Aussage Verweigerungsrecht vor Gericht als Zeuge?
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage.
Meine beste Freundin wurde vom Gericht als Zeugin geladen (Zivilprozess) und soll gegen Ihren Stief Schwiegervater aussagen. Der Mann meiner besten Freundin wurde ebenfalls als Zeuge geladen, hat sich aber auf sein Aussage Verweigerungsrecht berufen wegen Verwandtschaft (Stiefvater) und brauch nun nicht mehr aussagen, wurde vom Gericht aufgehoben die Ladung. Meine beste Freundin obwohl Sie die Ehefrau ist und er Ihr Stief Schwiegervater ist, muss aber trotzdem hin, ist das Korrekt, das Sie kein Aussage Verweigerungsrecht hat ?
Gibt es sonst Möglichkeiten, das Sie nicht dahin muss ?
Sie kann zu dem Sachverhalt wo Sie aussagen soll, nichts beitragen und möchte sich den weiten Anfahrtsweg zum Gericht gerne ersparen. Kann man sonst alternativ die Aussage schriftlich abgeben oder Sie bei der Polizei vor Ort machen um nicht extra den weiten Weg für nichts zu fahren.
5 Antworten
Gerichtliche Vorladung ist gerichtliche Vorladung, sie löst eine Erscheinenspflicht bei Gericht aus. Ob ein Zeuge etwas beitragen kann ist dem Zeugen möglicherweise nicht bewusst.
Was den Stiefschwiegervater angeht, ist das 'Stief' durch Adoption entstanden? Also tatsächlich rechtlich so, oder ist es 'nur' der neue Ehemann der Schwiegermutter?
Nun, das ist einen Schritt weiter entfernt verschwägert. Also kein Wunder wenn das anders betrachtet wird.
Nein, sie hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, da nic ht verwandt und verschwägert mit dem Herrn.
Und sie muss der Ladung Folge leisten, selbst wenn sie dann aussagt, daß sie nichts weiß vom Sachverhalt. Offensichtlich hat ja irgendjemand die Meinung, sie könne zur Aufklärung beitragen, sonst wäre sie nicht geladen.
Vielleicht kann ich eine Kleinigkeit dazu beitragen, normalerweise musst du erscheinen, aber wende dich mal ans Gericht. Es gibt da nämlich folgenden Auszug:
Auch wenn Sie glauben, nichts oder nichts Wichtiges zu dem Vorfall aussagen zu können, müssen Sie als Zeuge zu dem Ihnen vom Gericht mitgeteilten Termin kommen. In diesem Fall sollten Sie sich aber vorher schriftlich an das Gericht wenden. Schreiben Sie, warum Sie zu dem Beweisthema nichts sagen können. Dadurch geben Sie dem Gericht Gelegenheit, Ihre Abladung zu prüfen.
Also eventuell besteht eine Möglichkeit, dann nicht dort erscheinen zu müssen.
"das Sie kein Aussage Verweigerungsrecht hat ?"'
Richtig. Es zählt ja nicht irgendein Verwandtschaftsgrad. In der Regel gilt das für Verwandte 1. Grades. Nicht für irgendwas angeheiratetes, solange es nicht der Ehepartner ist
Zeugnisverweigerungsrecht hat man bei direkten Verwandten, Ehepartner etc., aber was soll ein "Stiefschwiegervater" sein?
Da hier der Verwandtschaftsgrad völlig unklar ist, kann man dazu nichts sagen.
Gibt es sonst Möglichkeiten, das Sie nicht dahin muss ?
Im Zweifel: Anwalt.
Kann man sonst alternativ die Aussage schriftlich abgeben oder Sie bei der Polizei vor Ort machen um nicht extra den weiten Weg für nichts zu fahren.
Der Weg wird einem bezahlt. Verdienstausfall ebenso.
Das stimmt nicht ganz, der Stiefsohn wurde auch geladen und hat dem Gericht ein Schreiben zukommen lassen, das er natürlich kommt, aber im Vorfeld mitteilt, die Aussage zu verweigern. Die Ladung wurde daraufhin direkt aufgehoben vom Gericht
Ja, der Sohn hat natürlich ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Es ist halt nur absolute Geldverschwendung von Steuergeldern (Fahrtkosten und Verdienstausfall Erstattung) das jemand der sowieso absolut gar nichts zum Sachverhalt beitragen kann, knapp 200 Kilometer fahren muss um zu sagen, da kann ich nichts zu sagen, weil ich nicht dabei war. Darum geht es . Bringt das was, das dem Gericht vielleicht im Vorfeld mitzuteilen ?
Nein. Ist auch nicht dein Problem.
Nein, das ist "nur" der Ehemann der Schwiegermutter. Der Stiefsohn obwohl nicht adoptiert, muss aber nicht hin, deswegen war das halt etwas komisch das es da gilt aber bei der Ehefrau des Stiefsohns dann aufeinmal nicht.