Gerichtl. Mahnung (gelber Brief) erhalten. Wie 14-tägige Widerrufsfrist berechnen?
Hallo zusammen!
Wird der Tag (Datum auf dem gelben Briefumschlag) für die 14-tägige Widerrufsfrist mitgerechnet oder gilt der nächste Tag als Tag 1?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten ☺️
9 Antworten
Hallo lunqp,
bei der Berechnung der Widerrufsfrist gilt grundsätzlich § 222 ZPO, da es sich um eine "formelle" Frist handelt. Dort wird auf die Berechnung der Fristen in §§ 187/188 BGB verwiesen. Da Du den Brief im Laufe des Tages erhalten hast, gilt, dass dieser Tag bei der Frist nicht mitgezählt wird. Die Frist beginnt mit dem Folgetag ab 00:00 Uhr zu laufen und endet exakt zwei Wochen später um 24:00 Uhr. Achtung: Du schreibst "14 Tage". Ich wette, in dem Schreiben steht "zwei Wochen". Das ist ein großer Unterschied! Bei 14 Tagen rechnest Du die Frist auf dem Kalender 14 Tage vorwärts, bei 2 Wochen rückst Du auf dem Kalender einfach zwei Wochen vor.
Beispiel: Brief am 20.03.18 erhalten, Frist zwei Wochen, Beginn der Frist ist damit der 21.03.18, 00:00 Uhr (§ 187 Abs. 1 BGB), Ende der Frist ist der 04.04.18, 24:00 Uhr (§ 188 Abs.1 Alt. 1 BGB). Wäre der 04.04. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann würde sich die Frist auf den nächsten Werktag, 24:00 Uhr verlängern (§ 193 BGB).
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß
itasca
Es handelt sich um eine Ereignisfrist (§187 I BGB).
Ereignis (Zustellung) am Do. 01.03.2018
Beginn der Frist Fr. 02.03.2018
Ende der Frist Ablauf des Do. 15.03.2018
Terminfrist? Es gibt Ereignisfristen und Beginnfristen.
Eine Wiederrufsrist gibt es im gerichtlichen Mahnverfahren nicht, nur eine 14 tägige Einspruchsfrist. Die beginnt am Tag nach der durch den Postboten dokumentierten Zustellung. Als Beweis gilt der gelbe Umschlag. Ist der letzte Tag des Fristablauf ein Samstag, Sonntag oder Feiertag gilt der nächste Werktag als Ende der Einspruchsfrist.
Hallo.
Beim Gericht heißt es üblicherweise Einspruch (letztlich für die Frist egal) vom Zusteller not. Datum + 14 Tage der als
Werktag gilt. Fällt der 14 Tag auf einen Feiertrag 1 Tag weiter.
Mit Gruß
Bley 1914
Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung, die Rechtskraft tritt aber erst am 15. Tag ein.
Vielen Dank für die Antwort. Ist es nicht eine Terminfrist (Tag der Zustellung wird mit eingerechnet), weil das Datum auf dem Umschlag als "Termin" gilt? Ich bin leicht verwirrt :D