Besteht Anwesenheitspflicht bei einer Vorladung der Polizei?
Folgende Situation:
Ich, 14 Jahre alt, wurde wegen leichter Körperverletzung angezeigt.
Jetzt hab ich 2 Wochen nach der Anzeige eine Vorladung der polizei erhalten.
Meine Frage währe, ob ich dort nicht erscheinen kann, ohne Konsequenzen daraus zu ziehen ( weitere Post? Anrufe?Amt? )
Vorladung der Polizei als Bild dabei ↘️
7 Antworten
Es besteht für dich keine Verpflichtung, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Wenn sie vom Staatsanwalt käme, wäre es was anderes.
Beachte aber: wenn du zu dem genannten Termin nicht erscheinst, ist die Polizei nicht verpflichtet, dir vor Abschluss der Ermittlungen ein zweites mal die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.
Auf jeden Fall rate ich dir, dich mit einem Anwalt zu besprechen!
natürlich ist es Pflicht zu erscheinen
NEIN.
Da steht "gebeten", das bedeutet, dass keine Verpflichtung besteht.
Es nutzt aber nichts, denn es wird nicht eher enden, bevor deine Einlassung vor liegt, denn eine "Einladung" der Staatsanwaltschaft darfst du nicht ignorieren. Geh zur Polizei und unterschreibe, dass du keine Angaben zum Tatvorwurf machen willst.
Du bist nicht verpflichtet der Vorladung nachzukommen. Allerdings ist es auch nicht so, dass durch dein Nichterscheinen die Anschuldigung auch einfach weg fällt. Wenn du das Gefühl hast, dass du etwas Entlastendes aussagen kannst, dann tu das. Vermutlich kann ein Rechtsanwalt in deiner Sache besser entscheiden, ob du zu den Vorwürfen lieber schweigen solltest oder nicht.
Nein einer Vorladung der Polizei muss man nicht nachkommen. Lediglich der von Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Die Konsequenzen sind das sie ohne die Aussage weiter ermitteln.
https://strafverteidigung-hamburg.com/549/polizeiliche-vorladung/