Habe ich zu unrecht Hausverbot bekommen (EDEKA)?

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Hallo „imyo96“

sehe ich auch so, du hast nichts kaputt gemacht, Sachbeschädigung nur im weitesten Sinne begangen und im Scherz gehandelt.

Auf der anderen Seite waren nun stressgeplagte EDEKAner die wohl Lebensmittel lieben aber kein Verständnis für einen 14-jährigen haben.

Lasse einmal eine Zeit „Gras“ über die Sache wachsen, meide vielleicht auch einige male den Laden und dann ist es mit dem mündlich erteilten Hausverbot auch vergessen.

Bevor nun einige der Community Gemeinde ihr Unverständnis dazu äußern, sei hingewiesen, dass

der Inhaber eines öffentlich zugänglichen Ladengeschäftes, hier EDEKA kann zwar Hausverbot erteilen – aber jedoch nicht willkürlich. Hier einen Jugendstreich gleichzusetzen mit einem Diebstahl ist völlig überzogen.

Für alle die noch kein TV-B-Gone haben sei diese Seite empfohlen; http://www.techgalerie.de/1052/tv-b-gone.html

Sergej3003  27.06.2011, 17:17

da wär ich nicht so sicher! es mag sein dass der händler kein spass versteht, einfach so würde ich aber den laden nicht betretten... da es durchaus passieren kann, dann man dann auch noch eine anzeige wegen hausfriedensbruch am hals hat. würde ich vorher mit dem händler die sache klären und zumindestens sich nochmal entschuldigen. dann bist du auf der sicheren seite. ich denke, dass der dann auch verstehen wird. aber einfach so nicht

twmueller  25.06.2011, 19:38

Danke für den Link. So habe auch ich begriffen, um was es bei der Frage überhaupt geht. Ein solches Gerät war MIR bislang noch nicht bekannt. So lernt man über die eigentliche Fragestellung hinaus doch immer wieder etwas hinzu.

helmutgerke  25.06.2011, 00:33

Danke imyo96 für den „Stern“, übrigens wenn ich hier so manchen eingestellten Beitrag durchlese, frage ich mich ob einzelne Schreiber denn keine Jugendzeit hatten.

Hallo imyo96, das Hausverbot ist "r e c h t m ä ß i g" und zutreffenderweise ausgesprochen worden. Und zwar - ohne wenn und aber !!! Das sage ich nicht etwa mit erhobenem "moralischen" Zeigefinger. Aber es ist nun einmal eine Tatsache und kein b e l i e b i g !!! zu beurteilender Vorfall, den du dir erlaubt hast. Ich gehe auch keineswegs so weit, dass ich dich mit deinen 14 Jahren hier wegen dieser Angelegenheit "kriminalisieren" will. Aber es gibt auch inakzeptable Verhaltensweisen die strafrechtlich nicht !! relevant sind, d.h., strafrechtlich keine Rolle spielen. Und zwar bedeutet dein "Eingriff" in die technische Ausstattung eines Betriebes (welcher Art und Branche auch immer) eben ein solches inakzeptables Verhaltten.

