An den Po grapschen: was sagt das Gericht dazu?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

naja, Knast wird es dafür definitiv nicht geben, zumindest nicht beim ersten Mal (behaupte ich mal)...

bei Gericht kommt es auch immer auf die Umstände an. Wenn es auf einer "Single-Party" passiert, wo man mit Flirten rechnen muss, ist es was ganz anderes, als wenn der Chef seine Sekretärin anfasst...

Und die Umstände werden natürlich auch immer etwas willkürlich gewichtet. Aber es gibt schon den Grundsatz, dass die Gerichte alte Urteile raussuchen und sich daran orientieren. Also eigentlich sollte ein ähnlicher Fall ähnlich bestraft werden, aber da es nie 2 identische Fälle gibt und die Abweichung subjektiv bewertet wird, gibt es schon Schwankungen.

Aber umgekehrt muss ich auch mal sagen, die Männer müssen sich auch mal wehren. Wenn man aufgrund einer Anmache eine Ohrfeige bekommt, sollte man auch mal die Polizei anrufen ;-)

chaot87 
Beitragsersteller
 16.12.2011, 16:13

Sehr gute Antwort! Endlich mal jemand mit Ahnung! Besonders stimme ich zu bei: "Aber umgekehrt muss ich auch mal sagen, die Männer müssen sich auch mal wehren. Wenn man aufgrund einer Anmache eine Ohrfeige bekommt, sollte man auch mal die Polizei anrufen" Ganz meine Meinung!

100perCent  16.12.2011, 16:28
@chaot87

So :D Was seid ihr denn für LatentHomosexuelle?

Die Polizei rufen weil man von einer Frau geschlagen wird xDDDD Ohgott

Und chaot87 du willst ein richtiger Mann sein? Bitte.

chaot87 
Beitragsersteller
 20.12.2011, 11:43
@100perCent

Klarer Fall: ich bin ein richtiger Kerl und du anscheinend schwul und dann noch ein totales Weichei. Geh zu den Grünen und heul dich da aus!

user1074  20.12.2011, 16:45
@100perCent

Das war nicht ganz ernst gemeint .... ich finde es auch umgekehrt quatsch, bei einem Körperkontakt von sexueller Belästigung und Gericht und so anzufangen.... also bei denen, da könnte ich mir es vorstellen ....

Aber da mich noch nie eine Frau geohrfeigt hat, betrifft mich das Problem eh nicht ;-)

user1074  20.12.2011, 16:47
@100perCent

Ach ja, selbst wenn ich auf Männer stehen würde ... wäre das schlimm? Falls das eine Beschimpfung sein sollte, sie wirkt nicht, sondern war eher lächerlich ....

Sarileinx3  21.12.2011, 17:58
@user1074

DH dafür!! also für den letzten kommentar :D

sinala  22.11.2012, 00:19
@user1074

meine frage an euch ist: wie würde ihr als männer es finden, wenn ihr auf der straße von einem wildfremden mann auf den po gegrapscht werdet? anzeigenswert? oder nicht der rede wert?

sinala  22.11.2012, 00:19
@user1074

meine frage an euch ist: wie würde ihr als männer es finden, wenn ihr auf der straße von einem wildfremden mann auf den po gegrapscht werdet? anzeigenswert? oder nicht der rede wert?

Fangen wir mal bei dem Kerl an der ja eigentlich weiß das man so etwas nicht tut... Ist der wirklich so willkürlich und ungerecht gegenüber Frauen?

Nach deiner Erzählung - JA

Warum also sollte er dann Straffrei davon kommen wenn er eine gesetzlich festgelegte Grenze wissentlich übertritt?

Keine Richterin würde Knast verschreiben... aber ganz sicher würde jeder Richter der es sofort einstellt mit einer Revision zu rechnen haben.... vorausgesetzt es gibt keine anderen Gründe als den das er ein kerl ist.

Das Strafmaß ist eben flexibel und das ist auch gut so. Das hat mit WIllkür nichts zu tun... anders als das Verhalten deines hormongesteuerten Typens...

Und ein kleiner Tipp... bevor du dich in Rechtsfragen auf deinen 1. Semester Juristenfreund verlässt, warte doch mal wenigstens bis zum bestehen seines ersten Staatsexamens... dann sind die Aussagen schon deutlich gewichtiger als jetzt!

Deinen Kommentaren nach zu urteilen bist Du bestimmt auch der Meinung, dass wenn in einem Juweliergeschäft eingebrochen wird, ist der Juwelier der Täter, weil er ja Schmuck in seinem Schaufenster ausgestellt hat.

------ tststs -------

chaot87 
Beitragsersteller
 20.12.2011, 11:38

Nö. Juwelen und Schmuck führen ja nicht zu einer Erhöhung des Hormonspiegels und zur Aktivierung von archaischen und über Hunderte von Generationen eingeprägten Verhaltensmustern. Ist doch ganz einfach und logisch.

Sexuelle Belästigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Sozialstunden, vielleicht sogar ne Geldstrafe. Mehr Nicht!

Natürlich gibt es Unterschiede von Richter zu Richter, aber beides wird aufs gleiche hinauslaufen.

Mfg 100%

chaot87 
Beitragsersteller
 16.12.2011, 16:14

"Erregung öffentlichen Ärgernisses." Wieso das denn? Es hat doch keiner die Hose runtergelassen

100perCent  16.12.2011, 16:22
@chaot87

Das hat doch nichts mit Hose fallen lassen zu tun O.o ...

§183a

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Das Verfahren gegen unbekannt wird wegen Geringfügigkeit erst garnicht eröffnet. Klar gegen wen denn auch.

chaot87 
Beitragsersteller
 20.12.2011, 11:40

Sehr gut, vielen Dank für die hilfreiche Antwort!