Strafe höher bei Aussageverweigerung?
Hallo, ich habe mich nach §21 StVG strafbar gemacht, indem ich ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug ohne den passenden Führerschein gefahren bin ( Klasse B). Nun habe ich eine Aufforderung zu eine schriftlichen Stellungnahme erhalten, jedoch als Zeuge. Damit soll ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber äußern, der sich nach §21 Abs. 1 Nr. 2 (als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.), strafbar gemacht hat.
Ich möchte meinen Arbeitsgeber jedoch nicht belasten, da er mir im Endeffekt vertraut hat, als ich sagte das ich einen Führerschein habe, ohne in vorzeigen zu müssen.
Meine Frage ist ob ich ein Aussageverweigerungsrecht habe und inwiefern mir das zum Verhängis werden könnte?
Habe ich überhaupt ein Recht darauf, obwohl ich auh nicht verwandt, oer verschwägert mit meinem Arbeitgeber bin?
Meine Hauptfrage:
Kann die Staatsanwaltschaft im Endeffekt ein höheres Strafmaß verordnen, weil ich davon gebrauch gemacht habe?
Ist das Behinderung der Justiz?
Wiegesagt ich möchte weder mich noch meinem Arbeitsgeber weiter belasten!
9 Antworten
Also wenn du das Zeugnisverweigerungsrecht hast, dann kannst du dafür keine höhere Strafe bekommen. Aber dieses Recht gibt es nicht nur bei Verwandschaft, sondern auch, wenn du dich selbst damit belasten könntest, mit dem was du sagst, das sollte hier ja eigentlich durchaus der Fall sein. Ich würde dir am ehesten empfehlen, die Wahrheit zu sagen, dass du deinem Chef gesagt hast, du hättest den Führerschein, er hat sich deshalb zwar trotzdem strafbar gemacht, aber wenn du das ehrlich so sagst, dann freut das deinen Chaf bestimmt auch, wäre also gut für euer Verhältnis.
Ja, du bist verpflichtet eine Aussage zur Sache zu machen. Nur wenn du mit den Angeklagten verwandt oder verschwägert bist kannst du die Aussage verweigern. also es bringt dir nichts zu schweigen, denn dann wirst auch du bestraft und kannst mit einer Haftstrafe rechnen. Also würde ich dir raten die volle Wahrheit zu sagen und nichts zu verschweigen. Nur so kannst du dir deinen Kopf retten.
Liebe Grüße von bienemaus63
das ist deine Meinung, aber glaube mir ein bisschen weiß ich auch bescheid. Habe aber keine Lust mich mit dir darüber zu unterhalten, denn die Wiederholungen meines Textes kannst du stecken lassen!!!!!
Meine Frage ist ob ich ein Aussageverweigerungsrecht habe
Du musst dich als Zeuge nicht selbst belasten, ansonsten müssen deine Angaben halt der Wahrheit entsprechen.
Kann die Staatsanwaltschaft im Endeffekt ein höheres Strafmaß verordnen, weil ich davon gebrauch gemacht habe?
Nein.
Ist das Behinderung der Justiz?
Nein, sondern dein gutes Recht dich nicht selbst zu belasten.
Ich möchte meinen Arbeitsgeber jedoch nicht belasten, da er mir im Endeffekt vertraut hat, als ich sagte das ich einen Führerschein habe, ohne in vorzeigen zu müssen.
Das ist das Problem deines AG, daran ändert sich nichts egal was Du aussagst, dein AG hätte dich nicht ohne vorzeigen eines Führerscheines fahren lassen dürfen.
Du hast aber jetzt ganz andere eigene Sorgen, darum solltest Du dir Gedanken machen, nicht um deinen AG der ebenfalls falsch handelte.
Danke für die Antwort. Ich verlasse mich auf diese Aussage und hoffe nicht das dies nur zusammengewürfeltes Halbwissen ist. Danke :)
Diese Sache ist hochbrisant. Du solltest jetzt mit einem Anwalt abklären, ob und wie Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, ohne Dich selber ins Knie zu schießen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt in vollem Umfange nur für den Beklagten. Als Zeuge hat man da weniger Möglichkeiten und kann sich durchaus strafbar machen.
>Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt in vollem Umfange nur für den Beklagten. Als Zeuge hat man da weniger Möglichkeiten und kann sich durchaus strafbar machen.
Quatsch.
Nein, sie darf deshalb nicht erhöht werden, aber ein Geständnis wirkt sich strafmildernd aus. Ferner kannst du direkt zu Protokoll geben, dass du deinen Arbeitgeber über den Besitz der Fahrerlaubnis getäuscht hast, damit dieser nicht auch noch bestraft wird. Die ganzen Typen die eine Zusammenarbeit mit der Polizei rundweg ablehnen, denken nie bis zum Ende.
Nein.
Und wenn man selbst angeklagt ist, muss man aussagen? Auch falsch.
Nicht auch, sondern nur.
Er rettet höchsten seinen Arbeitgeber, indem er so dessen geringe Schuld beweist.