Habe eine Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren?

4 Antworten

Guten Morgen.

Ich weiß nicht, wie man eine Sachbeschädigung per Mail begangen haben kann, aber gut, lassen wir das mal so im Raum stehen.

Kam der Brief von der Polizei, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft?

Wenn er vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft gekommen sein sollte, dann solltest Du möglichst schnell einen guten Anwalt aufsuchen und Akteneinsicht fordern.

Desweiteren solltest Du, bis Du Deinen Anwalt kontaktiert hast, nur Angaben zu Deiner Person machen, ohne Anwalt keine Angaben zum vorgeworfenen Geschehen.

Solche Angaben könnten Dir nämlich im fiesesten Fall auch zum Nachteil werden.

Sollte der Brief von der Polizei gekommen sein, gilt im Prinzip dasselbe beachten. Bis auf den Unterschied, dass Du dort nicht erscheinen musst, sofern es nicht vom Gericht angeordnet worden ist.

Ich wünsche Dir gutes Gelingen!

Woher ich das weiß:Recherche

Ist dieses Schreiben auch wirklich legitim?

Wie Sachbeschädigung per E-Mail möglich sein soll, ist mir irgendwie schleierhaft...

"Sich keiner Schuld bewusst sein" bedeutet ja nicht, die zur Last gelegten Handlungen nicht begangen zu haben.

Was wird Dir denn zur Last gelegt. Das wird doch sicher genannt worden sein ?

Falls nicht, wäre es vielleicht ratsam sich einen Anwalt zu nehmen damit dieser Akteneinsicht fordern kann.

dschini102 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 22:25

Es steht nicht drin was mir zur Last gelegt wird. Ich habe nur den Tatvorwurf. Mehr nicht.

KHSchindelar  13.07.2019, 22:26
@dschini102

Dann lasse Dir über einen Anwalt Akteneinsicht zukommen.

Nimm dir einen Anwalt. Wenn du nichts gemacht hast, musst du ihn am Ende ja nicht bezahlen, sondern die Staatskasse.

Martin2011  14.07.2019, 10:58

Das ist schlicht falsch. Wenn das Verfahren vorher eingestellt wird bleibt er auf allen Kosten sitzen.