Haustiere für 2 Wochen in Mietwohnung halten?
Darf ich in einer Mietwohnung, wo der Vermieter sagt Haustiere sind generell verboten
den Hund eines Freundes 2 Wochen lang halten? Muss ich ihm bescheid sagen, falls
ich es darf? Finde dass voll kompliziert und kann mir im Internet auch keine Meinung
bilden, was erlaubt ist und was nicht. Anscheinend muss der Vermieter die Erlaubnis
geben, wenn man selber einen Hund haben will, aber ich habe z.B. einen Vermieter der
nicht auf meine Nachrichten reagiert :D
7 Antworten
Denke auch, dass das Hüten ist und nicht automatisch unter ein Haltungsverbot fällt. Es kommt aber sicher auch auf den Einzelfall an. Ein Bernhardiner in einer 1-Zimmer Wohnung wird eher nicht möglich sein.
Um das Verhältnis mit Deinem Vermieter nicht zu belasten wäre es bestimmt sinnvoll, vorher mit ihm zu sprechen.
Eben – Hund zu Besuch entspricht aber nicht Hund halten. Wenn im Mietvertrag steht „wird nur an Ehepaare ohne Kinder vermietet“ bedeutet das auch nicht, dass der 10-Jährige Enkel nicht zu Besuch kommen darf. Eine solche Klausel im Mietvertrag verstößt gegen geltendes Recht und ist nichtig.
wo der Vermieter sagt Haustiere sind generell verboten
Na ja, wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gibt, so gilt der und nicht was ein Vermieter sagt.
Erstens ist ein generelles Haustierverbot in einem Mietvertrag schon lange nicht mehr rechtsgültig.
Eine kurzzeitige und befristete Haustierbetreuung kann auch nicht verboten werden.
Hamster? Ich wollte aber doch einen Hund betreuen?
Ja habe ich schon geändert - lach - keine Ahnung, wieso ich Hamster statt Hund gelesen habe! Liegt sicher an den Temperaturen.
ok :D das wetter ist echt heftig ^^ Wie lange ist den kurzfristig maximal? 2 Wochen sind sicher noch kurzfristig, aber gibt es da ein Limit?
Ja, ein Limit gibt es bestimmt - die Dauer weiß ich aber auch nicht. Mit Sicherheit nicht länger, als man auch Dauerbesuch in einer Mietwohnung haben darf.
Nö, ich hab auch Hamster gelesen und erst beim 2. lesen Hund gelesen, Komisch..
dann bin ich ja beruhigt ... dass ich mich nicht alleine "verlesen" habe ....
Ich sehe es so, dass es als Besuch zu sehen ist. Und Besuch darf dir kein Mensch verbieten. Würde dem Vermieter das wohl schreiben, aber du sagst ja , der reagiert ja gar nicht auf sowas.
Ich sehe es so, dass es als Besuch zu sehen ist.
Falsch. Gerade diese Aushöhlung des Zustimmungserfordernisses für Besuchshunde sieht die h. M. der Rechtsprechung anders. Wenn Tierhaarallergiker oder Eltern von Kleinstkondern mit ihrem berechtigten Intersse oder Bedenken nicht gehört werden müssen und und jeder M sich willkürlich für einen Hund im Haus entscheiden darf, widerspricht das dem Leitsatz des BGH der Interessenabwägung.
Aber Pflegehunde werden völlig untreitig gehalten und da ist sich (nur nicht für albatros) die Rechtsprechung einig.
Du darfst ohne Weiteres Besuch mit Hund haben, auch über mehrere Nächte, es darf allerdings keine Regelmäßigkeit entstehen, z. B. alle zwei Monate für ein paar Tage o. Ä.
Um Missverständnissen vorzubeugen würde ich trotzdem den Vermieter informieren, dass für eine begrenzte Zeit ein Hund zu Besuch ist.
L. G. Lilly
Da denkst du falsch: Dem Tierhhaarallergiker ist es herzlich egal, wie lange der Auslöser dort gehütet wird. Er darf gesundheitlich unbeeinträchtigt dort woihnen und vertragsgemäß ohne Hunde im Haus mieten und genau deshalb ist die Zustimmung des VM in jedem einzelnen Fall erforderlich, wenn Hund oder Katze oder Ekel- und Gifttiere in den Mietwohnungen gehalten werden sollen.