Ich will versuchen, dir diese Sichtweise etwas näher zu bringen. Denn nur mit einer gewissen Einsicht deinerseits, für die ich hier a r g u m e n t a t i v !!! werben will, wirst du künftig verstehen, dass es eben genau diese inakzeptable und nicht tolerierbare Zone unterhalb !!! des Strafrechts gibt. Versetze dich mal in die Lage des Betreibers dieses EDEKA-Ladens und du hast die wirtschaftliche und unternehmerische Gesamtverantwortung für diesen Betrieb. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass du Mitarbeiter beschäftigst, die -mit Recht- jeden Monat pünktlich ihr Gehalt haben wollen. Jeder Firmen-/Geschäftsbetreiber steht in der heutigen Zeit unter einem extremen Konkurrenzdruck, wohl gemerkt, ich sage ausdrücklich K o n k u r r e n z d r u c k !!! also im Wettbewerb der Mitkonkurrenten und kann seinen Betrieb nur dann erfolgreich führen, wenn seine "wirtschaftliche Kalkulation" aufgeht. Kein !!! Ansatz in seiner Firmenkalkulation ist mit Sicherheit ein unkalkulierbarer Finanzposten, der allein dafür veranschlagt werden muss, dass er seine Geschäftsräume entweder durch weiteres teures Personal vor Übergriffen, wie du ihn dir geleistet hast, ständig beobachten und schützen lässt. Er hätte also weitere erhebliche Kosten, wenn er sich gegen solche u n b e f u g t e n Eingriffe in seinen Geschäftsbereich entweder durch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen schützen müsste oder er diesen zusätzlichen kostenintensiven Schutz lassen und dafür aber mögliche Schäden in Kauf nehmen würde, die ebenfalls Kosten verursachen. Ob du mit deinem unbefugten Eingriff einen bezifferbaren monetären Schaden angerichtet hast, spielt dabei keine Rolle. Nicht der Einzelfall entscheidet diese Frage, sondern das Prinziü. Und deshalb muss sich jeder Betriebs-/Geschäftsinhaber vor a l l e r Art inakzeptabler und u n b e f u g t e r Eingriffe durch Dritte in seinem Geschäftsbereich wehren !!! und das mit Recht.

Es geht auch nicht darum -wie der von dir mit der "hiflsreichsten" Antwort ausgezeichnete "helmutgerke" ausführt, dass n i e m a n d !!! auf dieser Community Verständnis für Jugendstreiche oder sich n i e m a n d !!! an seine eigene Jugendzeit zurück erinnern könne. Darum geht es aus den oben genannten Gründen, nach denen sich jeder Geschäftsmann vor Ü b e r g r i f f e n schützen muss, nicht. Außerdem steht dein Hausverbot nur s t e l l v e r t r e t e n d !! für andere. Du bist ja nicht der Einzige der glaubt, sich auf Kosten anderer belustigen zu müssen. Und, b e i w e i t e m !!! nicht jeder Ü b e r g r i f f !!! geht so harmlos aus wie du es für deinen in Anspruch nimmst. V i e l m e h r !!! ist doch die "G e s a m t -situation" für jeden Geschäftsmann, der sein Gut schützen muss, vollkommen unkalkulierbar. Jeder !!! andere, der sich natürlich nach s e i n e m B e l i e b e n, einen anderen, ihn !!! persönlich belustigenden ich nenne es mal unter Vorbehalt "Schabernack" lässt sich irgendeinen !!! seiner persönlichen Phantasie entspringenden "unakzeptablen" Übergriff herausnimmt, stellt den Geschäfts-Ladenbetreiber vor -in der Summe- unlösbare Aufgaben. Und deshalb, vielleicht hast du den Satz schon mal gehört : "Wehret den Anfängen". Und das meinte ich oben, wenn ich sagte, dass dein Hausverbot, sozusagen "stellvertretend" für alle, die sich auf unterschiedlichste Weise solche Übergriffe herausnehmen, gilt. Und wenn nun jeder Geschäftsmann sich vor -in der Summe- völlig unkalkulierbaren Übergriffen -mit welchen kostspieligen Methoden auch immer- schützen muss, mit derart hohen Mehrkosten belastet wird, w i e s o l l e r d a n n seinen Betrieb noch erfolgreich, kostendeckend und darüber hinaus gewinnbringend führen können??? Er ist - wie oben auch bereits ausgeführt- auch Arbeitgeber, d.h. er sichert anderen Arbeitnehmern mit ihren Familien -mit ihren Einkommen- dass er bezahlen muss, ihre Lebensgrundlage. Soll er vielleicht, um die Kosten für eine "t o t a l e" Überwachung seines Betriebes aufbringen zu können, Mitarbeiter, vielleicht Familienväter, ich denke du hast auch einen Vater, der irgendwo sein Geld für euren Lebensunterhalt verdient, entlassen??? Denk mal drüber nach!!!

hotteb

Zwar verstehe ich, dass Du das wohl "witzig" fandest, das Gerät mit der Werbung oder zur Überwachung mal auszuschalten, aber wenn jeder das machte, dann hätten die Mitarbeiter bei Edeka viel zu tun und könnten kaum noch ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen.

