Belehrung trotz eingestelltem Verfahren Österreich?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du meinst § 6 JGG (Also Jugendgerichtsgesetz)

Ich nehme an der Diebstahl ist deine erste begangene Straftat? (Und hoffentlich auch die Letzte! Lass das sein, ansonsten steht dir kein angehenhmes Leben bevor...)

Die Staatsanwaltschaft kann in einem solchen Fall unter Berücksichtigung deines Alters, sowie der Art und schwere der Tat entscheiden ob sie von der Verfolgung absieht, oder ein ordentliches Strafverfahren einleitet - dich also anklagt und du dich dann in einer Hauptverhandlung vor dem Richter rechtfertigen musst.

In deinem Fall hat sich die Staatsanwaltschaft dazu entschlossen ersteren Weg zu wählen, also das Ermittlungsverfahren einzustellen und dich noch einmal mit zwei blauen Augen davonkommen zu lassen...

Nach Abs. 2 hat die Staatsanwaltschaft aber die Möglichkeit dich zu sich zu holen und dich darüber zu belehren, was dir blüht wenn du das nächste mal eine solche Straftat begehst.

Konkret heißt das also jetzt für dich: Du musst die Vorladung wahr nehmen und zur Belehrung erscheinen. Dort wird man dich über das Unrecht von Taten aufklären und dir in aller Deutlichkeit sagen welchen Pfad du da eingeschlagen hast und was geschieht wenn du dich weiter so verhältst...

Ich kann dir nur wiederholt ans Herz legen - unterlasse es künftig Straftaten zu begehen... am Schluss gewinnt immer der Staat, du wirst es mitunter hinterher bitter Bereuen eine Straftat begangen zu haben und dir wünschen du könntest die Zeit zurückdrehen...