Darf man Minderjährige festhalten, bis die Polizei vor Ort ist?
Hallo Leute. Mir wurde folgendes Ereignis geschildert:
Ein vermutlich minderjähriger hat mit seinem Fahrrad vor einem Büro angehalten. Die Tür zum Büro war auf. Im Büro saß eine Dame und ließ sich von einem Herren beraten (Versicherung o.ä.). Im Eingangsbereich des Büros lagen außerdem Flyer und Mitnahmeartikel aus. Der Minderjährige hat dann angefangen, die Frau zu beleidigen und zu belästigen (sowas wie "Dich würde ich gerne einmal fcken, du bist eine geile Btch..." usw.), dann hat der Junge sich Flyer und andere Artikel vom Stand vorm Büro genommen und hat sie zerrissen und ins Büro geworfen. Danach ist er weg gefahren.
Meine Frage ist jetzt: Hätte man den Jungen festhalten dürfen (unter der Annahme, dass er schon über 14 war, also strafmündig), bis die Polizei vor Ort ist? Meiner Meinung nach hat er gleich mehrere Straftaten begangen: Beleidigung, Belästigung und Sachbeschädigung (Ich kenne mich nicht so gut damit aus, kann sein, dass es eine andere Bezeichnung für die Sachen gibt, aber ich denke es wird klar was ich von seinem Verhalten als Straftat ansehe.
Mich würde das sehr interessieren, da es ja eigentlich nicht sein kann das man für sowas nicht belangt werden kann. Wenn die Eltern nicht erziehen können, sollte die Polizei es doch wenigstens versuchen dürfen....
11 Antworten
Ja, in diesem Fall ist es sogar fast eine Pflicht, da du dich schon in manchen Situationen durch das "nichthandeln" strafbar machen kannst (aber warsch. Net in dieser). Also: es ist erlaubt
natürlich hätte man den jungen festhalten dürfen bis die polizei kommt. auch wenn er noch nicht 14 ist. das alter kann erst die polizei feststellen
Bei "Gefahr in Verzug", z. B. Gefahr davor, dass Beweismittel verloren gehen, ist es sogar die Pflicht jedes Bürgers eine Person festzuhalten, bis die Polizei da ist. Wenn man beim Notruf von Gefahr in Verzug spricht, kann man davon ausgehen dass die auch dementsprechend schnell da sind und ausnahmsweise nicht vorher Kaffee holen waren ;)
Hätte man den Jungen festhalten dürfen (unter der Annahme, dass er schon über 14 war, also strafmündig), bis die Polizei vor Ort ist?
Ja, da man ihn auf frischer Tat erwischt hat, darf man ihn auch gemäß § 127 StPO festhalten. Ausschließlich festhalten, keine Gewalt ist zulässig (z.B Beine brechen oder so) und dann die Polizei rufen.
Meiner Meinung nach hat er gleich mehrere Straftaten begangen: Beleidigung, Belästigung und Sachbeschädigung (Ich kenne mich nicht so gut damit aus, kann sein, dass es eine andere Bezeichnung für die Sachen gibt, aber ich denke es wird klar was ich von seinem Verhalten als Straftat ansehe.
Das sind auch Straftaten und entsprechend auch strafbar.
Bei Ordnungswidrigkeiten (z.B Rote Ampel übertreten) gilt allerdings § 127 StPO nicht.
§ 127 StPO Deutsche Strafprozessordnung
Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Mit freundlichen Grüßen
PinguinPingi007
Soweit ich weiß, darf man das, ja. Unabhängig davon, ob die beteiligte Person minderjährig ist oder nicht. Wenn jemand eine Straftat begeht, darf man die Person festhalten, sofern man direkt die Polizei ruft und auf deren Eintreffen wartet. Alles natürlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Wenn sich der Typ mit Händen und Füßen wehrt, darfst du ihn trotzdem nicht bewusstlos schlagen, sondern musst ihn notfalls laufen lassen. Wenn du ihn bei einem Mord beobachtet hast und er ist bewaffnet, sieht es natürlich wieder anders aus ...