Edeka kann Dir hier sehr wohl ein Hausverbot erteilen, kann es aber natürlich auch wieder aufheben.

An Deiner Stelle würde ich mal "ganz geknickt" zum Filialleiter gehen und sagen, dass Dir das leid täte und Du über die möglichen Folgen gar nicht nachgedacht hattest.

Wahrscheinlich wird er das Verbot dann aufheben.

Also "Sachbeschädigung" ist das AUS-Schalten eines Fernsehers JURISTISCH mit Sicherheit NICHT. Es fehlt schlicht an der SACHE, die BESCHÄDIGT wird. Das Ein- und Ausschalten ist immerhin ein bestimmungsgemäßer Gebrach der Sache. Wer irgendwo das Licht ausschaltet, begeht hinsichtlich der Lampe auch keine Sachbeschädigung. Sogar das Ausschalten einer Kühltruhe wäre bezogen auf diese KEINE Sachbeschädigung. Hinsichtlich des Inhalts jedoch kann das anders aussehen. Fällt die Kühlung so lange aus, dass die darin gelagerte Ware verdirbt, entsteht an der Tiefkühlkost ein Schaden. Das ist Sachbeschädigung.

Und selbst wenn auf dem Fernseher die tollste Werbung gekaufen wäre, der Tatbestand der "Sachbeschädigung" wäre nicht gegeben. Auch einen sonstigen Straftatbestand kann ich im AUSSCHALTEN eines Fernsehers nicht sehen. Rein theoretisch wäre ZIVILRECHTLICH lediglich ein Schadenersatz aus "unerlaubter Handlung" denkbar. Dann müsste der Betreiber des Fernsehers jedoch ggf. vor Gericht BEWEISEN, dass ein Schaden eingetreten ist und in welcher Höhe dieser auszugleichen ist. Dies dürfte am Beispiel eines ausgeschalteten Fernsehers praktisch unmöglich sein. Vielleicht hat das Geschäft ja sogar einen NUTZEN gehabt, weil auch andere Kunden froh waren, nicht abgelenkt zu werden und derart entspannt sogar MEHR gekauft haben, als sie dies MIT FERNSEH-Ablenkung getan hätten.

Zum "Hausverbot" könnte man JUISTISCH manches anmerken. Das fängt von der Vollmacht der handelnden Person an, geht über die rechtswirksame Zustellung einer Erklärung bei einem Minderjährigen bis hin zur Grundsatzfrage des "willkürlichen" Ausschlusses eines Bürgers von "Geschäften des täglichen Bedarfs". Lebensnah würde ich jedoch sagen, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Wenn es somit ansonsten keine weiteren "Vorfälle" gab, dürfte das "Hausverbot" wohl kaum umgesetzt werden. Wenn doch, würde ICH mir den Spaß machen und vor dem Geschäft eine kleine PRIVAT-Demonstration abhalten. Vielleicht mit einer Unterschriftenliste, in die sich Passanten und Kunden eintragen können, die die Reaktion des Geschäfts für übertrieben halten. Manchmal ist "Öffentlichkeit" viel wirksamer als "Recht".

Klar - rein zufällig. Und rein zufällig auch noch benutzt...

Die haben das Hausrecht und dürfen jedem Hausverbot erteilen, dem sie möchten. Und sie brauchen noch nicht mal einen Grund dazu. Und rein zufällig hat es diesmal Dich erwischt!