Mein Hund soll aus meiner wohnung laut WSB verschwinden, kann man was dagegen machen?

9 Antworten

Generell kannst du nach Kleintierschutz gesetzt immer Tiere wie Hase, Maus usw halten. Bei einem Hund muss auf dem Mietvertrag etwas stehen. Ein nachträgliches entziehen der Erlaubnis ist nicht möglich.

Du kannst beim Mieterschutzbund nachfragen, die sind Spezialisten für solche Themen.

(mir wurde mal erzählt, dass jemand sich von einem Psychiater eine Depression hat bescheinigen lassen und der Hund als Therapiemittel zählt. So hätte er den Hund weiterhin behalten können. Ob das wirklich so stimmt wage ich zu bezweifeln)

dsupper  17.09.2018, 11:45

Die Story mit der Bescheinigung einer Depression und einem "Therapiehund" ist tatsächlich nur eine STory - rechtlich aber gar nicht haltbar. Einzig einen Blindenführhund kann ein Vermieter nicht ablehnen - aber ansonsten hätte sicher jeder, dem die Hundehaltung nicht erlaubt wird, einen sogenannten "Therapiehund".

Heiko1991  17.09.2018, 12:29
@dsupper

Dann bin ich mal wieder schlauer. Aber wie geschrieben habe ich daran nicht wirklich geglaubt.

dsupper  17.09.2018, 13:35
@Heiko1991

Es gibt immer ganz viele "Gerüchte", wie man trotz fehlender Hundehaltungserlaubnis doch einen Hund halten kann. Leider haben diese fast alle nichts mit Recht und Gesetz zu tun - so dass im Endeffekt immer wieder der Hund der Leidtragende ist - denn es ist viel viel einfacher, ihn zu "entsorgen", als sich eine neue Wohnung zu suchen, wieder zu renovieren, wieder umzuziehen ....

Wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung bei Euch besteht, wie Du schreibst, dann kann sie Dir nicht einfach entzogen werden. Du hast das ja schriftlich, da es scheinbar im Mietvertrag steht, von wegen Leinenführung etc. Ich würde Dir dringend empfehlen, dem örtlichen Mieterverein beizutreten und den das machen zu lassen. Streit um Tierhaltung ist kniffelig und sehr uneindeutig, was das Gesetz betrifft.

Einfach widerrufen kann der VM die Tierhaltungserlaubnis nicht. Da muss er Dir erst mal Abmahnungen schicken.

Trotzdem: ich würde mir eine neue Wohnung suchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Narva  17.09.2018, 18:27

In dem Brief von der Hausverwaltung steht aber laut Fragestellerin folgendes:

"wir haben erfahren, dass Sie einen Hund in ihrer Wohnung halten.

Eine Genehmigung hierfür liegt nicht vor und kann von uns auch nicht erteilt werden"

Also hat NIE eine Genehmigung zur Hundehaltung bestanden, weder schriftlich noch mündlich! Die Fragestellerin hat lediglich beim Einzug irgendjemanden der Sie damals in die Wohnung gelassen hat mitgeteilt das ein Hund mit einzieht.... sie hat nicht gefragt ob das so in Ordnung ist, sie hat einfach voraus gesetzt das sich keiner beklagt....

dasadi  18.09.2018, 08:21
@Narva

So wie ich das verstanden habe, steht das in dem Schreiben, obwohl im Mietvertrag die Tierhaltung erlaubt und explizit auf die Leinenführung hingewiesen ist.

Loptar007 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 13:25

Alles klar Vielen dank!

Hallo,

es ist völlig irrelevant, ob du beim Einzug einen Hund dabei hattest und/oder dass alle wissen, dass ihr einen Hund haltet.

Ihr hättet VOR der Unterzeichnung des Mietvertrages um die Erlaubnis zur Hundehaltung nachfragen und euch diese Erlaubnis dann auch in den Mietvertrag hineinschreiben lassen müssen.

So, wie es jetzt aussieht, werdet ihr euch von dem Hund trennen oder euch eine andere Wohnung suchen müssen.

Im Nachhinein ist es für den Vermieter nicht zumutbar, die Hundehaltung zu erlauben - zumal er mit Sicherheit gute Gründe dafür hat, diese nicht zu genehmigen.

