Darf mir mein Vermieter verbieten zu duschen?
Mein Vermieter hat mir heute verboten die Dusche in meiner Wohnung zu benutzen da es bei dem Mieter unter mir anfing zu tropfen.
Gemacht wurde nichts. Mein Vermieter will erstmal schauen ob es besser wird wenn alles getrocknet ist bis Dienstag.
Muss ich mich daran halten?
11 Antworten
Ja.
Allerdings muß der VM den Schaden begutachten lassen und reparieren lassen.
Auf Dauer kann er dir die Nutzung also nicht untersagen.
Wenn du Dusche und Wanne hast, dann hast du ausreichend Alternativen. Hast du nur die Dusche dann muß der VM schnellstens Abhilfe schaffen.
Also frag deinen VM wann die Handwerker zur Begutachtung kommen und wie das weiter geht.
Meines Wissens nicht - Ein Vermieter darf noch nicht mal einem Nachts das Duschen verbieten.
Ist die Dusche defekt, hat er sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass diese repariert wird, macht er das nicht, darfst Du die Miete kürzen, wenn Du diese aufgrund des Defektes nicht nutzen kannst. Eine Mietminderung bis zu 33 % ist dann erlaubt (AG Groß Gerau Az 21 C 1336/78, AG Köln Az. 206 C 85/95).
Da sie aber funktioniert, aber man es untersagt hat, würde ich 20 % oder so geltend machen.
Das kommt immer drauf an. Pauschal kann man das nicht sagen. Es ist auch eine Frage der Zumutbarkeit und wie sehr der Wasserschaden weitere Schaden verursachen würde.
Würde sich schimmel bilden gebe ich dir recht. Aber wenn man das Ganze durch unterstellen eines Topfes temp lösen kann, wäre ein Verbot übertrieben
Ich glaube, Dir ist die Tragweite nicht bewusst. Dazu könntest Du mal ein Experiment machen: Stell Dich in eine flache Wanne beim Duschen und fang damit alles Wasser auf. Die Menge, die Du auffängst, fließt bei einem beschädigten Abflussrohr auf die Decke unter der Dusche. Und jetzt überleg Dir, wo das Wasser sich überall seinen Weg sucht, was dabei alles durchnässt wird und wie lange es dauert, bis es wieder ganz durchgetrocknet ist. Und nun überleg Dir einfach noch, wie das wäre, wenn nun jeden Tag 1 - 2 x oder öfters auf diese Weise geduscht wird. Oder auch noch mehrere Personen.
Wenn Du Dir das immer noch nicht vorstellen kannst, dann schütte einfach mal die Wanne nach dem Duschen in Deinem Bad aus und beobachte, was daraus wird.
Übrigens zu den Folgen, wenn Mieter trotz Verbot weiter duschen und damit den Schaden immer noch mehr vergrößern:
Die Versicherung würde mit Sicherheit Regress einfordern von den Leuten, die durch ihre Unvernunft die Beseitigung des Nässeschadens verhindert oder verzögert haben.
Der Verstoß gegen das verhängte Duschverbot könnte also auch erhebliche Konsequenzen für die Duscher nach sich ziehen bis hin zur fristlosen Kündigung, wenn nach erfolgter Abmahnung immer noch weiter geduscht wird.
Ja, ich würde es machen, da du sonst eine Abmahnung riskieren könntest.
Darf er nicht. Er muss sogar dafür sorgen, dass repariert wird, sonst gibt es Mietminderung, wenn man nicht duschen kann. Wende Dich an den nächsten Mieterschutzverein.
Selbstverständlich hast du die Folgen eines vermuteten Wasserschadens so gering wie möglich zu halten. Würdest du dir im umgekehrten Fall deine teure Einrichtung durch Tropfwasser mutwillig versauen lassen wollen?
Ein, zwei Tage kann man wohl außerhäusig duschen um den Betroffenen Gelegenheit zu geben herauszufinden, an genau welcher Stelle die Undichtigkeit zu verorten ist, um sie zu beseitigen :-O
Thema Mietminderung ist ok. Aber was das Verbot, zu duschen, anbelangt, liegst Du deutlich daneben.
Dass er sich schnellstmöglich darum kümmern muss, ist eine ganz andere Sache. Was aber, wenn er es wider Erwarten schafft, noch am Freitag Handwerker zu bekommen und die reißen als erstes die Dusche raus, weil es die einzige Möglichkeit ist, den evtl. Schaden festzustellen?
Nicht jede Dusche hat eine Revisionsöffnung.
In jedem Fall handelt der Vermieter richtig, wenn er auf diese Weise weiteren Nässeschaden im Haus abwendet, denn dazu ist er schlicht verpflichtet.