Vorladung als Beschuldigter sollte ich hingehen wenn ich nichts gemacht hab aber die Polizei von meiner Schuld überzeugt ist?
Ich (13) wurde wegen : Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung zur Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei vorgeladen. Ich hab dei Straftat nicht begangen aber nach Zeugenaussagen war ich es. Soll ich zur Vorladung gehen? Und welche Folgen hat es in diesem Fall wenn ich hingehe oder nicht? Und ich möchte keinen Anwalt hinzu ziehen.
4 Antworten
Da Du 13 bist kann die Polizei von Deiner Schuld so sehr überzeugt sein wie sie will: Du bist als Kind schuldunfähig, also selbst wenn Du tatsächlich eine Straftat begangen haben solltest kannst Du nicht dafür bestraft werden (§ 19 StGB). Damit hat sich die Geschichte dann eigentlich auch schon erledigt, denn Du musst natürlich auch weiterhin keinen Einladungen von der Polizei Folge leisten und kannst als Beschuldigter sowieso die Aussage verweigern.
Einer Vorladung bei der Polizei muss man keine Folge leisten,weder als beschuldigter,noch als zeuge.Nur bei Ladung zur Staatsanwaltschaft,oder Gericht,ist man verpflichtet zu erscheinen. Wenn man bei der Polizei trotz Vorladung nicht erscheint,passiert nichts,die Polizei gibt dann die Akte ohne Vernehmung an die Staatsanwaltschaft ab.
Mein Anwalt hatte mir damals gesagt dieser Vorladung nicht Folge zu leisten. Du musst nichts beweisen, das ist Aufgabe der Polizei. Du hast das Recht zu schweigen und als unschuldiger musst du dir sowieso keine Sorgen machen.
… und wie kann ich beweisen das ich es nicht gewesen bin
Zum einen musst Du überhaupt nichts beweisen. Die Polizei muss Dir vielmehr beweisen, dass Du die Tat begangen hast. Zum anderen ist es aber eigentlich vollkommen uninteressant, ob Du die Tat begangen hast oder nicht: Du bist 13, somit noch ein Kind und daher schuldunfähig, Du kannst für begangene Straftaten nicht belangt werden. Du kannst also ganz entspannt zuhause bleiben.
Der Vorladung solltest Du Folge leisten sonst wirst Du von Zusause von der Polizei abgeholt.
Unsinn!
Da du noch nicht strafmündig bist, kann dir nichts passieren. Ich würde der Ladung folgen und Vater oder Mutter mitbringen.
Wenn du nicht hingehst, passiert dir auch nichts.
Aber wäre es in diesem Fall sinnvoll hinzugehen? Und was hätte das für Folgen und wie kann ich beweisen das ich es nicht gewesen bin