stvo auf Firmengelände?
wir sind ne lkw werkstatt und bei uns hängt vorne an der Firmeneinfahrt ein schild: "hier gilt die STVO".
die mitarbeiter die keinen lkw führerschein haben dürfen die überhaupt die Fahrzeuge auf dem firmengelände bewegen?
normal ist es ja so dass man auf dem internen firmengelände ohne führerschein fahren darf aber wie ist es wenn dieses schild am eingang hängt?
wer macht sich strafbar? die mitarbeiter die ohne FS fahren oder deren vorgesetzte die den auftrag dafür erteilen..
7 Antworten
Wenn die Nutzung des Geländes durch öffentlichen Verkehr hinreichend ausgeschlossen ist, etwa durch ein geschlossenes Tor oder Schranke an der Zufahrt, dann dürfen dort auch diejenigen Personen solche Fahrzeuge führen, für die sie die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzen.
Andernfalls könnte auch das private Firmengelände zum öffentlichen Verkehrsraum gehören (insbesondere dann, wenn dort ohne Weiteres auch Kunden mit ihren Fahrzeugen verkehren) und dann darf man dort auch nur solche Fahrzeuge führen, für die man die passende Fahrerlaubnis besitzt.
Das Schild "Hier gilt die StVO" hat keine verkehrsrechtliche Bedeutung.
Falls es sich bei dem privaten Gelände um öffentlichen Verkehrsraum handelt, dann gilt dort die StVO - auch ohne solch ein Schild (Beispiel: Supermarktparkplatz). Das Schild dient dann lediglich dazu, den Fahrzeugführer auf die Geltung der StVO hinzuweisen bzw. ihn daran zu erinnern.
Handelt es sich hingegen um hinreichend gegen die öffentliche Nutzung gesicherten privaten Verkehrsraum, dann drückt das Schild den Willen des Besitzers aus, dass auch auf diesem abgeschlossenen privaten Gelände die Regeln der StVO gelten sollen. Verstöße gegen diese Willenserklärung können dann durch den Besitzer zivilrechtlich geahndet werden (z.B. durch Erteilung eines Hausverbotes).
Perfekte Antwort. Besser gehts nicht. DH!
Das ist vollkommen richtig und dem ist nichts hinzuzufügen - bis auf eine kleine Anmerkung:
Die StVO enthält ausschließlich Verhaltensrecht. Für das Fahrerlaubnisrecht gilt die FeV (in Verbindung mit dem StVG).
Handelt es sich bei dem besagten Firmengelände also um öffentlichen Verkehrsraum (d.h. jenen Verkehrsraum, der auch der Öffentlichkeit zugänglich ist), dann wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat gemäß § 21 StVG. Siehe dort den Absatz 1 Nr. 1 und 2: In dem Fall des Fahrens wären beide dran, Du und Dein Chef (als Fahrzeughalter).
Wenn die Leute die Genehmigung des Eigentümers haben und das Gelände gesichert ist gegen die "Benutzung durch die Öffentlichkeit" geht es in Ordnung.Da ihr auch sicherlich Kunden auf dem Gelände habt,weiß ich nicht genau wie die Lage aussieht.Ich denke ein Zusatzschild wie "Privatgelände,betreten auf eigene Gefahr oder so wäre auch noch eine Voraussetzung..Sobald aber trotz allen Voraussetzungen z.B Personen zu Schaden kommen,sieht die Welt schon wieder anders aus.Dann wird wohl der Eigentümer wie auch der Fahrer zur Verantwortung gezogen..
Auf Firmengelände darf der Mitarbeiter, aber keinem Meter über die Grundstücksgrenze. STVO Regeln auf Firmengelände sind für alle gleich, rechts vor links ist überall die selbe Regel.
Auch mit dem Schild bleibt es Privatgelände und man darf ohne Führerschein fahren.
Aber nur, wenn das Gelände hinreichend gegen die Nutzung durch die Öffentlichkeit gesichert ist (Zaun, geschlossenes Tor, geschlossene Schranke, Pförtner, ...).
Andernfalls ist auch Privatgelände öffentlicher Verkehrsraum und dann gilt dort die StVO - egal, ob dieses Schild dort hängt oder nicht (Beispiel: Supermarktparkplatz).
Ich glaube ,Es soll nur die Vorfahrstregeln rechts vor links und solche Dinge regeln.und nicht den Führerschein.Wir haben auf solch eine Platz das Fahren gelernt.
Die Regel Rechts-vor-Links bezieht sich laut StVO auf Fahrbahnen/Strassen. Und da es auf Privatgelaende und Parkplaetzen solche nicht gibt, gilt gerade diese Regel dort nicht.