Examenszulassung (Krankenpflege) trotz laufendem BTMG-Verfahren? (Cannabis)
Hallo,
an dieser Stelle sei gleich gesagt dass ich mir keine moralische Diskussion um meine Tat wünsche, ich hätte einfach gerne eine Antwort, weil ich derzeit ziemlich um meine berufliche Zukunft besorgt bin.
Im Sommer diesen Jahres werde ich mein Examen in der Gesundheits- und Krankenpflege ableisten, ich habe durchweg gute Noten und mir in meiner Ausbildung nichts zu Schulden kommen lassen, im Gegenteil ich wurde für meine Arbeit stets gelobt. Nun wurde ich vor einigen Tagen mit einer Menge von 0,6g Cannabis von der Polizei kontrolliert und es wird wohl ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet. Dieses wird wohl eingestellt, weil es eine geringfügige Menge darstellt. Ab Oktober bin ich festangestellt, wenn meine Eignung für den Beruf festgestellt ist (bestandenes Examen). Ich bin angehalten jedes laufende Verfahren was bis zum Dienstantritt gegen mich eröffnet wird, mitzuteilen, natürlich werde ich dies auch tun, sobald ich entsprechende Post bekomme.
Nun meine Fragen an juristisch versierte Personen hier: 1. Kann allein schon das Verfahren bzw (auch wenn es unwahrscheinlich ist) eine Verurteilung dafür sorgen, dass ich nicht zum Examen zugelassen werde. 2. Ist ein Berufsverbot in der Pflege wahrscheinlich? Die Menge ist ja sehr gering.
Vielen Dank schon im Voraus für die kommenden Antworten!
4 Antworten
Ich glaube nicht das du wegen einer so geringen menge peobleme bei deiner exam peüfung bekommst das du ein berufsverbot bekommen wirst ist auch sehr unwarscheinlich da das verfahren bestimmt eingestellt wird brenzlig wird es erst wenn du dir nochmehr zu schulden kommen lässt
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird - sofern Du sog. "Ersttäter" bist - das mit der Anzeige (der Polizei) eröffnete Verfahren nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft (innerhalb weniger Wochen) wegen Geringfügigkeit ("geringe Menge zum Eigenbedarf") eingestellt, so dass Du keinerlei Befürchtungen wegen Deiner beruflichen Kariere haben musst.
Eine Mitteilung an den Ausbilder/Arbeitgeber ist insofern nicht erforderlich.
Wahrscheilich wird das Verfahren eh eingestellt, denn sollte es auch keine Problem geben, ich weiß das eine Bekannte welche selbst Krankenpflegerin ist, die mit ca. 70 Gram erwischt wurde (Baden-Württemberg) und diese weiterhin als Krankenpflegerin arbeitet. Vor Gericht meinten die aber wohl, wäre schon knapp. Denke es geht um eine wirkliche Vorstrafe, wenn es halt zu einer Verurteilung kommt und du einen Eintrag im Führungszeugnis bekommst, denn gibts Probleme. Wird bei bdir aber nicht passieren.
Kommt ganz darauf an, was Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht daraus machen.
Denke aber schon, dass du Probleme bekommen wirst, da in der Krankenpflege auch mit BTM umgegangen werden muss.