Wie lange bleiben Straftaten in der Akte?
Hi,
ich habe mies Scheiße gebaut und wurde jetzt wegen Sachbeschädigung durch Graffiti §303 (oder so) angezeigt. (Ich bin 15). Wird mich das an der Unisuche oder Jobsuche später im Leben hindern?
LG
5 Antworten
Ich nehme an, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Aber nur, wenn der Schaden nicht zu hoch ist. In der Regel werden kleinere Vergehen bei Minderjährigen immer eingestellt, insofern es die erste Straftat gewesen ist.
Sofern der von dir verursachte Schaden nicht all zu hoch ist (z. B. unter 50 €), und ist es dein erstes Vergehen, kannst du damit rechnen, dass das Strafverfahren eingestellt wird.
Ist der Schaden höher als 50 €, dann wirst du meiner Schätzung nach 30 oder 50 Sozialstunden bekommen.
Im späteren Leben wirst du dadurch keine Probleme bekommen.
Jugendstrafen kommen in der Regel nicht ins Führungszeugnis.
Eine Uni ist aber keine Behörde. und Jugendstrafen stehen auch nicht im BZR.
Jugendstrafen stehen auch nicht im BZR.
Ganz sicher stehen sie da. Warum? Sie stehen im Erziehungsregister. Und das Erziehungsregister ist - welch Überraschung - ein Auszug aus dem BZR.
Wird auf eine mehr oder weniger große Zahl an Sozialstunden hinauslaufen. Sozialstunden werden grundsätzlich nicht in ein Führungszeugnis eingetragen, und in das Erziehungsregister hat kaum jemand Einblick. Wenn du nicht gerade in einem sicherheitskritischen Bereich für den Staat arbeiten willst oder am Flughafen, spielt der Vorfall für die Jobsuche keine Rolle.
Zukünftig solltest du so einen Mist allerdings lassen, die Strafen werden bei Wiederholungstätern schnell deutlich höher.
Nein, das reicht noch nicht aus, dir später wirkliche Probleme zu machen. Sollte aber jetzt nichts mehr dazu kommen.
Danke! ich habe auf jeden fall meine lektion gelernt
allerdings musst du für die Kosten der Reinigung aufkommen, da können schnell ein paar Hundert Euro zusammen kommen.
Kommt darauf an, ob noch mehr dazu kommt im Laufe der Zeit. Dein Erziehungsregister, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, wird erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht.
Ja das wird es vermutlich
Wie genau? Da die anderen Kommentare etwas anderes behaupten
Wird halt nicht gern gesehen. Ich habe allerdings übersehen das du noch 15 bist also sollte dir das keine Probleme machen, so fern da nichts mehr zu kommt
Danke!
Behörden interessiert nicht, was im Führungszeugnis steht. Die schauen ins BZR.