen Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft einlegen mit Gruenden warum, dann ueberprueft die das nochmal.

Schlauerfuchs  27.08.2013, 20:44

Das muss ja ein sehr schlimmes Erlebnis fuer Dich gewesen sein . Da Du erst 14 ist, war es ein Gleichaltriger od.e ine aelterer der Dir das angetan hat, bei Jugendlichen sehen die Behoerden das meist , als jugendliche Spielerei und uebersehen die Aengste und dei seelischen Schmerzen des Opfers.

cavallina09 
Beitragsersteller
 27.08.2013, 21:42
@Schlauerfuchs

nein der täter war 20. und ich hatte beschwerde einreicht aber es blieb dabei. ich bin fertig mit der sache

Schlauerfuchs  27.08.2013, 21:53
@cavallina09

Ja, wenn er ueber 21 gewesen ware haetten sie es haerter gesehn, aber obwaohl man ab 18 Erwachsen ist gilt man bis zum 21 Geburtstag im Strafrecht meist als Jugendlicher, da in der BRD Sex schon ab 14 erlaubt ist und nicht wie in vielen Laendern ab 16, wird zwischen 14 und 20 das als jugendliche Spilereri abgetan und die Opfer und deren Leid ubersieht man, soviel zur Gerechtikeit der DT - Justiz.

cavallina09 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 13:21
@Schlauerfuchs

ja ich weiß ich sehe es inzwischen auch nicht mehr als vergewaltigung. ich hab wohl überreagiert vielleicht. es ist mir egal ich mach einfach so weiter wie davor.

Es liest sich sehr seltsam! Gab es denn keine Beschreibung des Täters von Dir?

Wieso hattest Du denn keine Beweise ? Also die Spuren der Gewalt an der Kleidung den Eltern gezeigt , oder die an Deinem Körper von einem Arzt attestieren lassen ?

Zu einer Verhaftung gehören stichhaltige Beweise . Die solltest Du in jedem Fall mit Hilfe eines Anwalts noch beibringen können !

cavallina09 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 21:27

ich war bei der frauenärztin weil ich angst hatte schwanger zu sein ich hab ihr nicht gesagt dass ich vergewaltigt wurde. ich kannte den typen d.h. ich hab ihn nicht beschrieben nur den namen gesagt. ich hatte keine ernsthafteren verletzungen weil ich mich zu wenig gewehrt hatte. der typ ist nicht gekommen also.keine spermaspuren. ich hatte fast keine beweise.

was? hast du keine klaren beweise gehabt? dann steht aussage gegen aussage, klar das das eingestellt worden ist, er hat bestimmt nicht gesagt, dass er dich vergewaltigt hat

healey  07.08.2013, 20:14

Dann hat er entweder etwas verheimlicht oder gar gelogen !

katzevic  07.08.2013, 20:16
@healey

na klar hat er gelogen, das darf er auch als beschuldigter !!! Hattest du klare beweise? Sprich Spermaspuren nachweisen lassen direkt danach?

cavallina09 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 20:20
@katzevic

darum geht es mir gerade nicht ich will doch eigentlich nur wissen was er gesagt hat... ob er gesagt hat dass ich nie mit ihm geschlechtsverkehr hatte oder ob ich es freiwillig gemacht hätte oder was auch immer. ich wusste dass ich nicht weit kommen würde ich habe keine ausschlaggebenden beweise aber ich will wissen was er gesagt hat

katzevic  07.08.2013, 20:22
@cavallina09

dann muss ein anwalt akteneinsicht anfordern !!!

cavallina09 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 20:24
@katzevic

ok also komm ich ohne anwalt nicht weiter?

katzevic  07.08.2013, 20:25
@cavallina09

ich denke nicht, kannst mal zur wache fahren und fragen . aber akteneinsicht bekommt nur ein anwalt.

cavallina09 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 20:30
@katzevic

aber... ich sollte ein recht auf sowas haben! immerhin weiß der typ auch was ich gesagt hab warum darf ich nicht wissen was er sagt?

katzevic  07.08.2013, 20:35
@cavallina09

auch er weiss nicht, was du gesagt hast, wie kommst du darauf?

cavallina09 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 20:47
@katzevic

naja er muss doch wissen was ich ihm vorwerde oder?

cavallina09 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 20:48
@cavallina09

*vorwerfe

katzevic  08.08.2013, 08:42
@cavallina09

ja, kurz und knapp. Ihm wurde gesagt, dass er eine anzeige wegen Vergewaltigung hat, das wars aber auch schon !!!

cavallina09 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 11:24
@katzevic

okey aber ich muss doch die chance bekommen mich zu seiner aussage zu äußern...

katzevic  08.08.2013, 11:57
@cavallina09

Du hast doch alles gesagt, oder? Ohne Anwalt wirst du nicht weiterkommen !!!

cavallina09 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 12:55
@katzevic

ich hab denen alles bis ins kleinste detail geschildert! okey dann werd ich mich wohl mal an einen wenden müssen auch wenn es laut internet eh unwahrscheinlich ist dass das verfahren nochmal aufgenommen wird..

cavallina09 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 15:02
@cavallina09

ich hab gehört dass ich nichts für den anwalt zahlen muss weil ich minderjährig bin also kein eigenes einkommen hab und irgendeinen berechtigungsschein bekomme damit ich nichts zahlen muss stimmt das?

katzevic  08.08.2013, 16:08
@cavallina09

musst du dir beim Gericht in deiner stadt holen, glaube ich. Frag mal am rathaus nach oder direkt beim gericht

cavallina09 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 19:36
@katzevic

danke für die hilfe aber ich lass es jetzt doch. es wird eh nix mehr passiern

Verstehe ich nicht ! Wenn Du jemand wegen Vergewaltigung angezeigt hast, dann muss es doch zu einer Verhandlung vor Gericht kommen ! Man kann doch so eine Anzeige bei der Polizei nicht einfach unter den Tisch fallen lassen! Da würde ich an Deiner Stelle nicht locker lassen ! Was heisst denn wegen mangelnder Beweise ? Nur weil das keiner gesehen hat, kann man den Kerl, wenn er es abstreitet, doch nicht einfach laufen lassen. Da muss die Polizei eben ermitteln.

jurafragen  09.08.2013, 01:03

Wenn Du jemand wegen Vergewaltigung angezeigt hast, dann muss es doch zu einer Verhandlung vor Gericht kommen

Nein. Zu einer Verhandlung kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft anklagt. Und das tut sie, wenn sie eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.

Da muss die Polizei eben ermitteln.

Soll die Polizei Beweismittel erfinden?

cavallina09 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 07:30
@jurafragen

das hab ich nie gesagt. aber der typ hat es voe mir schon mit anderen auch gemacht und er kommt immer immer wieder damit durch weil keine von denen sich traut ihn anzuzeigen jetzt ist er wieder mit nem blauen auge davongekommen und er wird nicht aufhören damit weil er ein kranker perversling ist der minderjährige mädchen psychisch vollkommen fertig sehen will und das hat er bei mir mal wieder geschafft. glückwunsch! aber darum ging es nicht in meiner frage.

cavallina09 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 20:28

es intressiert die polizei nicht anscheinend. vielleicht glauben sie mir nicht? sie wird es unter den tisch fallen lassen. ich habe... ich habe den kerl angezeigt weil ich dachte dass es so viele frauen gibt die keine anzeige machen weil sie angst davor haben... naja jetzt versteh ich warum sies nicht machen. es bringt rein gar nichts der perversling wird jetzt weiterhin rumrennen und genau so weitermachen weil er nie konsequenzen bekommen wird :(