Diese Gründe muss er VOR der Unterzeichnung des Mietvertrages oder eben bei einer Nachfrage um die Haltungserlaubnis angeben - und es müssen gute Gründe sein. Ein "nein, das will ich nicht" reicht nicht aus.

Aber in eurem Fall kann er das mit eurem eigenmächtigen Handeln und dem damit erfolgten Vertrauensbruch begründen.

Euch bleibt natürlich immer der Klageweg offen - aber das dauert und das kann ganz schön teuer werden - ein Erfolg ist nicht garantiert.

Also: zwei Möglichkeiten: Hund weggeben oder blitzeschnell neue Wohnung suchen.

Loptar007 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 18:54

weil es nach paar Minuten geklärt wurde und ich Gutefragen nicht mehr gebraucht habe. Und jetzt sehe ich sowas.

dsupper  02.07.2021, 19:17
@Loptar007

Dann solltest du zukünftig direkt die Probleme mit dem Gegenüber klären und nicht solche dramatischen Fragen stellen ....

Alle Antworten, die hier gegeben wurden, waren vom Grundsatz und der Gesetzeslage her genau richtig.

Loptar007 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 18:40

Also ich habe der WSB eine Email geschrieben das es mir leid tut und es nicht wieder vor kommen würde...

Das hat auch gereicht...

Man sollte echt im Internet keine fragen stellen.

dsupper  02.07.2021, 18:52
@Loptar007

lach - natürlich, nach 3 Jahren ...

Piratin82  17.09.2018, 11:46

"ich habe beim Einzug angegeben dass wir einen Hund dabei haben"

dsupper  17.09.2018, 11:49
@Piratin82

Das ist doch völlig egal .... das MUSS schriftlich im Mietvertrag stehen. Ein Vermieter ist ja meist beim Einzug gar nicht vor Ort - und ich kann das den Nachbarn erzählen, dem Hausmeister oder wem auch immer. Das ist völlig egal - es zählt die schriftliche Haltungserlaubnis im Mietvertrag.

Wenn es so einfach wäre, dass man beim Einzug nur kundzutun bräuchte, dass man einen Hund mit einziehen lässt, dann gäbe es die ganze Problematik mit 1001 Urteilen zur Hundehaltung gar nicht.

Piratin82  17.09.2018, 11:51
@dsupper

Das stimmt zwar, aber es ist doch in dem Fall kein eigenmächtiges Handeln und auch kein Vertrauensbruch? Ich gehe mal davon aus, dass hier der Vermieter oder die Hausverwaltung gemeint ist. Alles andere ergäbe ja keinen Sinn.

dsupper  17.09.2018, 11:54
@Piratin82

Natürlich ist das eigenmächtiges Handeln und ebenfalls ein Vertrauensbruch. Und der Hausmeister ist doch auch sicher nicht dafür da, genau zu wissen, wem was im Mietvertrag erlaubt wurde?

Es zählt immer nur die schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag. Und selbst die kann ja durch den Eigentümer durchaus später widerrufen werden, wenn es zu Klagen der Nachbarn kommt, weil der Hund zu viel und zu lange bellt, die Hinterlassenschaften auf dem Gemeinschaftsgründstück u.U. nicht beseitigt werden ..... und und und

Was steht dazu im Mietvertrag? Auf jeden Fall muss der Vermieter eine gute Begründung liefern, wenn er die Hundehaltung verbietet, denn pauschal darf er das nicht.

Loptar007 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 11:42

Es gab einen Vorfall das mein Hund in der Nacht gebellt hatte als ich in der Nachtschicht war, das war einmalig und habe mich auch persönlich an alle entschuldigt.

Aber in dem Brief stand nichts darüber, nur das sie erfahren haben dass ich einen Hund besitze. Und ja Tiere sind bei uns erlaubt bin nicht der einzige und es stand drinnen das Hunde mit der Leine geführt werden müsse was ich auch mache.

Du nimmst den Brief und deinen Mietvertrag und gehst damit zu einer Beratungsstelle (Mieterverein, Verbraucherzentrale, Sozialberatung).

Fröhliches Rätselraten mit Informationsfetzen auf GF bringt keinen weiter.