Vermieter verwehrt Zutritt wegen Hund?
Hey, ich bin dieses Wochenende fast in eine ziemlich nervige Situation gekommen.
Wir hatten über booking eine Ferienwohnung gebucht. Hier wurde wie so oft für ein Appartmentkomplex (8 Wohnungen) nur eine Anzeige gestellt, in der Beschreibung dieser wurden Hunde als erlaubt aufgeführt. Als wir mit Hund ankamen, war der Vermieter sichtlich überrascht; Anscheinend war nur eine der 8 Ferienwohnungen für Hunde zugelassen. In einem sehr kleinteiligen, langen Vertrag wurde das wohl auch irgendwo erwähnt.
Meine Frage: Hätten wir das Recht gehabt die Wohnung zu beziehen?
In unserem Fall ging das Ganze gut aus, die Besitzer waren glücklicherweise sehr kompromissbereit…
5 Antworten
Mir kommt dort sofort der §305c Abs. 1 BGB in den Kopf.
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Richtig es betrifft nur AGB. Ich nehme einfach mal an, dass für jeden Mieter der gleiche Vertrag genutzt wird, damit wäre der Inhalt des normale Vertrag dann Allgemeine Geschäftsbedingungen
Okay vielen Dank
Ah okay an sowas hatte ich gedacht
Soweit ich das jetzt blicke, hätte er es machen dürfen. Selbst wenn es im kleingedruckten steht, heißt es nicht, dass es nicht dastand.
Ich bin kein Jurist, kann mir aber vorstellen dass der Vermieter mit dem Vertrag auf der sicheren Seite ist und euch auch vor der Tür hätte stehen lassen können.
War auch mein erster Gedanke, aber Beispiel in AGBs darf man ja auch nicht alles schreiben
Soweit ich weiß sind Klauseln/Bedingungen, welche "überraschend" sind nicht wirksam. Ob die Beschreibung bezüglich der (nicht) geduldeten Hunde dann im Vertrag als nicht zu erwartend bewertet wird, müsste ein Gericht klären.
In einem sehr kleinteiligen, langen Vertrag wurde das wohl auch irgendwo erwähnt.
Ja, und das habt ihr gelesen, unterschrieben und akzeptiert.
In einem sehr kleinteiligen, langen Vertrag wurde das wohl auch irgendwo erwähnt.
Dann habt Ihr das eben nicht durchgelesen, denn bei Verträgen muss man auch das Kleingedruckte richtig lesen.
Es ist ja bei Euch jetzt anscheinend gut gegangen und vielleicht war es eine Lehre für Euch, für künftige Verträge ALLES zu lesen und wenn nötig, mehrmals.
Aber eigentlich ist dort ja nur von AGBs die Rede oder? Oder verstehe ich den Begriff falsch?